Erhöhung Schwankungsbreite des Flexpreises

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Wann und mit welcher Begründung hat Die Bahn die Schwankungsbreite des Flexpreises auf etwa plus/minus 14 Prozent vergrößert? Wurde diese Entscheidung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur oder der Bundesregierung abgesprochen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann und mit welche…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
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Betreff
Erhöhung Schwankungsbreite des Flexpreises [#168984]
Datum
21. Oktober 2019 12:20
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann und mit welcher Begründung hat Die Bahn die Schwankungsbreite des Flexpreises auf etwa plus/minus 14 Prozent vergrößert? Wurde diese Entscheidung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur oder der Bundesregierung abgesprochen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-128410313259 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Erhöhung Schwankungsbreite des Flexpreises [#168984]
Datum
21. Oktober 2019 12:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-128410313259 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019 Ihre Nachricht vom: 21. Oktober 2019Unser Zeichen: 1-128410313259 Sehr geehrte Fr…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019
Datum
25. Oktober 2019 13:38
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 21. Oktober 2019Unser Zeichen: 1-128410313259 Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail.Wir bedauern, dass Sie mit den tariflichen Bestimmungen des Flexpreises nicht zufrieden sind. Die Geltungsdauer einer Flexpreis-Fahrkarte Hin- und Rückfahrt, beginnt mit dem auf der Fahrkarte angegebenen ersten Geltungstag. Sie endet um 3 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Der Fahrtantritt der Hinfahrt muss am eingetragenen Geltungstag erfolgen. Die Rückfahrt muss innerhalb eines Monats am eingetragenen Rückfahrdatum angetreten werden. Bei einer Fahrtunterbrechung kann bei Fahrkarten über 100 km die Reise auch am nächsten Tag fortgesetzt werden. Umfasst die Strecke weniger als 100 Kilometer, sind die Hin- und Rückfahrt nur an den auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstagen innerhalb eines Monats möglich. Der differenzierte Flexpreis variiert in seiner Höhe je nach Reisetag. Aus diesem Grund sind die Hin- und Rückfahrt an konkrete Fahrtantrittstage gebunden. Die Höhe des Flexpreises bleibt jedoch für einen bestimmten Reisetag im gesamten Buchungszeitraum konstant. Aus diesem Grund entstehen Ihnen keine Kosten, auch wenn Sie erst kurz vor der Reise Ihr Ticket buchen. Die Flexibilität in der Reiseplanung bleibt Ihnen damit voll erhalten. Aus unseren Umfragen wissen wir, dass dem Großteil der Reisenden die großzügigen Umtausch- und Erstattungskonditionen des Flexpreises (kostenlos vor dem ersten Geltungstag der Hinfahrt) deutlich wichtiger sind als eine einmonatige Gültigkeit der Rückfahrt. Unser Konzept eines effizienteren und wettbewerbsfähigen Preissystems verfolgen wir mit der Differenzierung konsequent weiter. Eine tageweise Anhebung des Flexpreises ist bei anderen Marktteilnehmern wie Busanbietern, Fluggesellschaften oder ausländischen Bahnunternehmen bereits lange üblich. Ihre Kritik an den Konditionen haben wir erfasst und zur Auswertung den Fachbereichen zur Verfügung gestellt. Nochmals bedanken wir uns für Ihre Mühe, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Ihre Hinweise können uns helfen, unsere Angebote zu verbessern - wir danken Ihnen. Die  Entscheidung über die Durchsetzung des Tarifs “Differenzierter Flexpreis“ wurde mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur abgesprochen. Selbstverständliche geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Bitte zögern Sie nicht, mit Ihren Anliegen auch in der Zukunft auf uns zuzukommen. Ihren künftigen Reisen wünschen wir einen angenehmen Verlauf. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019 [#168984] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort auf eine…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019 [#168984]
Datum
25. Oktober 2019 13:44
