WLAN der Beuth Hochschule für Technik Berlin

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Beuth Hochschule für Technik Berlin stört keine hochschulfremden WLAN's.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Berliner Hochschule für Technik Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Beuth Hochschule für Technik Berlin [#167824]
Datum
4. Oktober 2019 08:04
An
Berliner Hochschule für Technik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker
Berliner Hochschule für Technik
AW: [Ticket#1054606] WLAN der Beuth Hochschule für Technik Berlin [#167824]
Von
Berliner Hochschule für Technik
Betreff
AW: [Ticket#1054606] WLAN der Beuth Hochschule für Technik Berlin [#167824]
Datum
29. Oktober 2019 07:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
smime.p7m
6,9 KB
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> leider kann ich Ihre Nachricht nicht lesen. Bitte senden Sie mir eine unvers…
An Berliner Hochschule für Technik Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: [Ticket#1054606] WLAN der Beuth Hochschule für Technik Berlin [#167824]
Datum
30. Oktober 2019 21:04
An
Berliner Hochschule für Technik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider kann ich Ihre Nachricht nicht lesen. Bitte senden Sie mir eine unverschlüsselte und unsignierte Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 167824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167824

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Berliner Hochschule für Technik
Sehr geehrte Frau Ecker, Die Beuth Hochschule für Technik Berlin stört keine hochschulfremden WLAN's mithil…
Von
Berliner Hochschule für Technik
Betreff
[Ticket#1054606] WLAN der Beuth Hochschule für Technik Berlin [#167824]
Datum
31. Oktober 2019 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ecker, Die Beuth Hochschule für Technik Berlin stört keine hochschulfremden WLAN's mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen . Die Funktion des Rogue Access Point Containment wird an der Beuth Hochschule für Technik nicht eingesetzt, da hier Rechte Dritter verletzt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen