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Wir haben FragDenStaat.de ausgedruckt 📰📣

Hallo!
Nur wer auf Papier druckt, kann sich auf die Pressefreiheit berufen. Das sagt das Berliner Verwaltungsgericht. Online-Medien sind keine Presse? Das lassen wir uns nicht zweimal sagen. Was die Richter:innen nicht wussten: Bei FragDenStaat.de steht das DE für Druckerzeugnis.
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“Extrablatt! Extrablatt!” |
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Eine der ersten Empfängerinnen unserer Zeitung war das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort haben wir das FragDenStaat Druckerzeugnis bereits am Mittwochmorgen unter die Leute gebracht. Und zwar so, wie es sich für ein Medienverständnis aus dem vorigen Jahrhundert gehört: mit messingfarbener Flüstertüte und Zeitungsjunge mit Kappe. Das Verwaltungsgericht lehnte unseren Antrag ab, ohne dabei auf inhaltliche Fragen einzugehen. Auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit könnten sich nur Journalist:innen berufen, “die für Medien in Form von Druckerzeugnissen, mit anderen Worten für Presseorgane, tätig sind”, so die Argumentation.
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Willst Du auch ein echtes Stück gedruckte Pressefreiheit in den Händen halten? |
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Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team