Vergleichswebsite für Kontoentgelte bei BaFin ansiedeln
- begonnen
- Verbraucherschutz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.“
Quelle: 1
- Unsere Einschätzung
Die Konditionen von Girokonten unterscheiden sich teils erheblich. Es bedarf einer von der BaFin betriebenen Vergleichswebsite.
Verbraucher:innen müssen nach europäischem Recht Zugang zu einer Vergleichswebsite haben, mithilfe derer sie das Angebot von Girokonten am Markt vergleichen können. Versuche privatwirtschaftlicher Lösungen sind in Deutschland gescheitert. Die Vergleichswebsite muss eine umfassende Marktabdeckung und einen Vergleich nach unabhängigen Kriterien bieten.
- Bewertung
- gut
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Federführung
- Bundesministerium der Finanzen
- Beobachtet von
Halbzeitbilanz
Mit dem Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz möchte die Bundesregierung den Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) übertragen. Anbieter von Zahlungskonten sollen verpflichtet werden, relevante Daten an die BaFin zu melden. Mit dem Gesetzentwurf wird die Forderung erfüllt, die Vergleichswebsite einer unabhängigen Stelle zu übertragen.
Allerdings soll es laut Gesetzentwurf privaten Anbietern möglich sein, sich als Vergleichswebsite zertifizieren zu lassen. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, sollten aus Verbrauchersicht weitere Anbieter ausgeschlossen werden. Die Website sollte alleine von der BaFin betrieben werden.
Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Ansiedlung einer Vergleichswebsite bei der BaFin wird in den Eckpunkten zum Zukunftsfinanzierungsgesetz genannt.
Ein-Jahres-Bilanz
Das Vorhaben wurde von der Bundesregierung noch nicht begonnen - und kann daher noch nicht bewertet werden.
100-Tage-Bilanz
Das Vorhaben wurde von der Bundesregierung noch nicht begonnen - und kann daher noch nicht bewertet werden.
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