Abbau von Bushaltestellen

Nach welchen Kriterien wird ermittelt ob eine Bus-Haltestelle eine Überdachung benötigt oder nicht?

Im konkreten Beispiel führe ich die Erneuerungsmaßnahmen in der Straße "zum Dubben" mit den zugehörigen Bushaltestellen an. Hier wurden im Zuge der Erneuerung und Bau der Veloroute auch die Bushaltestellen mit Betonflächen und neuen Informationstafeln ausgestattet. Wieso wurde hier auf einen überdachten Wartebereich verzichtet? Werden dafür Umgebungsfaktoren berücksichtig? Hier ist angrenzend eine Werkstatt für Behinderte Menschen, welche besonderen Schutz bedürfen, ebenso vor der Witterung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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Jan Niekerken
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
Jan Niekerken
Betreff
Abbau von Bushaltestellen [#237817]
Datum
17. Januar 2022 14:56
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Nach welchen Kriterien wird ermittelt ob eine Bus-Haltestelle eine Überdachung benötigt oder nicht? Im konkreten Beispiel führe ich die Erneuerungsmaßnahmen in der Straße "zum Dubben" mit den zugehörigen Bushaltestellen an. Hier wurden im Zuge der Erneuerung und Bau der Veloroute auch die Bushaltestellen mit Betonflächen und neuen Informationstafeln ausgestattet. Wieso wurde hier auf einen überdachten Wartebereich verzichtet? Werden dafür Umgebungsfaktoren berücksichtig? Hier ist angrenzend eine Werkstatt für Behinderte Menschen, welche besonderen Schutz bedürfen, ebenso vor der Witterung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Niekerken Anfragenr: 237817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237817/ Postanschrift Jan Niekerken << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Niekerken

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Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 17.01.2022 Ihre Nachricht vom: 17.01.2022 Unser Zeichen: 22013258 KD/Fo_KD Datum: 14.04.2022 …
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 17.01.2022
Datum
14. April 2022 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 17.01.2022 Unser Zeichen: 22013258 KD/Fo_KD Datum: 14.04.2022 Guten Tag Jan Niekerken, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 17.01.2022 und teilen Ihnen wie folgt mit: Im Rahmen eines Gestattungsvertrages zur Stadtmöblierung werden Fahrgastunterstände im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) durch die Wall AG aufgestellt und gewartet. Die Aufstellung erfolgt dabei auf Empfehlung der Hamburger Hochbahn AG, welche als von der FHH beauftragte Koordinierungsstelle für den hvv und die Verkehrsunternehmen tätig ist. Die vertraglich vereinbarte Anzahl an Fahrgastunterständen ist ausgeschöpft, d.h. es gibt eine Warteliste empfohlener Haltepositionen, die (noch) nicht berücksichtigt werden können. Haltestellen – oder genauer deren einzelne Abfahrtspositionen – werden dabei vorrangig anhand der Anzahl der jeweils dort einsteigenden Fahrgäste für die Warteliste ausgewählt. Dabei werden auch Kriterien wie Bedeutung für Umstiege zwischen den hier verkehrenden Linien oder bedeutsame Einrichtungen (Schule, Altenheim, Krankenhaus etc.) im Haltestellenumfeld berücksichtigt. Auf Basis freiwilliger Kooperation kann in jedem Jahr eine eng begrenzte Anzahl zusätzlicher Standorte ausgestattet werden, die in hamburgweiter Abwägung aus den Vorschlägen der Warteliste ausgewählt werden. Jeder Standort muss dabei auf seine Eignung zum Einbau geprüft werden. Die erste Prüfung an der Oberfläche zeigt nicht, ob es auch möglich ist, Fundamente einzubauen. Somit lässt sich erst mit der Öffnung des Bodens erkennen, ob der Unterstand installiert werden kann. Bereits bestehende Fahrgastunterstände, die für Bauarbeiten im Straßenraum entfernt werden müssen, werden – sofern baulich möglich – ersetzt. Durch notwendige Änderungen, Genehmigungen und Terminabstimmungen kann es dabei – wie im genannten Fall ‚Zum Dubben‘ - zu Verzögerungen kommen. Mit freundlichen Grüßen