Koalitionstracker

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Verordnung
Federführung
Bundesministerium der Justiz
Anfrage

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