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Endlagersuche

1) Historie/Chronik der Endlagersuche in Deutschland seit Anfang der fünfziger Jahre
2) Frage: Welche Probleme ergeben sich bei der Endlagersuche unter dem Aspekt 1.000.000 Jahre Sicherheit? Nach soziokulturellen, ökonomischen & ökologischen Aspekten gliedern, falls möglich.
3) Aktueller Stand der Endlagersuche sowie mögliche Umsetzungen dieser
4) Gutachten oder vgl. zu den Kosten/Finanzierbarkeit der Endlagersuche für die nächsten 1.000.000 Jahre in Deutschland

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: [geschwärzt]) [geschwärzt] …
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Endlagersuche [#168996]
Datum
21. Oktober 2019 14:14
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] & [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) Aktueller Stand der Endlagersuche sowie mögliche Umsetzungen dieser [geschwärzt]) Gutachten oder vgl. zu den Kosten/Finanzierbarkeit der Endlagersuche für die nächsten 1.000.000 Jahre in Deutschland Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: Fwd: Endlagersuche [#168996]
Datum
22. Oktober 2019 13:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu vier Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage (Ihres Anliegens) durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in 1) & 2) haben keine Relevanz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Endlagersuche [#168996]
Datum
29. Oktober 2019 15:34
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in 1) & 2) haben keine Relevanz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/168996

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 21.10.2019 bitten Sie in einem Antrag nach dem Umweltinformationsgese…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Endlagersuche [#168996] - Ihr Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
Datum
20. November 2019 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 21.10.2019 bitten Sie in einem Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) um Übermittlung von Unterlagen zur Endlagersuche. Sie beantragen die Übermittlung der Unterlagen per Email. Zu den Einzelfragen gemäß Ihres Antrages übersende ich Ihnen Umweltinformationen wie folgt: **1) Historie/Chronik der Endlagersuche in Deutschland seit Anfang der fünfziger Jahre** Die Suche nach Standorten für Endlager begann in der Bundesrepublik Deutschland bereits Anfang der 1960er Jahre. Von 1963 bis 1968 wurden entlang der Nordseeküste mehrere Salzvorkommen bewertet. In einigen Fällen wurden sogar Gespräche zum Kauf von Grundstücken geführt. Diese waren jedoch letztlich nicht erfolgreich. Parallel wurde das Salzbergwerk Asse II in der Nähe von Braunschweig erworben und näher untersucht. Im April 1967 wurden dort die ersten Abfälle eingelagert. Auch in der damaligen DDR wurden zwischen 1967 und 1969 mehrere Salzbergwerke zur Einrichtung eines Endlagers untersucht. Die Wahl fiel schließlich auf das in unmittelbarer Grenznähe gelegene Bergwerk Bartensleben-Marie (Morsleben). In der ersten Hälfte der 1970er Jahre wurde in der Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus mit der Suche nach einem Standort für ein nukleares Entsorgungszentrum begonnen. Der Standort sollte auch das geologische Potenzial zur Endlagerung der dort produzierten Abfälle bieten. Näheres hierzu finden Sie in unserer diesem Schreiben beigefügten Broschüre "Suche X". Sie enthält neben der von Ihnen gewünschten Chronik (S. 33-37) auch einen Überblick über Ideen, die seit den 1950 er Jahren in Erwägung gezogen wurden (S. 9-10). Wenn Sie sich im Detail mit der Thematik auseinandersetzen möchten, empfehle ich Ihnen die geschichtswissenschaftlichen Arbeiten von Detlev Möller ("Endlagerung radioaktiver Abfälle") oder Anselm Tiggemann ("Die 'Achillesferse" der Kernenergie"). Beide sind über den Fernleihverkehr der Bibliotheken erhältlich. **2) Frage: Welche Probleme ergeben sich bei der Endlagersuche unter dem Aspekt 1.000.000 Jahre Sicherheit? Nach soziokulturellen, ökonomischen & ökologischen Aspekten gliedern, falls möglich.** Zu dieser Frage verweisen wir Sie auf den Abschlussbericht der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (Endlagerkommission). Den Bericht finden Sie kostenfrei zugänglich unter folgender Adresse: https://www.bmu.de/download/bericht-d... ( https://www.bmu.de/download/bericht-d... ). **3) Aktueller Stand der Endlagersuche sowie mögliche Umsetzungen dieser** Zu dieser Frage verweisen wir Sie auf folgende, kostenfrei zugängliche Informationen auf der Internetseite des BfE: - Häufige Fragen zum Thema Endlagersuche - Fragen und Antworten zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle: https://www.bfe.bund.de/SiteGlobals/F... ( https://www.bfe.bund.de/SiteGlobals/F... ) - Stellungnahme des BfE zum öffentlichen Fachgespräch „Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche“ des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages am 13.03.2019 in Berlin: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/St... ( https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/St... ) - Stellungnahme der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zum öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 13.03.2019 zu dem Thema "Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP... ( https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP... ) - Bericht der BGE mbH über die Durchführung des Standortauswahlverfahrens, III. Quartal 2019. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH erstellt vierteljährlich einen Fortschrittsbericht zur Standortauswahl für das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Dies ist der dritte Quartalsbericht 2019: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP... ( https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP... ) - Zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche: Konzept des BfE "Information, Dialog, Mitgestaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche": https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP... ( https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP... ) **4) Gutachten oder vgl. zu den Kosten/Finanzierbarkeit der Endlagersuche für die nächsten 1.000.000 Jahre in Deutschland** Zu dieser Frage verweisen wir Sie auf den Abschlussbericht der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs". Den Bericht finden Sie kostenfrei zugänglich unter folgender Adresse: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down... ( https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down... ). Weitere Informationen hierzu finden Sie zudem auf der Seite der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO): http://www.entsorgungsfonds.de/ ( http://www.entsorgungsfonds.de/ ). Aussagen zu dem Erfüllungsaufwand der Verwaltung in Bezug auf die Gesamtkosten des Standortauswahlverfahrens finden sich schließlich auch in verschiedenen Bundestags-Drucksachen zu Gesetzgebungsverfahren betreffend das Standortauswahlgesetz (StandAG), insoweit verweisen wir Sie insbesondere auf die über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundestages (http://dipbt.bundestag.de/ ( http://dipbt.bundestag.de/ )) frei zugänglichen Bundestags-Drucksachen 17/13471 vom 14.05.2013 und 18/11398 vom 07.03.2017. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin erhoben werden. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz ( https://www.bfe.bund.de/datenschutz ). Mit freundlichen Grüßen