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Konzept der BGE zum Teilgebietsbericht ohne verabschiedetem Geologiedatengesetz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Schreiben des BfE an die BGE vom 06.09.2019 wird ein Konzept zum Teilgebietsbericht ohne verabschiedetem Geologiedatengesetz eingefordert. Das Konzept sollte bis zum 25.09.2019 vorgelegt werden.

Hiermit stelle ich den Antrag auf Übermittlung dieses Kozeptes als PDF.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Schreiben des BfE an die BGE vom 06.09.2019 wird ein…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept der BGE zum Teilgebietsbericht ohne verabschiedetem Geologiedatengesetz [#168566]
Datum
14. Oktober 2019 16:39
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Schreiben des BfE an die BGE vom 06.09.2019 wird ein Konzept zum Teilgebietsbericht ohne verabschiedetem Geologiedatengesetz eingefordert. Das Konzept sollte bis zum 25.09.2019 vorgelegt werden. Hiermit stelle ich den Antrag auf Übermittlung dieses Kozeptes als PDF. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für ke…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: Fwd: Konzept der BGE zum Teilgebietsbericht ohne verabschiedetem Geologiedatengesetz [#168566]
Datum
25. Oktober 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage (Ihres Anliegens) durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Arbeit. Sie haben sich aber selbst überholt, da Sie h…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Konzept der BGE zum Teilgebietsbericht ohne verabschiedetem Geologiedatengesetz [#168566]
Datum
30. Oktober 2019 21:39
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Arbeit. Sie haben sich aber selbst überholt, da Sie heute die entsprechende Unterlage unter https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20190923_Antwortschreiben_BGE_Zwischenbericht_Teilgebiete.pdf?__blob=publicationFile&v=1 veröffentlicht haben, ohne mich zu informieren. Rätselhaft ist es, warum ein Antwortschreiben, das Sie am 27.09.2019 erreicht hat, erst gut einen Monat später auf der gesetzlich vorgeschrieben Informationsplattform veröffentlicht wird. Soll die Öffentlichkeit an der langen Leine geführt werden?? Wegen der verspäteten klammheimlichen Veröffentlichung Ihrerseits ziehe ich meinerseits den Antrag zurück. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168566