Diesen Newsletter abonnieren
Neues Urteil vom OVG Münster gibt Hoffnung für FragDenStaat

Hallo!
„Ihre Postanschrift ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich.“ Wer schon einmal eine IFG-Anfrage an das Bundesinnenministerium (BMI) gestellt hat, kennt diese Aufforderung.
Obwohl das BMI für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, blockiert es gleichzeitig die Informationsfreiheit. Bereits seit der Gründung von FragDenStaat bekämpft das Innenministerium unsere Plattform. „Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist“, erklärte ein Ministeriumsvertreter 2019 vor Gericht und bringt damit die Sichtweise des BMI auf den Punkt.
Nach einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster muss sich die Praxis des Ministeriums aber ändern!
![]() |
FragDenStaat |
Standardmäßige Abfrage von Postanschriften über FragDenStaat unzulässig |
||
Um den Zugang zu Informationen zu erschweren und unser Portalzu übergehen, fordert das Bundesinnenministerium bei Anfragen über FragDenStaat grundsätzlich Post-Adressen und alternative E-Mail-Adressen von Antragsteller:innen. Anders als bei fast allen anderen Behörden erhalten so Antragsteller:innen die Antworten nicht über unsere Plattform. Dieses Vorgehen ist abschreckend. Häufig ziehen Nutzer:innen daraufhin häufig ihre Anfragen zurück. |
||
|
||
Die Zukunft von FragDenStaat |
||
Das OVG verhandelte am 15. Juni gleich zwei Verfahren des BMI gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten. Während wir in beiden Verfahren weder Kläger noch Beklagter waren, ging es vor dem OVG Münster dennoch um die Zukunft von FragDenStaat. Wir haben dementsprechend sehr viel Zeit und Mühe investiert. Als Beigeladener haben wir in mehreren Schriftsätzen detailliert die Funktionsweise unserer Plattform dargelegt und ausgeführt, weshalb die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums keinen Bestand haben kann.
|
||
|
||
Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team