E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben

die E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für
Qualitätsentwicklung M-V (IQMV) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur Mecklenburg-Vorpommern betreffend der IFG-Anfragen der Abituraufgaben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
Datum
28. August 2019 10:05
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V (IQMV) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern betreffend der IFG-Anfragen der Abituraufgaben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Via
Fax
Betreff
E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
Datum
28. August 2019 10:06
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
AW: E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
Datum
1. Oktober 2019 08:40
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben“ vom 28.08.2019 (#165347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
AW: E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
Datum
28. Oktober 2019 10:21
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben“ vom 28.08.2019 (#165347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/165347
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AW: E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
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Betreff
AW: E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben [#165347]
Datum
28. Oktober 2019 10:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Meck…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben“ [#165347] [#165347]
Datum
12. November 2019 17:09
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165347 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf Schreiben und Fristsetzungen nicht reagiert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 165347.pdf - 2019-08-28_2-fax.pdf - 2019-10-28_2-fax.pdf Anfragenr: 165347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165347
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich mit heutigem Datum an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Ku…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben“ [#165347] [#165347]
Datum
27. November 2019 14:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich mit heutigem Datum an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gewandt und um eine zügige Bescheidung Ihres Antrages sowie eine Stellungnahme gebeten. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich habe ich ich vom Bildungsministerium die Information erhalten, dass…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V zu den IFG-Anfragen betreffend der Abituraufgaben“ [#165347] [#165347]
Datum
18. März 2020 11:59
Status
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630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich habe ich ich vom Bildungsministerium die Information erhalten, dass die gewünschten Informationen zur "E-Mail vom 28. Juni 2019 mit der Rückmeldung vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V (IQMV) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern betreffend der IFG-Anfragen der Abituraufgaben" nicht zur Verfügung gestellt werden können. Mir wurde mitgeteilt, dass eine E-Mail von oder an Herrn Antragsteller/in vom angegebenen Datum nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen