Beziehungen der Bundesdruckerei zum Bundesservice Telekommunikation

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bzw. senden Sie mir Folgendes zu:

1. Bestand seitens der Bundesdruckerei oder nachgeordneter Organisationseinheiten Kontakt zum Bundesservice Telekommunikation?
2. Sollte Kontakt bestanden haben bitte ich um eine kurze Mitteilung durch welche der Behörden dieser initiiert wurde.
2.1 Wenn ja mit welchem Ziel?
3. Sollte der Bundesservice Telekommunikation Dienstleistungen der Bundesdruckerei in Anspruch genommen haben, so bitte ich um Mitteilung um welche Art von Dienstleistung es sich dabei handelte und welche Kosten dabei entstanden. Bitte nach Aufträgen aufschlüsseln.
4. Sollte die Bundesdruckerei Dienstleistungen des Bundesservice Telekommunikation in Anspruch genommen haben, so bitte ich um Mitteilung um welche Art von Dienstleistung es sich dabei handelte und welche Kosten dabei entstanden. Bitte nach Aufträgen aufschlüsseln.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    18. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bzw. senden…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beziehungen der Bundesdruckerei zum Bundesservice Telekommunikation [#241120]
Datum
16. Februar 2022 18:34
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bzw. senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bestand seitens der Bundesdruckerei oder nachgeordneter Organisationseinheiten Kontakt zum Bundesservice Telekommunikation? 2. Sollte Kontakt bestanden haben bitte ich um eine kurze Mitteilung durch welche der Behörden dieser initiiert wurde. 2.1 Wenn ja mit welchem Ziel? 3. Sollte der Bundesservice Telekommunikation Dienstleistungen der Bundesdruckerei in Anspruch genommen haben, so bitte ich um Mitteilung um welche Art von Dienstleistung es sich dabei handelte und welche Kosten dabei entstanden. Bitte nach Aufträgen aufschlüsseln. 4. Sollte die Bundesdruckerei Dienstleistungen des Bundesservice Telekommunikation in Anspruch genommen haben, so bitte ich um Mitteilung um welche Art von Dienstleistung es sich dabei handelte und welche Kosten dabei entstanden. Bitte nach Aufträgen aufschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 241120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241120/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!