Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr

* Die aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#296418]
Datum
6. Januar 2024 15:00
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296418/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 06.01.2024 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 06.01.2024
Datum
8. Januar 2024 10:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 06.01.2024. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag gem. IFG NRW vom 08.01.2024 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Feuerwehr Dortmund Sehr << Antrags…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag gem. IFG NRW vom 08.01.2024
Datum
18. Januar 2024 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Feuerwehr Dortmund Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 08.01.2024 beantragten Sie bei der Stadt Dortmund auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund, sowie die Mitteilung der letzten Änderung dieser Alarm- und Ausrückeordnung. Über Ihren Antrag entscheide ich im Sinne des IFG NRW wie folgt: I. Ihren Antrag wird in Teilen statt gegeben. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I: Ihr Antrag auf Informationszugang durch Übersendung der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund wird unter Hinweis auf § 6 Satz 1 Buchstabe a IFG NRW abgelehnt. Bei den in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund beschriebenen Einsatzplänen, taktischen Abläufen und Informationen zu kritischen Infrastrukturen handelt es sich um sicherheitsrelevante Informationen. Eine Offenbarung dieser Informationen würde die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen. Die Alarm und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund wurde am 15.06.2021 geändert. Zu II: Eine Verwaltungsgebühr wird für diesen Bescheid nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin*des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer*eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren*dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW), weise ich hin. Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Bescheid vom 18.01.2024 - Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW [#296418] Guten Tag, S…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Bescheid vom 18.01.2024 - Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW [#296418]
Datum
29. Februar 2024 00:07
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 18.01.2024 ein, in dem mein Antrag auf Informationszugang bezüglich der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund abgelehnt wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Antrag ausschließlich die Übersendung der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung in tabellarischer Darstellungsform betrifft. Ich beantrage keinerlei Einsichtnahme in Einsatzpläne, taktische Abläufe oder Informationen zu kritischen Infrastrukturen. Daher bitte ich um Überprüfung meines Antrags unter Berücksichtigung dieser spezifischen Einschränkung und um eine erneute Entscheidung zugunsten meines Informationszugangs. Mit freundlichen Grüßen, Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296418/

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Kommunalverwaltung Dortmund
Antwort: Widerspruch gegen Bescheid vom 18.01.2024 - Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW [#296418] Stad…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: Widerspruch gegen Bescheid vom 18.01.2024 - Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW [#296418]
Datum
1. März 2024 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Feuerwehr Dortmund Anfragenummer: 296418 Widerspruch gegen Bescheid vom 18.01.2024 - Antrag auf Informationszugang nach dem IRG NRW [#296418] Widerspruchseingang per E-Mail: 29.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 18.01.2024 nach dem IFG NRW ist unzulässig. Das Widerspruchsverfahren ist nach § 110 JustG NRW bis auf bestimmte Ausnahmefälle abgeschafft. Verfahren nach dem IFG NRW gehören nicht zu diesen Ausnahmefällen. Wie im Bescheid vom 18.01.2024 ausgeführt, steht ihnen die Möglichkeit offen, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erheben. Aus den vorgenannten Gründen weise ich ihren Widerspruch zurück. Mit freundlichem Gruß