Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Dillingen a.d. Donau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190502]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190502/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf - Guten Tag, Ihre E-Mail an das J…
Von
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf -
Datum
26. Juni 2020 00:10
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Dillingen a.d.Donau ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie grundsätzlich auch mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Selbstverständlich können Sie dieser Annahme jederzeit widersprechen. Aufgrund eines derzeit hohen Anrufaufkommens bitten wir von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Sehr geehrteAntragsteller/in Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Stro…
Von
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190502]
Datum
13. Juli 2020 07:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier, Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden im Jobcenter Dillingen a.d.Donau nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Notwendige Dienstreise und Qualifizierungen werden aufgrund der Einschränkungen in alternativen Formen oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Hier werden sich geringfügige Einsparungen errechnen, deren genaue Höhe aktuell noch nicht feststellbar ist. Wach- und Schutzleistungen wurden im Jobcenter nicht eingespart. Sonstige Einsparungen bitte ich genauer zu bezeichnen, damit ich Prüfungen kann, ob eine entsprechende Information vorhanden ist. Wenn Sie keine weiteren Informationen benötigen, bedanke ich mich für Ihr Interesse und stehe für Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen