Informationsfreiheitsanfragen
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Verschlüsselung im BSI Grundschutz?
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – Bund
Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 2 Wochen herLeider ist der BSI Grundschutz - und der findet auch im Bereich der EU Richtlinie 680/2016 Anwendung Leider ist der BSI Grundschutz - und der findet auch im Bereich der EU Richtlinie 680/2016 Anwendung dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Umgekehrt sehe ich in einer Veröffentlichung die Chance, dass der Staat bzw. seine Verarbeiter darlegen nach ist das eine Basisanforderung und längst Stand der Technik. -
Sternipark - öffentlich-rechtliche Verträge, Betriebserlaubnis
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration – Hamburg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 6 Monate herLeistungsvereinbarung zwischen dem Amt für Familie der Behörde für Arbeit, Soziales und Integration In dieser Phase der Zusammenarbeit befindet man sich offenbar. iVm Art. 79 Abs. 3 GG) durch Private denunziert werden, damit zu Privat-Verträgen Steuergelder aus der selbst einzuschalten (Amtspflicht bei Offizialdelikten und u.a. iVm Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 E-Mail-Adresse>> > An: "Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration -
Die Tatsache, dass das Unternehmen lediglich die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten genannt hat und es im EU-Mitgliedstaaten und auf die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten führen den alleinigen Hoheitsbereich der EU-Mitgliedstaaten fällt. EU-Mitgliedstaaten zu erreichen. Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen und zu
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Kontrollbericht zu Barnstorff, Ritterhude
Landkreis Osterholz - Veterinäramt – Bund
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate herFür die Bezeichnung des Klägers oder der Klägerin setze ich diese Frist gemäß § 82 Absatz 2 Satz 1 und Zur Zeit wird dies vor allem bei rein informatorischen Schriftsätzen wie Eingangsbestätigungen von einigen Entgegen der Auffassung des Klägers verfügt der Beklagte gerade nicht über unbegrenzte steuerfinanzierte der Sach- und Streitstand keinen Anhaltspunkt für eine anderweitige Streitwertfestsetzung bietet. Untätigkeit und Steuergeldverschwendung bei der Behörde Soweit zu den Hintergünden.
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