Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pontgrill
Pontstraße
52062 Aachen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 5 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen [#134107]
Datum
26. April 2019 13:59
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pontgrill Pontstraße << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.04.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen [#134107]
Datum
29. April 2019 13:24
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.04.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Außerdem bitte ich darum die Betriebsdaten vollständig zu ergänzen (Hausnummer), damit eine genaue Bestimmung des Betriebes erfolgen kann. Bitte übersenden Sie mir alle Informationen bis zum 03.05.2019 ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
AW: VIG-Auskunft Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem A…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem Aktenzeichen zugeordnet werden. Bitte teilen Sie mir diese noch mit. Bitte übersenden Sie alle Informationen bis zum 09.05.2019 ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
AW: VIG-Auskunft Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem A…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem Aktenzeichen zugeordnet werden. Bitte teilen Sie mir diese noch mit. Bitte übersenden Sie alle Informationen bis zum 09.05.2019 ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
AW: VIG-Auskunft Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem A…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem Aktenzeichen zugeordnet werden. Bitte teilen Sie mir diese noch mit. Bitte übersenden Sie alle Informationen bis zum 09.05.2019 ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
AW: VIG-Auskunft Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem A…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten kann keinem Aktenzeichen zugeordnet werden. Bitte teilen Sie mir diese noch mit. Bitte übersenden Sie alle Informationen bis zum 09.05.2019 ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Auskunft [#134107] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe leider kein Aktenzeichen erhalten. Sie dürfen ab…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Auskunft [#134107]
Datum
6. Mai 2019 09:56
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe leider kein Aktenzeichen erhalten. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass die Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten für alle von mir gestellten VIG-Auskünfte vom 26.04.2019 gilt. Somit für alle bei Ihnen von mir gestellten Anfragen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz aufgrund der Anzahl der Anfragen ist es mi…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
26. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
689,7 KB
aufgrund der Anzahl der Anfragen ist es mir leider nicht möglich, Ihnen zeitnah die beantragte Auskunft zu erteilen. Jeder einzelne Antrag wird selbstverständlich bearbeitet und individuell beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand lhrer Anfrage ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
4. Juli 2019 11:59
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Auch nach der Verlängerung der Frist um 2 Monaten haben Sie die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
9. Juli 2019 23:36
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
17. Juli 2019 11:56
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr geehrteAntragsteller/in…
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
30. Juli 2019 09:05
An
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Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
8. August 2019 09:04
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
12. August 2019 09:20
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
15. August 2019 13:47
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
23. August 2019 21:44
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
3. September 2019 15:30
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
5. September 2019 08:58
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
9. September 2019 14:12
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107] Sehr g…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
9. Oktober 2019 10:16
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgeset…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
9. Oktober 2019 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin bis einschließlich 11.10.2019 nicht im Büro. Ihre E-Mail wird weder gelesen noch weitergeleitet und frühestens nach meiner Rückkehr am 14.10.2019 bearbeitet. Sollte Ihr Anliegen bis dahin nicht warten können, wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an: · Zentrale des Veterinäramtes per Telefon unter 0241-51983949 oder · per Fax an 0241-95018 oder · per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsg…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
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AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#134107]
Datum
29. Oktober 2019 09:11
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pontgrill, Aachen“ vom 26.04.2019 (#134107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 92 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte sehr ungerne eine Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/134107 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Ablehnung Ihres Antrages auf Informationserteilung gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Ihres Antrages auf Informationserteilung gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
11. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ablehnung Ihres Antrages auf Informationserteilung gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#134107]
Sehr [ge…
