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Newsletter vom 24. Juli 2022

Wir haben FragDenStaat.de ausgedruckt 📰📣

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

Nur wer auf Papier druckt, kann sich auf die Pressefreiheit berufen. Das sagt das Berliner Verwaltungsgericht. Online-Medien sind keine Presse? Das lassen wir uns nicht zweimal sagen. Was die Richter:innen nicht wussten: Bei FragDenStaat.de steht das DE für Druckerzeugnis.

“Extrablatt! Extrablatt!”

Eine der ersten Empfängerinnen unserer Zeitung war das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort haben wir das FragDenStaat Druckerzeugnis bereits am Mittwochmorgen unter die Leute gebracht. Und zwar so, wie es sich für ein Medienverständnis aus dem vorigen Jahrhundert gehört: mit messingfarbener Flüstertüte und Zeitungsjunge mit Kappe.

Angefangen hat alles mit einem Eilantrag, den wir im März vor Gericht eingereicht hatten. Das Bundeskanzleramt wollte uns nicht beantworten, welche Lobby-Termine Gerhard Schröder durch sein steuerfinanziertes Altkanzler-Büro organisieren ließ. Dabei sind Behörden verpflichtet, der Presse Auskunft zu geben.

Das Verwaltungsgericht lehnte unseren Antrag ab, ohne dabei auf inhaltliche Fragen einzugehen. Auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit könnten sich nur Journalist:innen berufen, “die für Medien in Form von Druckerzeugnissen, mit anderen Worten für Presseorgane, tätig sind”, so die Argumentation.

Das lassen wir nicht auf uns sitzen. Dieser Rechtsstreit ist wichtig für den gesamten Journalismus. Deshalb haben wir unsere besten Texte zusammengesucht, ein Layout entworfen, das den Zeitgeist dieser veralteten Rechtsprechung widerspiegelt und FragDenStaat.de ausgedruckt. Damit dürfte die Argumentation des Gerichts ins Leere laufen.

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Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team