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Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus diesem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden.

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    22. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau Landwirt…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764]
Datum
23. August 2019 21:30
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus diesem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Bezug nehmend auf Ihre u. a. E-Mail-Anfrage, welche al…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: [EXTERN] Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764]
Datum
5. September 2019 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Bezug nehmend auf Ihre u. a. E-Mail-Anfrage, welche als Antrag nach § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) zu werten ist, teile ich Ihnen mit, dass hier keine Unterlagen zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate der Jahre 2017, 2018 und 2019 vorliegen. Zuständig hierfür sind in Schleswig-Holstein die Veterinärämter der jeweiligen Kreise bzw. kreisfreien Städte. Gleiches gilt für Ihre Nachfrage bzgl. der Sterberate bei durchgeführten Transporten. Zuständigkeitshalber habe ich daher Ihre Anfrage an die Veterinärämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte weitergeleitet. Von da aus werden Sie ggf. weitere Nachricht erhalten. Als Anlage übersende ich Ihnen aber wie gewünscht unsere Erlasslage zum Umgang mit Lebendtiertransporten bei langen Beförderungen. Diese können Sie sich auch auf unserer Internetseite unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/... runterladen. Als einfache schriftliche Auskunft ergeht diese Auskunft gem. Tarifstelle 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir durch das MELUND zuständigkeitshalber zugeleitet. Zu den von…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Tierschutz, IZG-Anfrage zu Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
5. September 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir durch das MELUND zuständigkeitshalber zugeleitet. Zu den von Ihnen gestellten Fragen antworte ich für die Landeshauptstadt Kiel wie folgt: · In den von Ihnen angefragten Jahren 2017/2018/2019 wurden in Kiel keine Lebendtiertransporte abgefertigt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zu Lebendtiertransporten wurde an mich weiter geleitet. Im Kreis Osthol…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: Tierschutz, IZG-Anfrage zu Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
9. September 2019 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zu Lebendtiertransporten wurde an mich weiter geleitet. Im Kreis Ostholstein wurden keine solchen Transporte abgefertigt. Deshalb kann ich Ihnen auch keine entsprechenden Daten übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in im Kreis Stormarn wurde in den Sommermonaten der Jahre 2017-2019 keine Genehmigung …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Antwort: Tierschutz, IZG-Anfrage zu Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
9. September 2019 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Kreis Stormarn wurde in den Sommermonaten der Jahre 2017-2019 keine Genehmigung für Lebendexporte von landwirtschaftlichen Nutztieren erteilt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Kreis Plön: Antrag auf Informationsherausgabe vom 23.08.2019; Genehmigte Lebendtiertransporte während der Sommermo…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Kreis Plön: Antrag auf Informationsherausgabe vom 23.08.2019; Genehmigte Lebendtiertransporte während der Sommermonate 2017, 2018 und 2019
Datum
12. September 2019 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Bitte öffnen Sie die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764
Datum
16. September 2019 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte öffnen Sie die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 23.08.2019 - hier angegangen am 05.09.2019 - gewähre ich Ihnen …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
IZG-Anfrage zu Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764]
Datum
4. Oktober 2019 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 23.08.2019 - hier angegangen am 05.09.2019 - gewähre ich Ihnen die begehrten Informationen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen für die Sommermonate 2017/2018 und 2019. · Im Zeitraum vom 01. Juni bis 31. August in den Jahren 2017 bis 2019 (meteorologischer Sommer) wurden im Kreis Pinneberg keine Langstreckentransporte von Nutztieren (Rind, Schwein, Schaf und Ziege) in andere EU-Staaten bzw. in Drittländer abgefertigt. · Im selben Zeitraum wurden Transporte von registrierten Equiden sowohl innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Tierschutztransportverordnung VO (EG) 1/2005 (im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit), als auch außerhalb des Geltungsbereichs der VO (EG) 1/2005 (private Transporte z.B. mit Pferden in den Urlaub) abgefertigt. Soweit im Geltungsbereich der VO (EG) 1/2005 sind dabei für registrierte Equiden aber keine Fahrtenbücher vorgeschrieben, trotzdem wurden einzelne Pferdetransporte während der besonders heißen Wetterperioden nach entsprechender Aufklärung des Pferdehalters nicht abgefertigt. Eine Übersendung der entsprechenden Unterlagen sowie Informationen zur Sterberate bei den durchgeführten Transporten u. a. sind mithin obsolet. Verwaltungskosten werden für die einfache elektronische Auskunft nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Nr. 1 1 Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) nicht erhoben. Begründung: Am 23.08.2019 haben Sie per Email einen Antrag nach § 4 Abs. 1 IZG-SH an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein versandt. Ihr Antrag ist mir zuständigkeitshalber weitergeleitet worden und ist am 05.10.2019 per Email eingegangen (§ 4 Abs. 3 IZG-SH). Die Stattgabe Ihres Antrages beruht auf § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 IZG-SH. Für die Entscheidung bin ich zuständig, da nur hier die für den Kreis Pinneberg begehrten Informationen vorliegen (§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 5 IZG-SH). Den nach § 4 Abs. 2 IZG-SH erforderlichen Antrag auf Information haben Sie in hinreichend bestimmter Form gestellt. Schutzwürdige private oder öffentliche Interessen standen einer Auskunftserteilung nicht entgegen. Die hier vorliegenden Informationen waren Ihnen somit nach Maßgabe des § 5 IZG-SH in der von Ihnen gewünschten elektronischen Form (E-Mail) zugänglich zu machen. Ihre Rechte: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Kreis Pinneberg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift Der Widerspruch kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Die Anschrift lautet: Kreis Pinneberg, - Der Landrat -, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn 2. Elektronisch Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: - Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> - Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen vom…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: Tierschutz, IZG-Anfrage zu Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
