WLAN der Universität Rostock

Anfrage an: Universität Rostock

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
14. Oktober 2019 19:53
An
Universität Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
WLAN der Universität Rostock [#168580]
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Via
Fax
Betreff
WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
14. Oktober 2019 19:54
An
Universität Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,4 KB
Universität Rostock
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Informationsgesuch ist hier eingegangen. Leider liegt es nicht in der gesetzlich …
Von
Universität Rostock
Betreff
WG: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
15. Oktober 2019 08:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Informationsgesuch ist hier eingegangen. Leider liegt es nicht in der gesetzlich geforderten schriftlichen Form vor; Informationsanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die die Universität Rostock lediglich per E-Mail erreichen, werden hier nicht bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte Sie erneut den Faxeingang zu prüfen. Laut meinen Informationen ist…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
15. Oktober 2019 08:26
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte Sie erneut den Faxeingang zu prüfen. Laut meinen Informationen ist das Fax (die Email war nur vorab) gester 19:54 an Sie verschickt worden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Rostock
Sehr geehrter Herr Langner, mittlerweile haben wir auch Ihr Fax gefunden. Ihre Anfrage wird nun bearbeitet. Mit …
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: WG: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
15. Oktober 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, mittlerweile haben wir auch Ihr Fax gefunden. Ihre Anfrage wird nun bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Universität Rostock
Sehr geehrter Herr Langner, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag auf Informationsgewährung teile ich mit: Ihr Antra…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
30. Oktober 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag auf Informationsgewährung teile ich mit: Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Ihre Anfrage bezieht sich auf IT-Sicherheitsstrukturen der Universität Rostock. Nach Einschätzung des IT-Sicherheitsbeauftragten der Universität Rostock würde durch die Beantwortung Ihrer Anfrage die IT-Sicherheit gefährdet und damit die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Universität Rostock im Bereich der Versorgung mit IT-Leistungen erheblich beeinträchtigt. Die Ablehnung beruht somit auf § 6 Abs. 6 des Informationsfreiheitsgesetzes MV. Im Übrigen begründet das Informationsfreiheitsgesetz keinen allgemeinen Auskunftsanspruch; Ihre Anfrage bezieht sich nicht auf eine „amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung in Form von Schrift, Bild, Ton oder in sonstigen Daten“ im Sinne des § 2 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift im Rektorat Widerspruch beim Rektor der Universität Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock einlegen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ablehnung. Ich widerspreche Ihrer Ablehnung mit folgende…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
31. Oktober 2019 12:43
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ablehnung. Ich widerspreche Ihrer Ablehnung mit folgenden Argumenten: 1. Sicherheitsfunktion Bei der angesprochenen Funktion handelt es sich nicht um eine Sicherheitsfunktion. Ganz besonders nicht für das Netzwerk selbst. Ich bitte um Hinzuziehung und Beachtung der umfangreichen technischen Begründungen, die jedoch auch für nicht technisch geschulte Personen verständlich auf der Seite https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de aufbereitet sind. Da Ihre IT diese Funktion als Sicherheitsfunktion klassifiziert, gehe ich im weiteren davon aus (da Ihre IT natürlich auch bestrebt ist, sämtliche Sicherheitsfunktionen einzusetzen), dass Sie die Funktion auch nutzen. 2. Rechtswidrigkeit Laut Bundesnetzagentur (siehe Webseite zuvor) ist die Nutzung dieser Funktion rechtswidrig. Sie ist allein deswegen nicht als Sicherheitsfunktion einzustufen. 3. Geheimnis Um ein weiteres Argument vorwegzunehmen, ist die Funktion auch kein Geheimnis. Es lässt sich mit trivialsten Mitteln auf dem Gelände ermitteln, ob die Funktion genutzt wird oder nicht. Ebenso trivial lässt sich die Funktion umgehen. Ich begehre daher erneut die angefragte Information. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168580
Universität Rostock
Ich bin nicht an meinem Arbeitsplatz und voraussichtlich erst am 11. November 2019 wieder erreichbar. In der Zwisc…
Von
Universität Rostock
Betreff
Automatische Antwort: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
31. Oktober 2019 12:43
Status
Warte auf Antwort
Ich bin nicht an meinem Arbeitsplatz und voraussichtlich erst am 11. November 2019 wieder erreichbar. In der Zwischenzeit wird Ihre E-Mail weder gelesen noch weitergeleitet. Bitte sprechen Sie in dringenden Angelegenheiten [geschwärzt] ([geschwärzt]), in [geschwärzt] ([geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt]) an.
