Studie zu Überschuldung Kambodscha II

"Studie zu Überschuldung Kambodscha II" wie in [1] erwähnt.

[1] https://www.spiegel.de/politik/ausland/mikrokredite-in-kambodscha-lukratives-geschaeft-mit-der-armut-a-1280064.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Studie zu Übe…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie zu Überschuldung Kambodscha II [#163744]
Datum
13. August 2019 21:06
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/056, hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätig…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/056, hier: Eingangsbestätigung
Datum
14. August 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.08.2019, eingegangen im BMZ am 14.08.2019. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.08.2019; GZ: Z14 04010-0288/056 Sehr…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.08.2019; GZ: Z14 04010-0288/056
Datum
16. September 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den als Anlage beigefügten Bescheid Ihres IFG-Antrags vom 13.08.2019 mit dem GZ: Z14 O4010-0288/056. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.08.2019; GZ: Z14 04010-0288/056 …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 13.08.2019; GZ: Z14 04010-0288/056 [#163744]
Datum
18. September 2019 23:51
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir mitteilen, wer die Studie erstellt hat? Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Akteneinsicht vor Ort möglich wäre, da dieser § 6 S. 1 IFG nicht entgegensteht. So wird m.E. von einer Akteneinsicht weder das Veröffentlichungsrecht, Vervielfältigungsrecht noch das Verbreitungsrecht beeinträchtigt (Brink/Polenz/Blatt IFG, 1. Aufl. 2017, § 6 Rn. 16ff.). Die Studie wäre übrigens auch nur privat genutzt worden und nicht veröffentlicht worden. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihre Entscheidung basierend auf den zusätzlichen Informationen überprüfen könnten. (Dies stellt ausdrücklich keinen Widerspruch im rechtlichen Sinne dar) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie zu Überschuldung Kambodscha II“ [#163744] [#163744]
Datum
31. Oktober 2019 23:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/r/163744 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf die Möglichkeit einer privaten Nutzung nicht eingegangen worden ist. Ebenso sollte eine bloße Einsicht in die Studie aus informationsfreiheitlicher Sicht unproblematisch sein. (Vgl. meine Ausführungen hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-zu-uberschuldung-kambodscha-ii/#nachricht-422591 ) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 163744.pdf - 2019-09-16_1-1wcrkwme.nzd_085604f2-2287-42ad-b827-6a0f96d6519e.jpeg - 2019-09-16_1-BMZ_2017_Web_de_55befdba-cba7-4f5d-9c7b-6af81e812df4.gif - 2019-09-16_1-IFG-BescheidNAMENAME.pdf Anfragenr: 163744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/163744
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-733/002 II#0137 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Studie zu Überschuldung Kambodscha II« [#163744] # 25-733/002 II#0137
Datum
5. November 2019 16:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
443,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-733/002 II#0137 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) # 25-733/002 II#0137
Datum
20. November 2019 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen

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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) # 25-733/002 II#0137 [#163744]
Datum
25. November 2019 22:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie herzlichen Dank für die Hilfe. Dass der BVerwG die Auffassung des VG Berlin verworfen hat war mir nicht bekannt. Damit erklären sich auch einige weitere Ablehnungen meiner Anfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163744