Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung.

Hierzu vorsorglich die folgende rechtliche Würdigung:

Meinem Antrag stehen keine Ausschlussgründe entgegen, insbesondere nicht der Schutz behördlicher Beratungen. Dieser erstreckt sich nicht weder auf Beratungsgrundlagen, noch Beratungsergebnisse (BVerwG mit Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26). Um letztere handelt es sich bei den Kabinettsbeschlüssen offensichtlich. Das Schutzzweck der Norm ist es, interne Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden aus dem Informationsanspruch auszunehmen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2013 – 8 A 809/12 –, juris, Rn. 64).
Die Kabinettsbeschlüsse sind schon begrifflich („Beschluss“) darauf gerichtet, das Ergebnis von Beratungen festzuhalten. Es ist gerade typisch, dass derartige Beschlüsse nicht die einzelnen, widerstreitenden Erwägungen der Entscheidungsfindung wiedergeben. Mithin stellen die Kabinettsbeschlüsse Ergebnisse von Beratungen dar und lassen gerade keinen gesicherten Rückschluss auf den eigentlichen Prozess der Meinungsbildung zu, sie sind somit als Beratungsergebnisse nicht schutzwürdig.
Sollten die den Kabinettsbeschlüssen gegenständlichen Themen Gegenstand fortlaufender Beratungen sein und womöglich künftig erneut vom Kabinett erörtert werden, so wären sie insofern lediglich als Beratungsgrundlage zu qualifizieren, und damit ebenfalls nicht schutzwürdig.

Das BVerwG hat darüber hinaus festgestellt, dass sogar Kurzprotokolle von Kabinettssitzungen zugänglich gemacht werden müssen (Urteil vom 13.12.2018 – 7 C 19/17 –, juris, Rn. 26) und in gleicher Weise auch der Zugang zu Kabinettsvorlagen – die nicht Gegenstand meines Antrags sind – gewährt werden muss (Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris, Rn. 20).

Einer Schwärzung personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich gerne zu und gehe davon aus, dass mein Antrag leicht und damit gebührenfrei zu beantworten sein dürfte. Hilfsweise bitte ich bereits jetzt um einen Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls und kann hierzu bei Bedarf gerne nähere Angaben machen.

