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Newsletter vom 26. Juni 2022

Neues Urteil vom OVG Münster gibt Hoffnung für FragDenStaat

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Hallo!

 

„Ihre Postanschrift ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich.“ Wer schon einmal eine IFG-Anfrage an das Bundesinnenministerium (BMI) gestellt hat, kennt diese Aufforderung.

Obwohl das BMI für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, blockiert es gleichzeitig die Informationsfreiheit. Bereits seit der Gründung von FragDenStaat bekämpft das Innenministerium unsere Plattform. „Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist“, erklärte ein Ministeriumsvertreter 2019 vor Gericht und bringt damit die Sichtweise des BMI auf den Punkt.
 

Nach einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster muss sich die Praxis des Ministeriums aber ändern!

FragDenStaat

Standardmäßige Abfrage von Postanschriften über FragDenStaat unzulässig

Um den Zugang zu Informationen zu erschweren und unser Portalzu übergehen, fordert das Bundesinnenministerium bei Anfragen über FragDenStaat grundsätzlich Post-Adressen und alternative E-Mail-Adressen von Antragsteller:innen. Anders als bei fast allen anderen  Behörden erhalten so Antragsteller:innen die Antworten nicht über unsere Plattform. Dieses Vorgehen ist abschreckend. Häufig ziehen Nutzer:innen daraufhin häufig ihre Anfragen zurück.

Das OVG Münster erklärt diese Praxis nun nach einer Klage des BMI gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten für rechtswidrig: Die Erhebung der Postanschrift sei „im Zeitpunkt der Datenverarbeitung für die vom BMI verfolgten Zwecke nicht erforderlich“, urteilte das Gericht. Eine elektronische Zusendung der Antworten – nach unserer Ansicht auch über FragDenStaat – reiche für die meisten Anfragen aus.

Mehr zu den Hintergründen im Blog

Die Zukunft von FragDenStaat

Das OVG verhandelte am 15. Juni gleich zwei Verfahren des BMI gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten. Während wir in beiden Verfahren weder Kläger noch Beklagter waren, ging es vor dem OVG Münster dennoch um die Zukunft von FragDenStaat. Wir haben dementsprechend sehr viel Zeit und Mühe investiert. Als Beigeladener haben wir in mehreren Schriftsätzen detailliert die Funktionsweise unserer Plattform dargelegt und ausgeführt, weshalb die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums keinen Bestand haben kann.


Bei der mündlichen Verhandlung waren Hannah und Sebastian für juristische Fragen, Arne als Projektleiter und unser neuer Entwickler im Team Karl für mögliche technische Detailfragen vor Ort, um unsere Sicht der Dinge darzulegen.

Aktuell sind wir positiv gestimmt. Wir gehen allerdings davon aus, dass das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser Revision einlegen wird und wir entsprechend weiter kämpfen müssen. Wir würden uns freuen, wenn Du uns mit Deiner Spende dabei unterstützt!

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Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team