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität Rostock“ vom 14.10.…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Automatische Antwort: WLAN der Universität Rostock [#168580]
Datum
16. November 2019 02:27
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität Rostock“ vom 14.10.2019 (#168580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
21. Dezember 2019 11:52
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168580 Die Hochschule hat nicht in der vorgeschriebenen Frist geantwortet. Die vorgebrachten Argumente sind inhaltlich substanzlos: 1. Es handelt sich um eine Sicherheitsfunktion Die Nutzung von Deauthenticationpaketen ist laut Bundesnetzagenutr rechtswidrig. Allein deswegen ist es keine Frage der Sicherheit, da ein Einsatz ja nicht statthaft ist. 2. Keine Akten Die von mir erfragte Information muss bei Annahme ordentlicher Aktenführung in Form einer technischen Dokumentation oder als Konfigurationsdatei vorliegen. Sie ist somit entweder als Schrift oder sonstige Daten zu klassifizieren. Sie können weitere technische Informationen und Argumentationen auf meiner Forschungswebseite https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de einsehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 168580.pdf - 2019-10-14_2-fax.pdf Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580
Marcel Langner
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Marcel Langner
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
21. Dezember 2019 11:53
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,4 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Langner, ich bitte Sie zunächst zu entschuldigen, dass ich Ihnen jetzt erst antworte. Ich hab…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
7. Februar 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Langner, ich bitte Sie zunächst zu entschuldigen, dass ich Ihnen jetzt erst antworte. Ich habe mich mit heutigem Datum an die Universität in Rostock gewandt und um Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich erneut an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Langer, mir liegt eine Rückmeldung der Universität Rostock vor. In dieser teilt man mir folgen…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
2. März 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Langer, mir liegt eine Rückmeldung der Universität Rostock vor. In dieser teilt man mir folgendes mit: "Ein wirksamer Widerspruch liegt hier nicht vor. Herr Langer lediglich per E-Mail zum Ausdruck gebracht, mit der Ablehnungsentscheidung nicht einverstanden zu sein. Ich verweise insoweit auf § 70 Abs. 1 VwGO. Die Ablehnungsentscheidung ist damit bestandskräftig geworden." Meiner Meinung nach haben Sie mit E-Mail vom 31. Oktober 2019 nicht nur zum Ausdruck gebracht, dass Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, sondern dieser klar widersprochen haben, die Universität Rostock scheint diesen Widerspruch per E-Mail über die Plattform FragDenStaat aufgrund der Verwaltungsgerichtsordnung aber nicht anzuerkennen. Ich habe mich zwar erneut an die Universität Rostock gewandt und darum gebeten, dass man Ihnen den rechtlichen Standpunkt erörtert, es scheint diesbezüglich aber keine Mitteilung an Sie erfolgt zu sein. Eine weitere Prüfung ist unserer Behörde aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht mehr möglich. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Einsatz. Sehen Sie aus IFG Sicht ein Hinderniss, wenn …
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
3. März 2020 19:42
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Einsatz. Sehen Sie aus IFG Sicht ein Hinderniss, wenn ich diese Anfrage erneut stelle? Bei dem langen Zeitraum seit der ersten Anfrage, kann ich keinen Missbrauch des Instruments IFG feststellen bzw., kann sich ja wirklich der Sachverhalt auch verändert haben. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Langner, nach Rücksprache mit meiner Referatsleitung möchte ich Ihnen zu Ihrer Rückfrage folge…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
18. März 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Langner, nach Rücksprache mit meiner Referatsleitung möchte ich Ihnen zu Ihrer Rückfrage folgendes mitteilen: Da der Bescheid nur per E-Mail verschickt wurde, ist die fehlende Akzeptanz Ihres Widerspruchs per E-Mail nicht nachvollziehbar.Ich empfehle Ihnen, dass Sie von der Universität Rostock fordern, Ihnen einen schriftlichen Bescheid an Ihre postalische Anschrift zukommen zu lassen. Ein Bescheid per einfacher E-Mail ist nicht wirksam. Insofern sind wir der Ansicht, dass Ihr IFG-Antrag bisher nicht korrekt - da nicht widerspruchsfähig - beantwortet worden ist. Wir halten es nicht für sinnvoll, die gleiche Anfrage nochmal zu stellen, da die Universität Rostock dann darauf verweisen könnte, dass seine Anfrage schon einmal negativ - wenn auch formell nicht korrekt - beschieden wurde. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich um schriftliche Bescheidung entsprechend gesetzlicher Vorgaben bitte…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
