Anfrage Persönliches Budget

Im Rahmen eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets wird dem Antragsteller gegebenenfalls auch Hilfe zur Pflege gewährt. Ich bitte um Auskunft, welche Stundensätze seitens des LVR für (1) Pflegefachkräfte und (2) Nichtfachkräfte anerkannt werden und ob sich dieser an einem Tarifvertrag anlehnt (falls ja, bitte den TV nennen).

Bitte benennen Sie die Stundensätze jeweils inklusive Arbeitgeberanteilen, inklusive Urlaub, inklusive Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, inklusive Umlagen U1, U2 und U3 sowie inklusive der bei Erkrankung entstehenden Kosten abzüglich der anteiligen Umlagen-Kassenerstattung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
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Betreff
Anfrage Persönliches Budget [#164491]
Datum
21. August 2019 12:11
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets wird dem Antragsteller gegebenenfalls auch Hilfe zur Pflege gewährt. Ich bitte um Auskunft, welche Stundensätze seitens des LVR für (1) Pflegefachkräfte und (2) Nichtfachkräfte anerkannt werden und ob sich dieser an einem Tarifvertrag anlehnt (falls ja, bitte den TV nennen). Bitte benennen Sie die Stundensätze jeweils inklusive Arbeitgeberanteilen, inklusive Urlaub, inklusive Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, inklusive Umlagen U1, U2 und U3 sowie inklusive der bei Erkrankung entstehenden Kosten abzüglich der anteiligen Umlagen-Kassenerstattung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landschaftsverband Rheinland
"Sehr geehrte/r Frau/ Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie baten den LVR um Auskunft in der unten steh…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: WG: Anfrage Persönliches Budget [#164491]
Datum
23. September 2019 16:23
Status
Warte auf Antwort
"Sehr geehrte/r Frau/ Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie baten den LVR um Auskunft in der unten stehenden Angelegenheit. Folgendes kann ich Ihnen dazu mitteilen: es wird in der Anfrage leider nicht deutlich, ob es sich um ein persönliches Budget im Arbeitgebermodell handelt oder nicht. Diese Unterscheidung ist aber deswegen wichtig, da es im 7. Kap. SGB XII rechtliche Vorgaben zur Höhe der Kostenübernahme gibt, die sich ausnahmslos auf persönliche Budgets im Arbeitgebermodell beziehen, nicht aber auf ein persönliches Budget außerhalb des Arbeitsgebermodells (vgl. z.B. § 64 f SGB XII). Insofern ist die Frage dem Inhalt nach nur schwer zu beantworten. Für Leistungen, die unterhalb der Fachleistungsstunde als Assistenzstunde anzusiedeln sind, existieren derzeit noch keine einheitlichen Vergütungssätze für das gesamte Zuständigkeitsgebiet des LVR. Der LVR orientiert sich bei der Bewilligung derartiger Leistungen an den Kostensätzen, die der örtliche Träger der Sozialhilfe mit den Leistungserbringern vereinbart hat, in seinem Zuständigkeitsgebiet. Diese liegen zwischen 22 EUR pro Stunde und 30 EUR pro Stunde. Falls tatsächlich regional keine Vereinbarungen für die erforderliche Leistung existieren, sind bei der Bemessung eines Persönlichen Budgets natürlich grundsätzliche Vorgaben zu beachten." Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich folgende Fragen habe: 1) Es handelt sich um ein persönliches Budget im A…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage Persönliches Budget [#164491]
Datum
26. September 2019 21:26
