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Newsletter vom 18. September 2022

Bundesministerien setzen auf teure Kanzleien – 5 Gründe, warum das problematisch ist

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Neulich war es wieder soweit: In einem Gerichtsverfahren gegen das Bundesverkehrsministerium kamen wir ins Berliner Verwaltungsgericht zur mündlichen Verhandlung. Auf der Gegenseite saßen allerdings wie so oft keine Beamt:innen, sondern gut bezahlte private Anwälte einer großen externen Anwaltskanzlei. Für seine Verteidigung hatte das Verkehrsministerium  KPMG Law engagiert. Auch andere namhafte Großkanzleien wie Redeker Sellner Dahs heuert die Bundesregierung immer wieder gerne an.

Anwälte gehören natürlich zu Gerichtsverfahren dazu. Dass Behörden vor Gericht auf externe Anwältinnen und Anwälte setzen, bringt aber eine Vielzahl an Problemen mit sich:

 

5 Probleme, wenn der Staat auf externe Kanzleien setzt

  1. Zuerst einmal ist es einfach verdammt teuer für Steuerzahler:innen, wenn der Staat externe Anwält:innen beauftragt, statt seine eigenen Jurist:innen. Die Stundensätze der Kanzleien sind geheim (Geschäftsgeheimnis, ha!) –  unserer Erfahrung nach geht aber unter 300 Euro die Stunde nichts. Das bedeutet: Selbst wenn Ministerien ihre Verfahren gewinnen, zahlen sie – und damit wir alle – immer drauf.
  2. Ebenfalls problematisch ist, dass die Bundesministerien eigene Justiziariate haben, die eigentlich genau solche Verfahren führen könnten und sollten. Machen sie diese Arbeit aber nicht selbst und lassen sich durch Externe vertreten, bleibt viel Wissen dort und die Verwaltung bleibt dumm. Und beim nächsten Mal müssen dann  wieder Externe eingeschaltet werden.
  3. Ein weiterer Effekt ist, dass die Verfahren oft qualitativ schlechter geführt werden, wenn auf Behördenseite Externe arbeiten. Schriftsätze werden häufig nicht nur länger, sondern damit auch langweiliger; logisch, wenn Anwält:innen pro Arbeitsstunde abrechnen können. Da referiert man gern schon mal seitenlang belanglose Inhalte.
  4. Auch steht hier ein großes Korruptionsrisiko im Raum. Manche Ministerien haben inzwischen ein so enges Verhältnis zu bestimmten Kanzleien, dass Verfahren immer wieder an dieselben Anwält:innen gehen. Abseits der eigentlich üblichen Ausschreibungen entstehen so Abhängigkeiten der Verwaltung und damit möglicherweise auch deutlich höhere Kosten.
  5. Schließlich ist auch das Kostenrisiko für Kläger:innen ungemein größer, wenn externe Kanzleien eingeschaltet werden. Wer vor Gericht nur teilweise Recht bekommt, muss auch Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Angesichts der hohen Honorare von externen Großkanzleien erhöht sich so die Schwelle, gegen rechtswidrige Bescheide zu klagen.

Das spüren wir als Viel-Kläger:innen natürlich auch. 2021 haben wir mehr als 65.000 Euro für Klagen ausgegeben. Wir müssen gegenhalten. Unterstütze uns daher mit Deiner regelmäßigen Spende, damit wir das Recht auf Information weiterhin durchsetzen können. Wir kämpfen dafür, dass diese Behördenpraxis mehr Aufmerksamkeit bekommt und abgeschafft wird. Eine Recherche folgt.

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Beste Grüße aus Berlin
Judith und das gesamte FragDenStaat-Team