18. März 2020 23:12
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich um schriftliche Bescheidung entsprechend gesetzlicher Vorgaben bitten? Aktuell liegt mir kein mit Unterschrift und dadurch rechtssicher angreifbarer Bescheid vor. Unklar bleibt mir auch, ob Sie zur Bescheidung überhaupt bevollmächtigt sind. Ich ging bisher immer davon aus, dass dies der Präsident oder der Kanzler der Hochschule ist. Ich möchte Sie daher bitten den Verwaltungsakt als erstes negativ zu bescheiden, damit ich in Widerspruch gehen kann. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
18. März 2020 23:13
An
Universität Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,1 KB
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte erneut und letztmalig um formgerechte Bescheidung bitten. Einzige…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
29. März 2020 22:11
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte erneut und letztmalig um formgerechte Bescheidung bitten. Einziges mir alternativ sonst zur Verfügung stehendes Mittel ist die Untätigkeitsklage. Ich denke wir haben aktuell in Deutschland schon genug zu tun. Auch der Landesdatenschutzbeauftrage Ihres Landes ist der Ansicht, dass eine wirksame Bescheidung der Schriftform bedarf. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
29. März 2020 22:11
An
Universität Rostock
Status
Fax wird verschickt...
Nicht-öffentliche Anhänge:
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38,7 KB
Universität Rostock
Sehr geehrter Herr Langner, aufgrund der Corona-Krise und der dadurch bedingten Einschränkungen des Verwaltungsbe…
Von
Universität Rostock
Betreff
Re: AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
30. März 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, aufgrund der Corona-Krise und der dadurch bedingten Einschränkungen des Verwaltungsbetriebs an der Universität Rostock ist förmliches Verwaltungshandeln derzeit stark erschwert; ich arbeite wie die meisten Verwaltungsmitarbeiter aus dem Home Office und habe nur beschränkten Zugang zu unseren Betriebsmitteln. Meine Zuständigkeit für Ihr Anliegen ergibt sich aus der hausinternen Delegation von Entscheidungsbefugnissen des Rektors. Ich werde Ihnen einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid im Laufe der Woche erstellen, kann Ihnen den aber dann nicht sofort förmlich zustellen; sie werden ihn dann als Scan erhalten. An der rechtlichen Einschätzung hat sich aus diesseitiger Sicht nichts geändert; der Bescheid wird also abschlägig ausfallen. Ihnen steht dann der weitere Rechtsweg offen. Mit freundlichen Grüßen
Universität Rostock
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie den avisierten Widerspruchsbescheid vorab zur Kenntnisnahm…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
3. April 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie den avisierten Widerspruchsbescheid vorab zur Kenntnisnahme; die förmliche Zustellung könnte sich aufgrund der aktuellen Gegebenheiten noch etwas verzögern. Dafür bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich nehme an der Bescheid ist auf dem Po…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
5. April 2020 21:27
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich nehme an der Bescheid ist auf dem Postweg und wird die nächste Woche bei mir eintreffen. Ich plane Klage einzureichen und erarbeite eine Klageschrift. Können Sie mir hierzu ergänzend zu den Unterlagen, die Sie bereits über FdS bereitgestellt haben, weitere zukommen lassen, sofern vorhanden? https://fragdenstaat.de/a/168580 Es ist bedauerlich, dass die Hochschule so denkt. Damit steht Sie recht allein da in Deutschland, da der überwältigende Anteil der Hochschulen (und damit ja der Experten) die Frage beantwortet und daher keine Sicherheitsproblematik sieht. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 168580.pdf - 2019-10-14_2-fax.pdf - 2019-12-21_2-fax.pdf - 2020-02-07_1-signature.asc - 2020-03-02_1-signature.asc - 2020-03-18_1-signature.asc - 2020-03-18_3-fax.pdf - 2020-03-29_2-fax.pdf - 2020-04-03_1-04032020Untitled.pdf Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580