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich folgende Fragen habe: 1) Es handelt sich um ein persönliches Budget im Arbeitgebermodell. Ändern sich dadurch die von Ihnen genannten Stundensätze? 2) Sie schreiben, dass sich der LVR an jenen Kostensätzen orientiert, „die der örtliche Träger der Sozialhilfe mit den Leistungserbringern vereinbart hat, in seinem Zuständigkeitsgebiet. Diese liegen zwischen 22 EUR pro Stunde und 30 EUR pro Stunde.“ a) Frage 1: Unter „Leistungserbringer“ verstehe ich einen ambulanten Pflegedienst, nicht aber einen Privathaushalt als Arbeitgeber im Persönlichen Budget. Ist das richtig? b) Frage 2: Falls Sie Frage 1 bejahen: Welche „all-inclusive“-Stundensätze (von denen Urlaub, Krankheit, Umlagen, Zuschläge, Budgetassistenz etc zu bestreiten sind) werden Privathaushalten im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets seitens des LVR zugestanden? 3) Welche „grundsätzlichen Vorgaben“ meinen Sie konkret für den Fall, wenn bei der Bemessung eines Persönlichen Budgets „regional keine Vereinbarungen für die erforderliche Leistung existieren“? 4) Wie Sie schreiben, existieren für „Leistungen, die unterhalb der Fachleistungsstunde als Assistenzstunde anzusiedeln sind, (…..) derzeit noch keine einheitlichen Vergütungssätze für das gesamte Zuständigkeitsgebiet des LVR.“ Würden Sie bitte die Spanne der existierenden Stundensätze für Nichtfachkräfte nennen? 5) Zum 1.1.2020 werden nach dem BTHG bislang von Kommunen wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Persönlicher Budgets auf den LVR übergehen. Bitte benennen Sie die „all-inclusive“-Stundensätze für (1) Fachkräfte und (2) Nichtfachkräfte wie z.B. Pflegehelfer/innen. Es wäre schön, wenn Sie mir zeitnah antworten könnten. Danke vorab für Ihre Nachricht.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zu der im Betreff genannten Anfrage habe ich am 24.09.019 zwar eine Antwort erhalten…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage Persönliches Budget [#164491]
Datum
31. Oktober 2019 11:49
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu der im Betreff genannten Anfrage habe ich am 24.09.019 zwar eine Antwort erhalten, nicht jedoh zu meinen am 26.09.2019 an Sie gesandten Rückfragen. Daher sende ich Ihnen letztere nochmals und bitte um umgehende Nachricht: "Vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich folgende Fragen habe: 1) Es handelt sich um ein persönliches Budget im Arbeitgebermodell. Ändern sich dadurch die von Ihnen genannten Stundensätze? 2) Sie schreiben, dass sich der LVR an jenen Kostensätzen orientiert, „die der örtliche Träger der Sozialhilfe mit den Leistungserbringern vereinbart hat, in seinem Zuständigkeitsgebiet. Diese liegen zwischen 22 EUR pro Stunde und 30 EUR pro Stunde.“ a) Frage 1: Unter „Leistungserbringer“ verstehe ich einen ambulanten Pflegedienst, nicht aber einen Privathaushalt als Arbeitgeber im Persönlichen Budget. Ist das richtig? b) Frage 2: Falls Sie Frage 1 bejahen: Welche „all-inclusive“-Stundensätze (von denen Urlaub, Krankheit, Umlagen, Zuschläge, Budgetassistenz etc zu bestreiten sind) werden Privathaushalten im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets seitens des LVR zugestanden? 3) Welche „grundsätzlichen Vorgaben“ meinen Sie konkret für den Fall, wenn bei der Bemessung eines Persönlichen Budgets „regional keine Vereinbarungen für die erforderliche Leistung existieren“? 4) Wie Sie schreiben, existieren für „Leistungen, die unterhalb der Fachleistungsstunde als Assistenzstunde anzusiedeln sind, (…..) derzeit noch keine einheitlichen Vergütungssätze für das gesamte Zuständigkeitsgebiet des LVR.“ Würden Sie bitte die Spanne der existierenden Stundensätze für Nichtfachkräfte nennen? 5) Zum 1.1.2020 werden nach dem BTHG bislang von Kommunen wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Persönlicher Budgets auf den LVR übergehen. Bitte benennen Sie die „all-inclusive“-Stundensätze für (1) Fachkräfte und (2) Nichtfachkräfte wie z.B. Pflegehelfer/innen. Es wäre schön, wenn Sie mir zeitnah antworten könnten. Danke vorab für Ihre Nachricht.." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/164491