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Verkehrslösung Mahlsdorf

Im Rahmen der Verkehrslösung Mahlsdorf sollen "... städtebaulichen Entwicklungen durch eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenräume und moderne Straßenbahnanlagen begleitet werden." (Quelle: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/mahlsdorf/).

Die vorgelegten Planungen - genannt "Umfahrung des Ortskernes" sehen vor, den Autoverkehr an zwei Schulen vorbeizuführen. Das Nadelöhr Bahnhof Mahlsdorf bliebe bestehen und somit erfolgt keine "Umfahrung des Ortskernes", lediglich eine Verschiebung des Autoverkehrs um wenige Meter.

Die Frage nun: Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag einer Nord-Süd Verbindung auf Brandenburger Seite zwischen B1 / B5 und der Dahlwitzer Straße verworfen, der eine tatsächliche Umfahrung und Entlastung des Ortskernes bedeuten würde?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. September 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrslösung Mahlsdorf [#166286]
Datum
10. September 2019 16:49
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Verkehrslösung Mahlsdorf sollen "... städtebaulichen Entwicklungen durch eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenräume und moderne Straßenbahnanlagen begleitet werden." (Quelle: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/mahlsdorf/). Die vorgelegten Planungen - genannt "Umfahrung des Ortskernes" sehen vor, den Autoverkehr an zwei Schulen vorbeizuführen. Das Nadelöhr Bahnhof Mahlsdorf bliebe bestehen und somit erfolgt keine "Umfahrung des Ortskernes", lediglich eine Verschiebung des Autoverkehrs um wenige Meter. Die Frage nun: Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag einer Nord-Süd Verbindung auf Brandenburger Seite zwischen B1 / B5 und der Dahlwitzer Straße verworfen, der eine tatsächliche Umfahrung und Entlastung des Ortskernes bedeuten würde?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrslösung Mahlsdorf“ vom 10.09.2019 (#16628…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrslösung Mahlsdorf [#166286]
Datum
12. Oktober 2019 11:56
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrslösung Mahlsdorf“ vom 10.09.2019 (#166286) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Kein Nachrichtentext
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: [#166286] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrslösung Mahlsdorf“ vom 10.0…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#166286]
Datum
29. Oktober 2019 08:51
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrslösung Mahlsdorf“ vom 10.09.2019 (#166286) wurde inzwischen per Post beantwortet. Folgende Rückfrage hierzu: In Teil II. Absatz 3 sprechen Sie von einer " (...) fehlende verkehrlichen Entlastungswirkung" für eine Verkehrsführung außerhalb des Ortskernes über bspw. die Landsberger Straße / Holz Possling. Auf welcher Informations-Basis kommen Sie zu diesem Schluß? Mit freundlichen Grüßen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166286