Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG / Einfache Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Deutschland erheben Fluggesellschaften, insbesondere die hierzulande ansässigen, sogenannte Zuschläge zusätzlich zum Flugpreis. Diese Zuschläge werden im Rahmen der Buchung und auch auf der Rechnung unter "Steuern und Gebühren" ausgewiesen, und zum eigentlichen Flugtarif hinzuaddiert. Im engeren Sinne sind hier Steuern wie die Luftverkehrsabgabe oder Fremdkosten wie Flughafengebühren gemeint.

Zwei Zuschlag-Typen sind jedoch in der Kritik:

1. Der einer vorübergehenden Teuerung des Kerosinpreises entstammende "Kerosin-Zuschlag", meist mit den Buchstaben YQ oder ähnlich abgekürzt, findet trotz gesunkener Kerosinpreise weiterhin stets Anwendung. In einigen Ländern (beispielsweise Brasilien) ist der Kerosinzuschlag staatlich überwacht.

2. Es ist inzwischen auch gängige Praxis "Fantasiezuschläge" wie beispielweise einen "Nationalen Zuschlag" oder einen "Internationalen Zuschlag" bei den Steuern und Gebühren auszuweisen, obwohl es sich dabei kalkulatorisch rein um einen Flugpreisbestandteil und nicht um eine gesonderte Abgabe handelt.

Bitte senden Sie mir zu:

1. Hiermit beantrage ich die Einsicht in die Unterlagen und Protokolle, in denen das Ministerium diese Materie seit dem Jahr 2010 erörtert bzw. Entscheidungen hierzu getroffen hat.

Welche Termine, Besprechungen, Abstimmungen, Beratungen oder Gespräche mit Interessenvertretern hat es hierzu seitdem gegeben?

2. Wird die Höhe des anzuwendenden Kerosinzuschlages staatlich überwacht und wenn nein, wieso nicht? Bis wann ist geplant, den Kerosinzuschlag abzuschaffen?

3. Hat das Ministerium vorgesehen, Maßnahmen zu unternehmen, um die Praxis der "Fantasiezuschläge" zu unterbinden, zu regulieren oder ist dem Ministerium diese Praxis nicht bekannt?

Die Unterlagen können gescannt per E-Mail gesendet werden, eine Zusendung auf dem Postwege ist aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Zeitersparnis nicht erforderlich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    245,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG / Einfache Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland erheben Fluggesell…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
Datum
22. Januar 2019 18:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG / Einfache Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland erheben Fluggesellschaften, insbesondere die hierzulande ansässigen, sogenannte Zuschläge zusätzlich zum Flugpreis. Diese Zuschläge werden im Rahmen der Buchung und auch auf der Rechnung unter "Steuern und Gebühren" ausgewiesen, und zum eigentlichen Flugtarif hinzuaddiert. Im engeren Sinne sind hier Steuern wie die Luftverkehrsabgabe oder Fremdkosten wie Flughafengebühren gemeint. Zwei Zuschlag-Typen sind jedoch in der Kritik: 1. Der einer vorübergehenden Teuerung des Kerosinpreises entstammende "Kerosin-Zuschlag", meist mit den Buchstaben YQ oder ähnlich abgekürzt, findet trotz gesunkener Kerosinpreise weiterhin stets Anwendung. In einigen Ländern (beispielsweise Brasilien) ist der Kerosinzuschlag staatlich überwacht. 2. Es ist inzwischen auch gängige Praxis "Fantasiezuschläge" wie beispielweise einen "Nationalen Zuschlag" oder einen "Internationalen Zuschlag" bei den Steuern und Gebühren auszuweisen, obwohl es sich dabei kalkulatorisch rein um einen Flugpreisbestandteil und nicht um eine gesonderte Abgabe handelt. Bitte senden Sie mir zu: 1. Hiermit beantrage ich die Einsicht in die Unterlagen und Protokolle, in denen das Ministerium diese Materie seit dem Jahr 2010 erörtert bzw. Entscheidungen hierzu getroffen hat. Welche Termine, Besprechungen, Abstimmungen, Beratungen oder Gespräche mit Interessenvertretern hat es hierzu seitdem gegeben? 2. Wird die Höhe des anzuwendenden Kerosinzuschlages staatlich überwacht und wenn nein, wieso nicht? Bis wann ist geplant, den Kerosinzuschlag abzuschaffen? 3. Hat das Ministerium vorgesehen, Maßnahmen zu unternehmen, um die Praxis der "Fantasiezuschläge" zu unterbinden, zu regulieren oder ist dem Ministerium diese Praxis nicht bekannt? Die Unterlagen können gescannt per E-Mail gesendet werden, eine Zusendung auf dem Postwege ist aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Zeitersparnis nicht erforderlich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies is…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
Datum
23. Januar 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anschrift habe ich unten angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
Datum
23. Januar 2019 14:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anschrift habe ich unten angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaft…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
Datum
27. Februar 2019 17:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ vom 22.01.2019 (#48354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ [#48354] [#48354]
Datum
16. März 2019 01:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/48354 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage inhaltlich gar nicht bearbeitet wurde. Meine Anfrage richtete sich eindeutig an die angeschriebene Behörde. Der Ablehnungsgrund, eine andere Behörde sei thematisch eher zuständig, ändert nichts an der Erfüllungspflicht der angeschriebenen Behörde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 48354.pdf - 2019-01-29_1-antwort-des-bmvi-vom-29119.pdf Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfrei…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293
Datum
21. März 2019 15:46
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-724/002 II#0293 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
22. März 2019 21:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Antwort die nur teilweise richtig ist. Das Bundesfinanzministerium mag zwar gesetzgeberisch für diesen Bereich zuständig sein. Allerdings ist es nicht für die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig, die der Unterzeichner an das Bundesverkehrsministerium gestellt hat. Den Unterzeichner interessiert aber gerade, welche Vorgänge und Unterlagen das Bundesverkehrsministerium zu den angefragten Themen besitzt. Dies kann das Bundesfinanzministerium nicht im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums beantworten. Es wird insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen: "1. Hiermit beantrage ich die Einsicht in die Unterlagen und Protokolle, in denen das Ministerium diese Materie seit dem Jahr 2010 erörtert bzw. Entscheidungen hierzu getroffen hat. Welche Termine, Besprechungen, Abstimmungen, Beratungen oder Gespräche mit Interessenvertretern hat es hierzu seitdem gegeben?" Dies ist eindeutig auf das Bundesverkehrsministerium bezogen zu verstehen. "3. Hat das Ministerium vorgesehen, Maßnahmen zu unternehmen, um die Praxis der "Fantasiezuschläge" zu unterbinden, zu regulieren oder ist dem Ministerium diese Praxis nicht bekannt?" Dies ist ebenfalls eindeutig auf das Bundesverkehrsministerium bezogen zu verstehen. Soweit im Bundesverkehrsministerium keine Unterlagen und Vorgänge dazu vorliegen, so kann dies dem Unterzeichner ja so auch mitgeteilt werden. Ich halte daher an meinen Anträgen und auch an dem an Sie gerichteten Vermittlungsgesuch fest, und bitte Sie, dem Bundesverkehrsministerium nahezulegen, die beantragten Auskünfte zeitnah so auch zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
48354
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
48354
Datum
29. April 2019
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geschwärzt
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AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreih…
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Betreff
AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
6. Mai 2019 11:03
An
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Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ vom 22.01.2019 (#48354) wurde noch immer nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
6. Mai 2019 11:50
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in das von Ihnen ge…
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
6. Mai 2019 18:31
An
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Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in das von Ihnen genannte Schreiben ist tatsächlich heute auf dem Postwege eingetroffen, obwohl ich bei der Behörde ausdrücklich eine Antwort auf elektronischem Wege erbeten hatte. Da Ihnen das Schreiben ebenfalls vorliegt, können Sie diesem auch entnehmen, dass die von mir begehrten Auskünfte nicht erteilt wurden. Das Schreiben enthält allgemeine Informationen zu Zuständigkeiten und Rechtsvorschriften, nicht jedoch zu den zugehörigen Aktivitäten der bzw. Unterlagen aus der befragten Behörde. Ich kann den Vorgang hier nicht als abgeschlossen betrachten, da meine IFG-Anfrage somit in keinster Frage als beantwortet angesehen werden kann. Ich würde Sie daher nochmals ersuchen, die Behörde dazu aufzufordern, die begehrten Informationen aus meiner Anfrage nunmehr zeitnah bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Ih…