Marcel Langner
Kein Nachrichtentext
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. April 2020
An
Universität Rostock
Status
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> der Bescheid ist bisher physisch nicht bei mir eingetroffen. Ihre Rechtsauffa…
An Universität Rostock Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
13. April 2020 08:50
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der Bescheid ist bisher physisch nicht bei mir eingetroffen. Ihre Rechtsauffassung teile ich vollumfänglich nicht. Auch die Landesdatenschutzbeauftragte hat Ihre Bedenken geäußert. Halten Sie an Ihrer Auffassung fest, dann bitte ich um entsprechende Zusendung, da der Bescheid das Datum vom 03.04.2020 trägt. Solange mir dieser nicht vorliegt, gehe ich nicht von einer authentischen Willensbekundung der Behörde aus. Meine Klageschrift ist vorbereitet, ich würde es aber lieber vermeiden wollen. Sie sind die erste von über 200 gefragten Hochschulen in Deutschland, die diesen Weg beschreiten wird. Nach Durchsicht Ihrer WLAN Ordnung aus dem Jahr 2014, kann ich mir aus eigener Erfahrung die Einstellung Ihres IT Dienstleisters aber ganz gut vorstellen. Es handelt sich fachlich übrigens nicht um eine rechtlich ungeklärte Frage, ob Störungen der von mir erfragten Art, rechtswidrig sind: https://fragdenstaat.de/anfrage/briefverkehr-ausnahmegenehmigung-wlan-storung-mit-deutschen-hochschulen/460302/anhang/bnetza-hochschule-briefverkehr-geschw.pdf Einer Hochschule stehen die Frequenzen nicht bevorzugt oder alleinig zur Verfügung. Auch hier gilt nicht das Recht des Stärkeren, oder Reicheren, oder... Die Frage ist doch, wie sehr Sie der Einschätzung Ihrer Leute trauen sollten, wenn so viele andere Hochschulen und Experten das anders sehen. Wie wird das Gericht das wohl sehen, wenn es Gutachten von genau solchen Experten einholt? Ich bin sicher, dass wir Formfehler, die mit der Sache ja nichts zu tun haben und eher unerheblich sind, nach § 45 VwVfG gelöst bekommen. Vielleicht wollen Sie sich auch noch mit den Kollegen vom DFN kurzschließen? Die kennen mich und das Thema. In meinem Fax vom 05.04.2020 an Ihren Präsidenten ist meine Mobilfunknummer hinterlegt. Gern reden wir auch nochmal. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580
Universität Rostock
Ich bin urlaubsbedingt erst am 14. April 2020 wieder erreichbar. In der Zwischenzeit wird Ihre E-Mail von mir wed…
Von
Universität Rostock
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
13. April 2020 08:50
Status
Warte auf Antwort
Ich bin urlaubsbedingt erst am 14. April 2020 wieder erreichbar. In der Zwischenzeit wird Ihre E-Mail von mir weder gelesen noch weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten des Justiziariats an Herrn Dr. Glöckner (<<E-Mail-Adresse>>), in allen Personalangelegenheiten an Frau Radtke (<<E-Mail-Adresse>>) und in Angelegenheiten des ZPA direkt an die dortigen Mitarbeiterinnen.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Hallo Herr Langner, im Auftrag von [geschwärzt] übermittle ich Ihnen folgende Antwort. Mit freundlichen Grüßen i…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
13. April 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Langner, im Auftrag von [geschwärzt] übermittle ich Ihnen folgende Antwort. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Sehr geehrter Herr Langner, ich habe mir den Widerspruchsbescheid der Universität Rostock angesehen. Wie gesetzlich gefordert, ist die angefragte Stelle der Begründungspflicht gemäß § 12 Abs. 1 IFG M-V nachgekommen. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung. Die Begründung muss die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen der Universität Rostock, die zur Ablehnung geführt haben, substantiiert darstellen, darf aber die geheimzuhaltenden Informationen inhaltlich nicht erkennen lassen. Die Begründung der Ablehnung zur Herausgabe der begehrten Informationen beruht im Grundsatz auf den Schutz der IT-Sicherheit nach § 6 Abs. 6 sowie § 8 Satz 2 IFG M-V. Da sowohl Ihr Informationsfreiheitsantrag als auch Ihr Widerspruch bereits abschlägig beschieden wurden, ist eine inhaltliche Überprüfung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr sinnvoll. Die Argumentation der Universität Rostock kann aber noch gerichtlich durch das Verwaltungsgericht überprüft werden. Ihrer Bitte um Unterstützung bei der Einreichung der Klage kann ich bedauerlicherweise nicht vollumfänglich nachkommen, da dafür auch eine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig wäre. Ein paar Hinweise möchte ich Ihnen aber dennoch mitgeben: Die Universität Rostock hat darauf hingeweisen, dass im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4 IFG M-V ein Informationsanspruch ebenfalls nicht besteht, da dieses laut Ihren Angaben "mit trivialsten Mitteln" von Ihnen selbst beschafft werden könne. Die angeführte Rechtsgrundlage greift aber nur, wenn es sich um Informationen handelt, die bereits öffentlich und barrierearm zugänglich sind. Ein Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen ist ausgeschlossen, sofern die Behörde dem Antragsteller in einer entsprechenden Verweisungsmitteilung die Fundstelle angibt. Dieses ist hier nicht zutreffend. Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, weshalb sich Ihre Anfrage laut der Universität Rostock nicht auf Informationen im Sinne des § 2 IFG M-V beziehen soll. Nach Satz 1 Nummer 1 sind Informationen im Sinne des Gesetzes alle Aufzeichnungen unabhängig von ihrer Speicherungsart. Diese müssen – in Abgrenzung zu Aufzeichnungen zu privaten Zwecken – amtlichen Zwecken dienen. Dazu zählen alle Informationen, die bei der Erfüllung amtlicher Tätigkeiten gewonnen oder verarbeitet werden, auch solche, die die Behörde unbeabsichtigt erhält. Auch Informationen über verwaltungsinternes Handeln sind umfasst, etwa Ergebnisse von Untersuchungen der Behördentätigkeit oder interne Dienstanweisungen. Ebenso wenig kommt es auf die Handlungsform der Behörde an: ob sie etwa hoheitlich oder fiskalisch gehandelt hat. § 3 Abs. 2, 3 IFG M-V erstreckt den Anwendungsbereich auf die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Somit ist es nicht erforderlich zu klären, für welchen Zweck die gewünschte Information vorgehalten wird bzw. bei welcher Tätigkeit sie gewonnen worden ist. Der Inhalt der Informationen ist unerheblich; sie können auch rechtlicher Natur sein, wie etwa Weisungen und Verwaltungsvorschriften. Auch ein Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang ist nicht erforderlich. Es ist anzunehmen, dass über Einstellungen der WLAN Systeme der Universität Aufzeichnungen existieren. Diese zählen m.E.n. dann auch zu Informationen nach § 2 IFG M-V und sind vom Informationsanspruch umfasst. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt]? > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]#[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Universität Rostock
Sehr geehrter Herr Langner, nach nochmaliger Rücksprache mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten der Universität Rosto…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
16. April 2020 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, nach nochmaliger Rücksprache mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten der Universität Rostock und der Leitung des Rechenzentrums der Universität Rostock habe ich namens des Rektors der Universität Rostock entschieden, ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht Ihrem Auskunftsersuchen zu entsprechen. Ihre Fragen waren: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Auf Ihre Fragen antworte ich wie folgt: 1. Die WLAN-Systeme an der Universität Rostock sind so eingestellt, dass sie andere WLAN-systeme nicht stören. 2. Derartige Einstellungen wurden nicht vorgenommen, da der funktionierende Betrieb der WLAN-Systeme das nicht erfordert. Die Universität Rostock bleibt grundsätzlich bei der Rechtsauffassung, dass sich der Auskunftsanspruch nicht auf Systemeinstellungen der IT-Systeme der Universität Rostock in ihrer Gesamtheit bezieht. Allerdings ist das von Ihnen nachgefragte Detail tatsächlich nicht sicherheitsrelevant, zudem ist der Universität Rostock daran gelegen, nicht den Anschein zu erwecken, rechtlich fragwürdige Verfahren einzusetzen. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat und der Widerspruch gegenstandslos geworden ist. Ich sehe davon ab, Ihnen den bereits avisierten Widerspruchsbescheid noch förmlich zustellen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Die Hochschule hat zwischenze…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Rostock“ [#168580] [#168580]
Datum
20. April 2020 22:24
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Die Hochschule hat zwischenzeitlich geantwortet. Es ist mir relativ egal, auf welcher Grundlage diese Auskunft erfolgte, weil es mir um die Auskunft ging. Ich bin sicher auch Ihre geäußerten Ansichten waren nicht unerheblich in der Entscheidungsfindung der Hochschule. Mein Vermittlungsverfahren kann somit als erfolgreich geschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168580