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Betreff
AW: Ablehnung Ihres Antrages auf Informationserteilung gem. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#134107]
Datum
14. Dezember 2019 14:21
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], gegen Ihren Bescheid vom 11.12. (Az. 39.3-VIG Topf Secret, vormals Az. #134107) lege ich Widerspruch ein. Der Widerspruch wird Ihnen noch per Post zugehen. Sie begründen die Ablehnung mit einer befürchteten möglichen Veröffentlichung über die Plattform "Topf-Secret". Sie legen dar, dass das VIG eine Veröffentlichung von behördlichen Informationen über das Internet nicht vorsieht. Sie schreiben, dass die behördlichen Informationen "nicht über das Internet veröffentlicht werden [dürfen]". Nach ihren Ausführungen ist die Veröffentlichung im Lichte der Entscheidung des BVG vom 21.03.2018 (1 BvF 1/13 ) unzulässig. Sie geben an, dass kein vorrangiges Interesse des Antragstellers an der Übermittlung der Informationen ersichtlich ist. Zunächst möchte ich Sie über das angehängte Rechtsgutachten zu VIG-Anfragen über die Plattform Topf-Secret in Kenntnis setzen (https://www.foodwatch.org/fileadmin/-...). So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon deshalb keine vorrangige, die Anwendung des § 2 Abs. 1 VIG ausschließende Rechtsvorschrift dar, weil sie nicht denselben Sachverhalt regelt. Während § 2 Abs. 1 VIG den Fall einer antragsgebundenen Informationsgewährung zum Gegenstand hat, betrifft § 40 LFGB die aktive staatliche Informationsgewährung. Der individuelle Auskunftsanspruch einerseits, wie er hier im Streit steht, und die staatliche Information der Öffentlichkeit andererseits, wie sie etwa auch in § 6 Abs. 1 Satz 3 VIG geregelt ist […] sind jedoch zwei Arten der Informationsgewährung, zwischen denen - nicht zuletzt hinsichtlich der jeweiligen wettbewerblichen Auswirkungen - gravierende Unterschiede bestehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 -, juris, Rn. 12.) Eine Anspruchskonkurrenz, die nach der Vorgabe des § 2 Abs. 4 VIG aufzulösen wäre, besteht mangels identischen Regelungsgehalts der Vorschriften des § 40 LFGB und des § 2 Abs. 1 VIG demnach nicht.“ In vorliegenden Fall liegt demnach auch keine indirekte oder aktive staatliche Veröffentlichung vor. Der § 40 LFGB kommt nicht zum tragen. Das Gutachten stellt fest, dass "[...] über „Topf Secret“ gestellten Informationsanfragen nicht als rechtsmissbräuchlich betrachtet werden.". Sie müssen also keine Maßnahmen ergreifen, um eine Veröffentlichung über Top-Secret zu unterbinden. Weiter heißt es: "Auch eine etwaige Veröffentlichung der herausgegebenen Informationen durch die jeweiligen Antragsteller führt nicht zur Missbräuchlichkeit einer Informationsanfrage. Für dieses Ergebnis spricht bereits der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung unklar ist, ob, wo und wie der jeweilige Antragsteller Informationen veröffentlichen will. ". Sie können den Antrag also nicht mit der Begründung eines hypothetischen Szenarios ablehnen, dessen eintreten ungewiss ist. Und weiter: "Dass die Möglichkeit der anschließenden Veröffentlichung von Informationen durch die Antragsteller nicht zum Ausschluss eines Anspruchs nach dem VIG führt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits explizit festgestellt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 – 7 B 22-14, juris Rn. 12)." Und abschließend: "Fraglich ist, ob die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2018 (Az. 1 BvF 1/13) gestellten Anforderungen an die Vereinbarkeit der in § 40 Abs. 1a LFGB geregelten aktiven staatlichen Information der gesamtem „Öffentlichkeit“ mit Art. 12 Abs. 1 GG auf die hier in Rede stehende passive behördliche Information der einzelnen Antragsteller nach dem VIG übertragbar sind. Dies ist zu verneinen, wie auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. in einem Rundschreiben vom 29. Januar 2019 feststellt.". Denn: "Zwischen beiden Arten der Informationsgewährung bestehen gravierende Unterschiede, die es ausschließen, die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die antragsgebundene Informationsgewährung zu übertragen.". Es ist also keine Unzulässigkeit im Lichte der Entscheidung des BVG festzustellen. Nach VIG besteht also ein Informationsanspruch. Es besteht ein ausdrückliches vorrangiges Interesse des Antragstellers an der Übermittlung der beantragten Informationen. Ich bitte Sie, die anfragten Informationen wie beantragt per E-Mail zur Verfügung zu stellen und Ihren Bescheid, unter Berücksichtigung meines Widerspruches, entsprechend abzuändern. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: 134107 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Eine Kopie der letzten beiden Kontrollberichte erhalten Sie in der Regel nach Ablauf von 14 tagen nach Zustellung …
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Eine Kopie der letzten beiden Kontrollberichte erhalten Sie in der Regel nach Ablauf von 14 tagen nach Zustellung dieses Bescheides. Der Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebes erhält zeitgleich zu diesem Schreiben die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung. Im Falle eines Rechtsschutzverfahrens kann sich die Übersendung der Kontrollberichte bis zur rechtlichen Klärung verzögern. Soweit Sie beantragen, die angefragten Informationen in elektronischer Form (E-Mail) zu erhalten, kann diesem Wunsch nicht entsprochen werden. Ein rechtssicherer Nachweis für den Zugang der angefragten Informationen kann mit der Übersendung per E-Mail nur mit einer qualifizierten Signatur erfolgen. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, erfolgt die Übersendung als schriftlicher Bescheid mit Zustellungsurkunde.

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StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
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