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort auf einen Teil meiner Fragen. Sie schreiben: "Die Entscheidung über die Durchsetzung des Tarifs “Differenzierter Flexpreis“ wurde mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur abgesprochen." Leider haben Sie mir nicht beantwortet, wann diese Entscheidung gefallen ist. Ich würde Sie bitten, mit diese Frage auch noch zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168984
Deutsche Bahn AG
RE: Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019 [#168984] Vorgangsnummer: 1-128540602016 Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019 [#168984]
Datum
25. Oktober 2019 13:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-128540602016 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre E-Mail vom 25. Oktober 2019 -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px …
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Oktober 2019
Datum
29. Oktober 2019 17:21
Status
-webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*firefox */box-shadow: 0px 4px 8px #828282;line-height:1.15;width:467.700pt; padding:0pt 42.550pt 0pt 85.050pt ; background-color: #FFFFFF; margin:auto.header{ padding-top:36.000pt ;}.footer{ padding-bottom:31.200pt ;}.page-content{ position:relative;padding-top: 62.650pt ;padding-bottom: 70.900pt ;min-height:708.350pt; ;}del {text-decoration:line-through;color:red;} ins {text-decoration:none;} .Hyperlink-H{color:#0000FF;} .Standard-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Standard-H{font-family:Arial;color:#000000;} .Listennummer5-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Listennummer5-H{font-family:Arial;color:#000000;} 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Oktober 2019Unser Zeichen: 1-128540602016 Sehr geehrte Frau Antragsteller/in,  vielen Dank für Ihre E-Mail.Es tut uns leid, dass Ihnen unsere Antwort vom 25. Oktober 2019 Anlass zur Kritik gibt. Natürlich erwarten Sie von uns eine kompetente und sorgfältige Beratung. Bitte entschuldigen Sie, dass uns die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufriedenstellend gelungen ist. Gern nutzen wir die Gelegenheit, erneut auf Ihr Anliegen einzugehen. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) die Aufstellung von Tarifen sowie dessen Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde vorsieht. Ferner sind wir verpflichtet, die Tarife in geeigneter Form zu veröffentlichen - wir beziehen uns auf § 12 des AEG. Hieraus lässt sich ebenfalls der unabdingbare Wandel von Tarifen ableiten. Nach dem Grundgesetz wurden wir ferner verpflichtet, das Unternehmen im kaufmännischen Sinne zu führen, das heißt, unsere Angebote sollten in erster Linie wirtschaftlich sein. Dies schließt den von Ihnen angesprochenen differenzierte Flexpreis selbstverständlich ein. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen Einzelheiten zur Einführung des „Differenzierten Flexpreises“: Zwischen 1. August und 30. September 2016 testete die DB auf einzelnen Strecken einen differenzierten Flexpreis. Auf nachfolgenden Relationen (galt nicht für Zwischenhalte) wurde der differenzierte Flexpreis eingeführt: •   Frankfurt(Main) Hbf – Köln Hbf und zurück •   Hanau Hbf – Köln Hbf und zurück •   München Hbf – Nürnberg Hbf und zurück München Hbf – Fürth(Bay) Hbf und zurück Seit dem 11. Dezember 2016 gibt es einen nach Reisetagen differenzierten Flexpreis. Der Flexpreis wird an einzelnen Reisetagen differenziert, sofern bei der Fahrt ausschließlich oder auf einer Teilstrecke Züge der Produktklassen ICE und/oder IC/EC genutzt werden. Die Reisendenzahlen im Fernverkehr steigen stetig an. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Lenkung der Nachfrage zu vergrößern und so unseren Kunden ein angenehmes Reiseerlebnis zu ermöglichen. Um diese Nachfragelenkung zu optimieren, wurde die preisliche Differenzierung im Flexpreis eingeführt. Diese Differenzierung sieht vor, dass die Preise im Flexpreis von Reisetag zu Reisetag variieren können. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Deutsche Bahn - als Wirtschaftsunternehmen - zur Angebotsgestaltung nicht rechenschaftspflichtig ist. Für Ihre Frage „wann diese Entscheidung gefallen ist“, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium. Wir freuen uns, wenn wir Sie auch weiterhin als Gast in unseren Zügen begrüßen