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Newsletter vom 31. Januar 2021

Schreibtischtäter Globke – eine deutsche Geschichte

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

1929 wurde er Regierungsrat im preußischen Innenministerium, in der NS-Zeit verfasste er rassistische Gesetzgebung und nach dem Zweiten Weltkrieg ernannte Konrad Adenauer ihn zum Kanzleramtschef und Strippenzieher in der CDU – Verwaltungsjurist Hans Globke legte im Laufe seiner Karriere einen bemerkenswerten Aufstieg in verschiedenen politischen Systemen hin.

 

Wer zu Globke recherchieren will, ist beim zuständigen Kanzleramt oder dem Bundesarchiv an falscher Stelle. Denn ein großer Teil der Akten aus der Kanzleramtszeit von Hans Globke liegen heutzutage bei der privaten, CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.

 

Damit Historiker:innen und alle Interessierten bei ihren Forschungen im Archiv der Stiftung nicht auf das Gutdünken der CDU vertrauen müssen, veröffentlichen wir jetzt das Globke-Dossier mit vorher unveröffentlichten Dokumente aus der Regierungszeit von Globke – und seinen Verstrickungen im NS-Regime.

 

Bundesarchiv, Bild 183-77013-0002

Kämpfe um Akten

Die Auseindersetzungen um Globke sind heutzutage vor allem Kämpfe um Akten. Bis heute ist die historische Rolle von Globke und damit auch Verstrickungen der Nachkriegs-Bürokratie mit Nazi-Funktionären umstritten. Globke prägte nicht nur das Bundeskanzleramt von 1949 bis 1963 an zentraler Stelle, sondern auch das System von schwarzen Konten der CDU.
 

Das Kanzleramt belässt die Akten trotz starker Kritik etwa des Bundesarchivs bei der Stiftung, obwohl die Entwendung von amtlichen Akten wie in diesem Fall als Diebstahl eine Straftat ist. Auch die Justiz scheint wenig Interesse an einer Änderung des Status Quo zu haben: Nach einer Strafanzeige von FragDenStaat gegen Kanzleramtsmitarbeiter stellte die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.
 

In unserem Dossier veröffentlichen wir erstmals einen Teil des Aktenbestandes aus verschiedenen Quellen – Kopien aus dem Kanzleramt, Ablichtungen aus dem Bundesarchiv und aus US-Archiven – sowie das Buch „Dr. Hans Globke: Aktenauszüge, Dokumente“ aus dem Jahr 1961, welches nach einer Klage Globkes nicht mehr vertrieben werden durfte.

Archive müssen geöffnet werden!

Dass Archive parteinaher Stiftungen dazu gebraucht werden, eine historische Aufarbeitung der Geschichte ihrer Partei und die ihrer Mitglieder zu verhindern, ist eine dreiste Praxis, die nach mehr Öffentlichkeit verlangt.
Die Akten gehören in öffentliche Institutionen wie das Bundesarchiv und damit frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger!

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Arne und das gesamte FragDenStaat-Team!