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Newsletter vom 30. August 2020

Gewonnen! Jetzt noch mehr Klagen!

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

Twitter-Direktnachrichten, SMS oder E-Mails von privaten Konten – was zählt zu amtlichen Informationen? Als das Informationsfreiheitsgesetz 2006 in Kraft getreten ist, war noch nicht absehbar, wie sich die Art der Kommunikation auch von Behörden und Amtsinhaber:innen ändern wird. Immer wieder entgehen Behörden Transparenzpflichten, indem sie ihre Kommunikation statt über ihre Dienstgeräte über private Plattformen wie Whatsapp, Twitter oder Signal abwickeln. Das hat bisher häufig dazu geführt, dass geheime Absprachen gar nicht erst in offiziellen Akten laden.

 

Um hier für Transparenz zu sorgen, haben wir das Innenministerium verklagt. Die Grundsatzfrage, ob Behörden auch Privatnachrichten von privaten Plattformen herausgeben müssen, ist nun endlich geklärt!

 

Leonard Wolf

Gewonnen! Auch Twitter-Direktnachrichten müssen herausgegeben werden

Nach unserer Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin vergangenen Mittwoch geurteilt, dass das Ministerium uns private Twitter-Direktnachrichten des Ministeriumsaccounts aus den Jahren 2016 bis 2018 herausgeben muss. Das Ministerium hatte zuvor argumentiert, dass die Informationen lediglich bei Twitter vorlägen, jedoch nicht veraktet seien.

 

Mit dem Urteil stellt das Verwaltungsgericht klar, dass dies nicht entscheidend ist. Nicht das Vorliegen einer Information in einer Akte ist ausschlaggebend, sondern das Vorliegen einer amtlichen Information an sich – ob in einer Akte, bei Twitter, Whatsapp oder auch Facebook.

Mehr Grundsatzklagen ermöglichen!

Mit dem Urteil könnte es unter Umständen künftig auch möglich werden, amtliche E-Mails anzufragen, die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mailadressen verschicken. In einigen Wochen wird der gesamte Urteilstext des Verwaltungsgerichts bekanntwerden, auf deren Basis wir weitere Schritte planen können. Es ist zudem möglich, dass das Innenministerium Berufung einlegt, sodass in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall entscheiden müsste.

 

Urteile wie dieses sind ein echter Game Changer. Wir wollen mehr derartiger Grundsatzklagen voranbringen und den Weg freimachen für mehr Transparenz. 

 

Daher bitten wir dich um deine Unterstützung: Zwinge mauernde Behörden gemeinsam mit uns, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten!

Ja, ich helfe Euch mit meiner Dauerspende

Beste Grüße
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team!