Kontrollbericht zu Eiscafe Rialto, Bingen am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Eiscafe Rialto
Neugasse 6
55411 Bingen am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 4 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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[geschwärzt] [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzt…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]]
Datum
7. Oktober 2019 14:58
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt] [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
[geschwärzt], [geschwärzt] Im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten verlängert sich die Frist zur Bescheid…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: [geschwärzt] zu [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]]
Datum
10. Oktober 2019 07:18
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], [geschwärzt] Im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten verlängert sich die Frist zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate. Ferner sind wir gemäß § 5 Abs. 2 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Bescheid zu Ihrem Antrag erfolgt auf dem Postweg. [geschwärzt] freundlichen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]!
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Kein Nachrichtentext
geschwärzt
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AW: [#168043] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Bescheids vom 24.10.2019. Leider k…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#168043]
Datum
28. Oktober 2019 09:52
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Bescheids vom 24.10.2019. Leider kann ich die Ablehnung nicht nachvollziehen. Zur Frage wann Lebensmittelkontrollen stattgefunden haben: § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG und § 2 Abs. 1 Nr. 7 besagen, dass der Zugang zu gewähren ist: (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und § 26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes genannte Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen, Insofern halte ich Ihre Begründung für falsch. Zur Frage nach den Kontrollberichten selbst: Auch diese Begründung halte ich für falsch, denn sie widerspricht § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG und § 2 Abs. 1 Nr.1, wenn Sie meinen, dass Kontrollberichte “vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen” sind : (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind, Ich möchte zusätzlich noch auf folgendes Gutachten verweisen, welche die Rechtmäßigkeit der Anfragen bestätigt: https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/ Außerdem scheint Ihre Behörde die inzige zu sein, die Anfragen ablehnt. Aufgrund der voranstehenden Ausführungen bitte ich den Sachverhalt erneut zu prüfen und die Anfrage positiv zu bescheiden. Schönen Gruß und vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168043 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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