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Newsletter vom 24. Oktober 2021

Bundesverwaltungsgericht, wir kommen!

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Hallo!

 

Skandale um geheime Chats von Politiker:innen sind aktuell wieder ein heißes Thema. Aber nicht nur in Österreich beim Ex-Kanzler Kurz. Immer wieder umgehen auch deutsche Behörden Transparenzpflichten, indem sie ihre Kommunikation nicht verakten – sondern über private Plattformen wie Whatsapp, Twitter oder Signal abwickeln. Du erinnerst dich an die geheimen SMS der Kanzlerin oder die privaten Whatsapp-Gruppen von Verkehrsminister Scheuer? Mit der Geheimniskrämerei soll jetzt Schluss sein:
 

Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über unsere Grundsatzklage gegen das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer. Das Urteil wird Signalwirkung haben!

Grundsatzfrage muss beantwortet werden

Angefangen hat es mit unserer Anfrage nach den Twitter-Direktnachrichten des Accounts des Innenministeriums. Dahinter steckt aber die Grundsatzfrage, ob Nachrichten von dienstlichen Handys über jegliche Plattformen amtliche Informationen sind und damit entsprechend Transparenzpflichten unterliegen und per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anfragbar sind. Zusätzlich könnte ein Urteil sogar dazu führen, dass E-Mails, die Minister:innen in ihrer offiziellen Funktion aber anstellen von ihren Dienstadressen von ihren privaten Mailadressen verschicken, darunter fallen.
 

Das Berliner Verwaltungsgericht hat bereits vergangenes Jahr geurteilt, dass uns das Ministerium die Nachrichten des Ministeriums-Accounts herausgeben muss, auch wenn sie nicht veraktet wurden, sondern z.B. auf den Servern von Twitter gespeichert sind. Das akzeptierte das Innenministerium aber nicht. Es legte Sprungrevision ein. Deswegen wird die Klage also am kommenden Donnerstag bereits in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt – und wir sind live vor Ort!
 

Mit Klagen wie dieser machen wir den Weg frei für mehr Transparenz!
 

Unterstütze uns mit deiner Spende, damit wir weitere Grundsatzentscheidungen erwirken können! Wir zwingen mauernde Behörden, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten.

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Beste Grüße
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team!