Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Universität der Bundeswehr Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190917]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Universität der Bundeswehr Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190917/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität der Bundeswehr Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist bedauerlich, dass wir nichts über den Hintergrund Ihrer Anfrage erfahren. In…
Von
Universität der Bundeswehr Hamburg
Betreff
Re: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190917]
Datum
9. Juli 2020 08:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist bedauerlich, dass wir nichts über den Hintergrund Ihrer Anfrage erfahren. In der Sache können wir Ihnen derzeit leider keine Zahlen nennen. Der erforderliche Vergleich mit Zahlen aus den Vorjahren - mitten im laufenden Haushaltsjahr - ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, der aktuell nicht geleistet werden kann. Zudem müsste unter Einbeziehung Ihres Informationsinteresses durch die zuständigen Stellen näher geprüft werden, ob und in welchem Umfang Ihnen unter Umständen konkrete Zahlen zu den von Ihnen aufgezählten Punkten genannt werden könnten. Wir können Sie jedoch gerne darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Helmut-Schmidt-Universität als eine der beiden Universitäten der Bundeswehr um eine Behörde handelt, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt ist. Wenn Sie daher Interesse an einer Übersicht über die geplanten Ausgaben des Verteidigungsressorts haben, finden Sie entsprechende Angaben in den jeweiligen Haushaltsplänen unter folgendem Link: https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt/verteidigungshaushalt-2017 <https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt/verteidigungshaushalt-2017> Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen weiterhelfen. Gebühren werden für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen