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Newsletter vom 6. Februar 2022

Gnade, bitte: Wir verklagen den Bundespräsidenten

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Hallo!

 

Wusstest du, dass nicht nur der US-Präsident, sondern auch der deutsche Bundespräsident Straftäter:innen begnadigen kann? Als sich die Präsidentschaft von Donald Trump im vergangenen Jahr dem Ende näherte, schaute die Welt zu, wie er in den letzten Zügen noch seine Vertrauten begnadigte. Die Verwunderung über das US-amerikanische System war groß: Warum darf sich der Präsident über die Justiz stellen und rechtskräftige Urteile aushebeln?
 

Was viele aber nicht wissen: Auch in Deutschland kann der Bundespräsident Begnadigungen veranlassen. Anders als in den USA geschieht dies hierzulande aber im Verborgenen. Das muss sich ändern! Deshalb haben wir Klage gegen das Bundespräsidialamt eingereicht.
 

Ministero Difesa, CC BY-NC 2.0

Mit einem demokratischen Rechtsstaat kaum zu vereinbaren

Das Bundespräsidialamt hält nicht nur geheim, welche Gnadengesuche bei ihm eingehen, sondern auch, wie darüber entschieden wird. Dabei ist das Gnadenrecht ein Überbleibsel aus der Monarchie, das mit einem demokratischen Rechtsstaat kaum zu vereinbaren ist.
 

Wir berufen uns bei dieser Klage auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der es allen Pressevertreter:innen ermöglicht, Informationen von Behörden anzufragen und einzuklagen. Die Behörde argumentiert, sie müsse keine Auskünfte erteilen, da sie bei Begnadigungen nicht als Verwaltungs-, sondern als Verfassungsorgan tätig sei. Würde sich diese Ansicht auch vor Gericht durchsetzen, könnten die Begnadigungen des Bundespräsidenten durch die Öffentlichkeit weiterhin nicht kontrolliert werden.
 

Das ist aber dringend notwendig! Mit der Klage gehen wir ein Kostenrisiko von 5.000 Euro ein. Bitte unterstütze diese und weitere Klagen mit deiner Dauerspende für FragDenStaat.

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Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team
 

PS.: Vergangene Woche haben wir unsere Spendenbescheinigungen für 2021 per E-Mail verschickt! Falls du keine bekommen hast, aber eine braucht, meldet dich bitte bei uns.