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ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
14. Juni 2019 01:40
An
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Ihnen bereits bekannte Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ vom 22.01.2019 (#48354) wurde von der auskunftspflichtigen Behörde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet, die Frist ist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Auch von Ihnen habe ich auf meine letzte Nachricht vom 6.5. leider keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich nunmehr unverzüglich über den Stand meiner Anfrage und werden Sie gegenüber der auskunftsplichtigen und säumigen Behörde tätig. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 28.6., danach sehe ich mich gezwungen Untätigkeitsklage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
18. Juni 2019 16:58
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AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in mein…
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AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
17. Oktober 2019 16:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ vom 22.01.2019 (#48354) wurde noch immer nicht beantwortet. Die Frist ist inzwischen um 234 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und halten Sie die Behörde dazu an, die Anfrage nunmehr unverzüglich und inhaltlich korrekt zu beantworten. Wurden in dieser Sache bereits strafrechtliche Schritte eingeleitet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
28. Oktober 2019 10:48
Status
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AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in wurd…
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Von
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AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
29. Oktober 2019 14:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wurden in dieser Sache strafrechtliche Schritte eingeleitet? Wie geht es nun weiter, wenn die Behörde sich weiterhin weigert? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/48354 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
LF10/61312.3/1 Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu unserem Antwortschreiben vom 26.04.2019 (L24 - MB 10275) …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften
Datum
13. November 2019 11:42
Status
Warte auf Antwort
LF10/61312.3/1 Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu unserem Antwortschreiben vom 26.04.2019 (L24 - MB 10275) zu Ihrer Anfrage vom 22.01.2019, stellen wir Ihnen die beigefügte Unterlage zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte hiermit um Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage vom 29.10.2019. M…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
Datum
16. November 2019 12:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte hiermit um Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage vom 29.10.2019. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
Datum
16. November 2019 12:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ vom 22.01.2019 (#48354) wurde von Ihnen noch nicht abschließend und gesetzeskonform beantwortet. 1. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie die Schwärzungen in dem vorgelegten Dokument rechtfertigen. 2. Bitte überlassen Sie mir sämtliche Anlagen und zusätzliche Korrespondenz und Dokumente dieses Vorgangs. 3. Bitte überlassen Sie mir insbesondere die fehlenden, in dem Text genannten Anlagen. 4. Bitte überlassen Sie ferner auch das in dem Text genannte Positionspapier. 5. Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Informationen zu diesem Thema bei Ihnen vorliegen. Falls keine weiteren Informationen bei Ihrer Behörde vorliegen, möchten Sie mir bitte auch mitteilen, wie umfasssend die Recherche dazu war und welche Ressorts zu dem Thema angefragt wurden. Mit freundlichen Grüßen S. G. Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. November 2019 10:52
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
LF10/61312.3/1/3234486 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Postanschrift mit. Dies ist…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
Datum
26. November 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort
LF10/61312.3/1/3234486 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Postanschrift wurde Ihnen bereits am 27. Februar 2019 mitgeteilt. Ich teile …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
Datum
28. November 2019 16:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Postanschrift wurde Ihnen bereits am 27. Februar 2019 mitgeteilt. Ich teile Sie Ihnen aber gerne heute nochmals mit, siehe unten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. November 2019 16:06
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift wurde dem Ministerium bereits am 27. Februar 2019 mitgeteilt. …
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Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
Datum
9. Dezember 2019 01:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift wurde dem Ministerium bereits am 27. Februar 2019 mitgeteilt. Es handelt sich folglich offenbar um reine Hinhaltetaktik. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sachstandsanfrage, Anfragenr: 48354 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erh…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstandsanfrage, Anfragenr: 48354 [#48354]
Datum
8. Januar 2020 19:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ vom 22.01.2019 (#48354) wurde bisher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist ist mittlerweile um 317 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Vermittlungs-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Januar 2020 08:28
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Sachstandsanfrage, Anfragenr: 48354 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in das Ihre Behörde bereits die Vermit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstandsanfrage, Anfragenr: 48354 [#48354]
Datum
9. Januar 2020 12:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in das Ihre Behörde bereits die Vermittlung übernommen hat, die Auskunftspflichtige (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) jedoch noch keine abschließende Auskunft erteilt hat, würde ich weiterhin um Ihre Vermittlung bitten. Welche Maßnahmen kann das BFDI nun ergreifen ? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0293 [#48354] Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Nach…
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Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0293 [#48354]
Datum
18. April 2020 19:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Nachfrage an die Auskunftspflichtige vom 28. November 2019 habe ich keine Antwort hier im System verzeichnet. Die in Ihrem Schreiben erwähnte Antwort der Auskunftspflichtigen liegt mir somit nicht vor. Bitte senden Sie mir diese doch freundlicherweise doch hier zu, falls Sie ihnen, was ich anhand Ihrer Ausführungen schließe, vorliegt. Im Übrigen würde ich Sie höflichst bitten die Nachfragen an Ihre Behörde aus meiner vorangegangenen Korrespondenz ebenfalls noch zu beantworten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/48354

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