Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04.2017 ArcelorMittal Bremen GmbH / Anlagenstandort Prosperstr. 350 Bottrop

eine Einsatz-Aufstellung der Boden -/ und Hochfackel für das Jahr 2018 und das laufende Jahr 2019, aufgeteilt nach Boden und Hochfackel, sowie der Gasmengen. Laut Genehmigung unter III..1.10 sind der Behörde die geplanten Einsätze der Boden- oder Hochfackel und Angabe der Gründe des voraussichtlichen Zeitraumes und der Gasmengen vorab anzuzeigen.
Falls es dazu keine Aufstellung in Tabellenform oder ähnlichem gibt, können Sie mir auch gerne zur Vereinfachung die einzelnen Genehmigungen übermitteln.
Sollten Genehmigungen im Nachgang zu einem "Störfall", "außerordentlichem Betriebsereignis " oder ähnlichem erteilt worden sein, bitte ich auch um deren Übermittlung.
Gemäß o.g Genehmigung der Bodenfackel, einer "Einrichtung für den Notbetrieb", sind lt. III.1.8 "Die Einsatzzeiten ... zu minimieren". In welcher Form wird /wurde dies durch die BzR Münster kontrolliert?
Wie konnte / kann die BzR Münster einen Betrieb der Fackel ohne beantragte Genehmigung kontrollieren?

Ich bitte diese Anfrage gezielt einzeln zu beantworten, nicht auf eine Link Seite der BzR Münster zu verweisen und nicht mit anderen Anfragen zu verknüpfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04.2017 ArcelorMittal Bremen GmbH / Anlagenstandort Prosperstr. 350 Bottrop [#166664]
Datum
15. September 2019 23:55
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Einsatz-Aufstellung der Boden -/ und Hochfackel für das Jahr 2018 und das laufende Jahr 2019, aufgeteilt nach Boden und Hochfackel, sowie der Gasmengen. Laut Genehmigung unter III..1.10 sind der Behörde die geplanten Einsätze der Boden- oder Hochfackel und Angabe der Gründe des voraussichtlichen Zeitraumes und der Gasmengen vorab anzuzeigen. Falls es dazu keine Aufstellung in Tabellenform oder ähnlichem gibt, können Sie mir auch gerne zur Vereinfachung die einzelnen Genehmigungen übermitteln. Sollten Genehmigungen im Nachgang zu einem "Störfall", "außerordentlichem Betriebsereignis " oder ähnlichem erteilt worden sein, bitte ich auch um deren Übermittlung. Gemäß o.g Genehmigung der Bodenfackel, einer "Einrichtung für den Notbetrieb", sind lt. III.1.8 "Die Einsatzzeiten ... zu minimieren". In welcher Form wird /wurde dies durch die BzR Münster kontrolliert? Wie konnte / kann die BzR Münster einen Betrieb der Fackel ohne beantragte Genehmigung kontrollieren? Ich bitte diese Anfrage gezielt einzeln zu beantworten, nicht auf eine Link Seite der BzR Münster zu verweisen und nicht mit anderen Anfragen zu verknüpfen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04.2017 ArcelorMittal Bremen GmbH / Anlagenstandort Prosperstr. 350 Bottrop [#166664]
Datum
27. Oktober 2019 15:53
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04.2017 ArcelorMittal Bremen GmbH / Anlagenstandort Prosperstr. 350 Bottrop“ vom 15.09.2019 (#166664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166664
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.0…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04.2017 ArcelorMittal Bremen GmbH / Anlagenstandort Prosperstr. 350 Bottrop [#166664]
Datum
12. März 2021 19:24
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigunsgbescheid 500-53.0081/16/1.11 v.12.04.2017 ArcelorMittal Bremen GmbH / Anlagenstandort Prosperstr. 350 Bottrop“ vom 15.09.2019 (#166664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 512 Tage überschritten. Gerne können Sie auch die Anfrage auf das Jahr 2020 mit ausweiten. So würde die Anfrage für den Zeitraum 2018-2020 gelten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166664/
Bezirksregierung Münster
Ihre UIG Anfrage vom 15.09.2019 und 12.03.2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihr…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre UIG Anfrage vom 15.09.2019 und 12.03.2021
Datum
15. März 2021 09:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer neuen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) / Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW). Die lange Bearbeitungszeit Ihrer zuvor gestellten Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Wir haben die Arbeitsabläufe im Dezernat umgestellt, so dass ich nun zentral für die Bearbeitung von Anfragen nach dem UIG zuständig bin. Zu Ihrer Anfrage vom 15.09.2019 sowie auch zu Ihren Anfragen vom 06.06.2019, 08.07.2019, 16.08.2019 und 24.09.2019 befinden wir uns zur Zeit im Widerspruchsverfahren mit der betroffenen Firma ArcelorMittal. Die Rechtsbehelfsfrist zur Einreichung einer Klage endet in ca. drei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich mich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen über den Ausgang des Widerspruchsverfahren Auskunft geben. Soweit keine Klage von der Firma ArcelorMittal eingereicht wird, werde ich Ihrem Auskunftsbegehren stattgeben. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH
Datum
21. April 2021 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
UIGBescheidHerrNAME_ArcelorMittal.pdf
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Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu Ihren Anfragen vom 06.06.2019, 08.07.2019, 06.08.2019, 16.08.2019, 15.09.2019 und 24.09.2019. Ihre Anfragen sehe ich hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH
Datum
21. April 2021 11:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
UIGBescheidHerrNAME_ArcelorMittal.pdf
612,1 KB
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Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu Ihren Anfragen vom 06.06.2019, 08.07.2019, 06.08.2019, 16.08.2019, 15.09.2019 und 24.09.2019. Ihre Anfragen sehe ich hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH
Datum
21. April 2021 11:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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612,1 KB
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Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu Ihren Anfragen vom 06.06.2019, 08.07.2019, 06.08.2019, 16.08.2019, 15.09.2019 und 24.09.2019. Ihre Anfragen sehe ich hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen

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Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
UIG Anfrage ArcelorMittal Bremen GmbH
Datum
21. April 2021 11:33
Status
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den UIG Bescheid mit Anlagen zu Ihren Anfragen vom 06.06.2019, 08.07.2019, 06.08.2019, 16.08.2019, 15.09.2019 und 24.09.2019. Ihre Anfragen sehe ich hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen

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