Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften
- teilweise umgesetzt
- Gesundheit
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern. Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein. In der stationären Langzeitpflege beschleunigen wir den Ausbau der Personalbemessungsverfahren. Insbesondere dort verbessern wir Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Federführung
- Bundesministerium für Gesundheit
Beschluss Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Einführung der PPR 2.0 in 3 Stufen
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Das BMG plant für 2022: Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein adäquates Personalbemessungsinstrument in der Krankenhauspflege und weiterer krankenhausrelevanter Regelungsbedarf
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