Ich bitte ausdrücklich um eine elektronische Antwort per E-Mail.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlüsse der letzten Kabinettss…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301031]
Datum
23. Februar 2024 19:50
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung. Hierzu vorsorglich die folgende rechtliche Würdigung: Meinem Antrag stehen keine Ausschlussgründe entgegen, insbesondere nicht der Schutz behördlicher Beratungen. Dieser erstreckt sich nicht weder auf Beratungsgrundlagen, noch Beratungsergebnisse (BVerwG mit Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26). Um letztere handelt es sich bei den Kabinettsbeschlüssen offensichtlich. Das Schutzzweck der Norm ist es, interne Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden aus dem Informationsanspruch auszunehmen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2013 – 8 A 809/12 –, juris, Rn. 64). Die Kabinettsbeschlüsse sind schon begrifflich („Beschluss“) darauf gerichtet, das Ergebnis von Beratungen festzuhalten. Es ist gerade typisch, dass derartige Beschlüsse nicht die einzelnen, widerstreitenden Erwägungen der Entscheidungsfindung wiedergeben. Mithin stellen die Kabinettsbeschlüsse Ergebnisse von Beratungen dar und lassen gerade keinen gesicherten Rückschluss auf den eigentlichen Prozess der Meinungsbildung zu, sie sind somit als Beratungsergebnisse nicht schutzwürdig. Sollten die den Kabinettsbeschlüssen gegenständlichen Themen Gegenstand fortlaufender Beratungen sein und womöglich künftig erneut vom Kabinett erörtert werden, so wären sie insofern lediglich als Beratungsgrundlage zu qualifizieren, und damit ebenfalls nicht schutzwürdig. Das BVerwG hat darüber hinaus festgestellt, dass sogar Kurzprotokolle von Kabinettssitzungen zugänglich gemacht werden müssen (Urteil vom 13.12.2018 – 7 C 19/17 –, juris, Rn. 26) und in gleicher Weise auch der Zugang zu Kabinettsvorlagen – die nicht Gegenstand meines Antrags sind – gewährt werden muss (Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris, Rn. 20). Einer Schwärzung personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich gerne zu und gehe davon aus, dass mein Antrag leicht und damit gebührenfrei zu beantworten sein dürfte. Hilfsweise bitte ich bereits jetzt um einen Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls und kann hierzu bei Bedarf gerne nähere Angaben machen. Ich bitte ausdrücklich um eine elektronische Antwort per E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301031/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
7. März 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 123 - 02814/00100/0045 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihren Bescheid vom 07.03.202…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301031]
Datum
8. März 2024 22:06
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 123 - 02814/00100/0045 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihren Bescheid vom 07.03.2024. Auf der von Ihnen verlinkten Website findet sich bei sämtlichen Meldungen zu Kabinettssitzungen die Phrase "Das Bundeskabinett hat sich in seiner [92.] Sitzung am [6. März 2024] unter anderem mit [beschäftigt]". Darf ich fragen, ob unter dem angegebenen Link sämtliche Tagesordnungspunkte der Kabinettssitzungen veröffentlicht werden oder ob es TOPs gibt, die nicht öffentlich erwähnt werden? Beispielsweise ist in Rheinland-Pfalz durch das TranspG RLP festgelegt, dass Kabinettsbeschlüsse selbstständig veröffentlicht werden müssen, allerdings nur wenn keine Ausschlussgründe nach dem TranspG RLP entgegenstehen. Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich um Übersendung einer Aufzählung sämtlicher Beschlüsse des Kabinetts aus dem Jahr 2024 inklusive derer, die nicht auf der Website verlinkt werden. Auf die Übersendung der Beschlüsse selbst verzichte ich gerne und bitte lediglich darum, den Betreff anzugeben (vgl. "Entwurf einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zur Umsetzung der Vorhaben „Exekutiver Fußabdruck“ und „Synopse“ – Vortrag: BMI" vom 06.03.2024). Sollten Sie dies als neuen Antrag nach dem IFG bewerten müssen, so bitte ich Sie, dies zu tun und verweise zur rechtlichen Würdigung des Antrags auf meine Ausführungen unter dem 23.02.2024. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301031/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 123 - 02814/00100/0045 Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an meine Nachricht vom 08.03.2024, d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlüsse der letzten Kabinettssitzung [#301031]
Datum
7. April 2024 16:53
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 123 - 02814/00100/0045 Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an meine Nachricht vom 08.03.2024, die ich Ihnen gern noch einmal unter hineinkopiere und bitte um eine Auskunft. Andernfalls werden ich den BfDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nachricht vom 08.03.2024: Auf der von Ihnen verlinkten Website findet sich bei sämtlichen Meldungen zu Kabinettssitzungen die Phrase "Das Bundeskabinett hat sich in seiner [92.] Sitzung am [6. März 2024] unter anderem mit [beschäftigt]". Darf ich fragen, ob unter dem angegebenen Link sämtliche Tagesordnungspunkte der Kabinettssitzungen veröffentlicht werden oder ob es TOPs gibt, die nicht öffentlich erwähnt werden? Beispielsweise ist in Rheinland-Pfalz durch das TranspG RLP festgelegt, dass Kabinettsbeschlüsse selbstständig veröffentlicht werden müssen, allerdings nur wenn keine Ausschlussgründe nach dem TranspG RLP entgegenstehen. Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich um Übersendung einer Aufzählung sämtlicher Beschlüsse des Kabinetts aus dem Jahr 2024 inklusive derer, die nicht auf der Website verlinkt werden. Auf die Übersendung der Beschlüsse selbst verzichte ich gerne und bitte lediglich darum, den Betreff anzugeben (vgl. "Entwurf einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zur Umsetzung der Vorhaben „Exekutiver Fußabdruck“ und „Synopse“ – Vortrag: BMI" vom 06.03.2024). Sollten Sie dies als neuen Antrag nach dem IFG bewerten müssen, so bitte ich Sie, dies zu tun und verweise zur rechtlichen Würdigung des Antrags auf meine Ausführungen unter dem 23.02.2024.

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Bundeskanzleramt
2. Bescheid
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
2. Bescheid
Datum
10. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen