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Newsletter vom 18. August 2022

Wir sind jetzt offiziell Presse

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

Die Gerichtsentscheidung zu unserem Druckerzeugnis ist da! Weil wir eine Zeitung mit unseren besten Artikeln gedruckt haben, gilt die Pressefreiheit ab sofort auch für FragDenStaat.

 

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Allerdings gilt sie nicht für alle Journalist:innen. Das erklärte zumindest das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich. Im Juli entschied das Gericht, dass FragDenStaat keine Auskünfte gegenüber Bundesbehörden nach dem Presserecht einfordern könne. Denn das Presserecht beziehe sich nicht auf Online-, sondern nur auf gedruckte Medien.

Daraufhin haben wir FragDenStaat ausgedruckt und Ende Juli auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verteilt. Dieses entschied nun nach unserer Beschwerde in letzter Instanz: FragDenStaat ist auch Presse. Hurra!

Natürlich hat das veraltete Presseverständnis des Verwaltungsgerichts viel Kritik geerntet. Und die Grundfrage ist weiterhin nicht vom OVG geklärt.

Lies nun mehr Details dazu in unserem Blog und erfahre, wie wir mit unserem Auskunftsbegehren weiter vorgehen.

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Beste Grüße aus Berlin
Arne und das gesamte FragDenStaat-Team!