16. Oktober 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen vom 05.09.2019. Selbstverständlich werden wir Ihre Anfrage bearbeiten, allerdings stellt der Umfang einen erheblichen Aufwand dar, für den wir gemäß Landesverordnung über Kosten nachdem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Gebühr erheben werden. Die Gebühr wird schätzungsweise 150,00 € - 350,00 € betragen. Gemäß § 16 Verwaltungskostengesetz werden wir die Kosten als Vorschusszahlung geltend machen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind, die hohen Kosten tragen und die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen. Falls letzteres der Fall sein sollte, bitte ich um Mitteilung Ihrer Anschrift zum Zwecke der Zustellung des Gebührenbescheides. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen und für S…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Tierschutz, IZG-Anfrage zu Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764]
Datum
16. Oktober 2019 10:04
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen und für Sie zu vereinfachen, konkretisiere ich diese wie folgt: Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306): Eine vom BMEL veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten hat ergeben, daß in den Jahren 2017 und 2018 - konkret in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 - lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden. Unter diesen Transporten befanden sich, nach Mitteilung des BMEL, auch Transporte deren Genehmigung durch Veterinärbehörden des Bundeslandes Schleswig-Holstein erteilt wurde. Und zwar waren dies - im Juli 2017 -5- Transporte, - im August 2017 -5- und - im Juli 2018 -2- Transporte (siehe Anlage). Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein konnte meine diesbezügliche Anfrage nicht beantworten und hat daraufhin an die einzelnen Landkreise als zuständige Entscheidungsträger verwiesen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind von den o.a. Transporten einzelne oder evtl. alle durch Ihre Behörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls Transporte durch Ihre Behörde genehmigt wurden: 2. a) Wieviele der o.a. Transporte sind von Ihrer Dienststelle genehmigt worden (bitte - wenn möglich - mit Datumsangabe des Transportbeginns)? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurden Transporte genehmigt, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls Transporte genehmigt wurden, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen waren, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um Nachricht und deren konkrete Bezifferung. Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-bmel_fb_aussage_klockner_tabelletiertransportejuliundaugust2017undjuli2018.pdf Anfragenr: 164764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Lebendtiertransporte Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2018 wurden in den Monaten Juli und August 5 Lkw (Rinde…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Lebendtiertransporte
Datum
16. Oktober 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2018 wurden in den Monaten Juli und August 5 Lkw (Rinder) abgefertigt nach Norditalien, Österreich und die Niederlande. Die zulässigen Höchsttemperaturen wurden in keinem Fall erreicht. Im Jahr 2017 wurden in den Monaten Juli und August 11 Lkw (Rinder) abgefertigt nach Norditalien und Polen. Die zulässigen Höchsttemperaturen wurden ebenfalls in keinem Fall erreicht. Transporte über den Grenzübergang Kapitan Andreevo in die Türkei wurden in unserem Kreis nicht abgefertigt. Aufgrund Ihrer Eingrenzung der Fragestellung und dem dadurch deutlich reduzierten Aufwand bei der Recherche werden wir auf eine Gebührenerhebung verzichten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist ein Verwaltungsaufwand erforderlich. dass Kos…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: [EXTERN] Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764]
Datum
24. Oktober 2019 16:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist ein Verwaltungsaufwand erforderlich. dass Kosten in Höhe von 82,00 – 246,00 € entstehen können und wir diese Kosten als Vorschusszahlung gemäß § 16 Verwaltungskostengesetz geltend machen werden. Beim der Ermittlung der Kosten habe ich den Stundensatz eines Amtstierarztes zugrunde gelegt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie bereit sind diese Kosten für die Beantwortung Ihrer Anfrage zu tragen und an den Kreis Segeberg zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen und für …
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164764]
Datum
2. November 2019 15:01
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen und für Sie zu vereinfachen, konkretisiere ich diese wie folgt: Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306): "Eine vom BMEL veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten hat ergeben, daß in den Jahren 2017 und 2018 - konkret in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 - lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden." Unter diesen Transporten befanden sich, nach Mitteilung des BMEL, auch Transporte deren Genehmigung durch Veterinärbehörden des Bundeslandes Schleswig-Holstein erteilt wurde. Und zwar waren dies - im Juli 2017 -5- Transporte, - im August 2017 -5- und - im Juli 2018 -2- Transporte (siehe Anlage). Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein konnte meine diesbezügliche Anfrage nicht beantworten und hat daraufhin an die einzelnen Landkreise als zuständige Entscheidungsträger verwiesen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind von den o.a. Transporten einzelne oder evtl. alle durch Ihre Behörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls Transporte durch Ihre Behörde genehmigt wurden: 2. a) Wieviele der o.a. Transporte sind von Ihrer Dienststelle genehmigt worden (bitte - wenn möglich - mit Datumsangabe des Transportbeginns)? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurden Transporte genehmigt, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls Transporte genehmigt wurden, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen waren, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um Nachricht und deren konkrete Bezifferung. Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-bmel_fb_aussage_klockner_tabelletiertransportejuliundaugust2017undjuli2018.pdf Anfragenr: 164764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/164764
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. November 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort

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Datum
5. November 2019 06:15
Status
Warte auf Antwort
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