Diesen Newsletter abonnieren
Gewonnen! Corona-Erlasse müssen herausgegeben werden

Hallo!
![]() |
Wendepunkt in Sicht |
Die Entscheidung ist aus unserer Sicht aus zwei Gründen essentiell: Zum einen hat das Gericht festgestellt, dass Erlasse zur Corona-Krise Umweltinformationen sind. Damit unterfallen sie dem Umweltinformationsgesetz (UIG), das in ganz Deutschland anwendbar ist.
Zum anderen hat das Verwaltungsgericht den Fall im Eilverfahren innerhalb von wenigen Wochen entschieden. Damit hat das Gericht verdeutlicht, dass Anfragen zu Corona besonders eilbedürftig sind. Müsste man auf eine Auskunft nach einem normalen Gerichtsverfahren möglicherweise Jahre warten, wären die Informationen „allenfalls von historischem Interesse“, wie das Gericht schreibt. |
Nachhaltige Auswirkung der Entscheidung |
||
Von dem Beschluss des Gerichts dürfte eine Signalwirkung für vergleichbare aktuelle Fälle ausgehen. So weigern sich beispielsweise Gefängnisse und Betreiber:innen von Asylunterkünften, Informationen zu Corona-Maßnahmen herauszugeben. Eine solche Blockadehaltung dürfte nach der Argumentation des Verwaltungsgerichts kaum aufrechtzuerhalten sein. Es betont die „Notwendigkeit zur Kontrolle des Regierungshandelns mit Blick auf die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen".
Mit diesem Urteil im Rücken können wir nun weiter voran gehen. Wenn Du auch Interesse daran hast, dass wir weitere Klagen zu Transparenz von Corona-Maßnahmen in die Wege leiten, spende uns. Unsere Klagen können wir nur mit der Unterstützung Vieler finanzieren. |
||
|
||
Beste Grüße
Arne und das gesamte FragDenStaat-Team!