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Newsletter vom 20. Februar 2022

Wir haben Verfassungsbeschwerde eingereicht!

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

Letzte Woche hat uns vor allem ein Thema beschäftigt: Das Einreichen unserer  Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Worum geht’s?

Im vergangenen Herbst hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die Chance, mit einem Grundsatzurteil für klare Regeln zu sorgen: Wir wollten mit einer Klage erreichen, dass Bundesministerien auch bei SMS, Twitter-Direktnachrichten oder Whatsapp-Nachrichten ihren Transparenzpflichten nachkommen müssen. Leider ist es anders gekommen und das Gericht hat nicht nur ein neues IFG-Kriterium namens ”Aktenrelevanz” erfunden, sondern unserer Ansicht nach in seiner Entscheidung auch gegen Grundrechte verstoßen. Jetzt muss also Karlsruhe entscheiden!

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Weitere Themen und Recherchen, die wir in den letzten Tagen veröffentlicht haben:

 

Benutzer:Evilboy, CC BY-SA 3.0 DE

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Die aktuellen Gesundheitsrichtlinien der Bundeswehr zeigen: Die Armee hat ein Problem mit queeren und trans* Menschen.

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Wir siegen vor dem Verwaltungsgericht Augsburg: IFG-Anfragen erfordern keine private Postadresse

Behörden dürfen bei Anfragen nicht darauf bestehen, dass Bürger*innen eine private Postadresse angeben. Das hat das Augsburger VG nach unserer Klage entschieden.

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Nach Gerichtsurteil: Hier ist das Giffey-Gutachten

Die Freie Universität Berlin und Franziska Giffey wehrten sich jahrelang dagegen, dass weitere Dokumente aus dem Verfahren um Giffeys Doktortitel an die Öffentlichkeit gelangen. Das Berliner Verwaltungsgericht zwang die Uni nach unserer Klage jetzt jedoch zu mehr Transparenz.

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Hamburg: Transparenz-Beauftragter zieht erstmals vor Gericht

In Hamburg kann der Beauftragte für Informationsfreiheit seit kurzem vor Gericht ziehen, wenn Behörden seinen Aufforderungen nicht nachkommen. Das geschieht jetzt erstmals.

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Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team!