Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG / Einfache Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland erheben Fluggesellschaften, insbesondere die hierzulande ansässigen, sogenannte Zuschläge zusätzlich zum Flugpreis. Diese Zuschläge werden im Rahmen der Buchung und auch auf der Rechnung unter "Steuern und Gebühren" ausgewiesen, und zum eigentlichen Flugtarif hinzuaddiert. Im engeren Sinne sind hier Steuern wie die Luftverkehrsabgabe oder Fremdkosten wie Flughafengebühren gemeint.
Zwei Zuschlag-Typen sind jedoch in der Kritik:
1. Der einer vorübergehenden Teuerung des Kerosinpreises entstammende "Kerosin-Zuschlag", meist mit den Buchstaben YQ oder ähnlich abgekürzt, findet trotz gesunkener Kerosinpreise weiterhin stets Anwendung. In einigen Ländern (beispielsweise Brasilien) ist der Kerosinzuschlag staatlich überwacht.
2. Es ist inzwischen auch gängige Praxis "Fantasiezuschläge" wie beispielweise einen "Nationalen Zuschlag" oder einen "Internationalen Zuschlag" bei den Steuern und Gebühren auszuweisen, obwohl es sich dabei kalkulatorisch rein um einen Flugpreisbestandteil und nicht um eine gesonderte Abgabe handelt.
Bitte senden Sie mir zu:
1. Hiermit beantrage ich die Einsicht in die Unterlagen und Protokolle, in denen das Ministerium diese Materie seit dem Jahr 2010 erörtert bzw. Entscheidungen hierzu getroffen hat.
Welche Termine, Besprechungen, Abstimmungen, Beratungen oder Gespräche mit Interessenvertretern hat es hierzu seitdem gegeben?
2. Wird die Höhe des anzuwendenden Kerosinzuschlages staatlich überwacht und wenn nein, wieso nicht? Bis wann ist geplant, den Kerosinzuschlag abzuschaffen?
3. Hat das Ministerium vorgesehen, Maßnahmen zu unternehmen, um die Praxis der "Fantasiezuschläge" zu unterbinden, zu regulieren oder ist dem Ministerium diese Praxis nicht bekannt?
Die Unterlagen können gescannt per E-Mail gesendet werden, eine Zusendung auf dem Postwege ist aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Zeitersparnis nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Januar 2019
-
26. Februar 2019
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Kosten dieser Information:245,00 Euro
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 22. Januar 2019 18:53
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- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Betreff
- Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 23. Januar 2019 13:46
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 23. Januar 2019 14:35
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- Datum
- 29. Januar 2019
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 27. Februar 2019 17:56
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Vermittlung bei Anfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ [#48354] [#48354]
- Datum
- 16. März 2019 01:17
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- Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293
- Datum
- 21. März 2019 15:46
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- AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 22. März 2019 21:40
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- 48354
- Datum
- 29. April 2019
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- AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 6. Mai 2019 11:03
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- Datum
- 6. Mai 2019 11:50
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- AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 6. Mai 2019 18:31
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- ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 14. Juni 2019 01:40
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- Datum
- 18. Juni 2019 16:58
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- AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 17. Oktober 2019 16:32
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- Datum
- 28. Oktober 2019 10:48
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- AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 29. Oktober 2019 14:38
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- Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften
- Datum
- 13. November 2019 11:42
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- Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 16. November 2019 12:34
- An
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- AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 16. November 2019 12:40
- An
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- Datum
- 20. November 2019 10:52
- Status
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- AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 26. November 2019 13:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 28. November 2019 16:06
- An
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- Datum
- 28. November 2019 16:06
- Status
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- AW: Automatische Antwort: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 9. Dezember 2019 01:13
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- Sachstandsanfrage, Anfragenr: 48354 [#48354]
- Datum
- 8. Januar 2020 19:05
- An
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- Datum
- 9. Januar 2020 08:28
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- AW: Sachstandsanfrage, Anfragenr: 48354 [#48354]
- Datum
- 9. Januar 2020 12:24
- An
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
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- Datum
- 11. März 2020 15:13
- Status
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- AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 18. April 2020 19:17
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 30. April 2020 11:34
- Status
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