Whistleblower-Gesetz und Schutz von Hinweisgebern
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“
Quelle: 1
- Bewertung
- gut
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Beobachtet von
Besser spät als nie - GFF begrüßt Hinweisgeberschutzgesetz und fordert Erweiterung
Berlin, 14.12.2022 - Heute beschloss der Rechtsausschuss einen ergänzten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG). Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich diese Woche noch verabschieden und damit ein Jahr nach Ablauf der Frist die Whistleblowing-Richtlinie der EU umsetzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz von Whistleblower*innen ein und begrüßt diesen überfälligen Schritt. Gleichzeitig bleibt der Schutz für Whistleblower*innen auch nach dem neuen Gesetz in vielen Konstellationen lückenhaft.
Immer noch lückenhaft
Zum aktuellen Regierungsentwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz
„Entwurf lässt Hinweisgebende im Stich“
Die Bundesregierung will Whistleblower:innen künftig besser schützen. Doch der Entwurf ist zu schwach, sagen Whistleblowing-Organisationen: Viele Missstände lassen sich nicht sicher melden und die nationale Sicherheit behält immer das letzte Wort.
Referentenentwurf für "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" liegt vor
Whistleblower-Netzwerk hat den Entwurf veröffentlicht: https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2022/04/HinSchG-E_neu.pdf
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