Fehlende gesicherte Fußgängerquerung Eißendorfer Pferdeweg / Denickestraße

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind technischen Veränderungen bzw. bauliche Maßnahmen (z.B. in Form von Querungshilfen) in Planung, um die nach Rückbau der gesicherten Fußgängerquerungsanlage (FGÜ) eingetretene Verschlechterung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Überqueren der jetzt bis zu 12 m breiten, ungesicherten Querungsstelle (in der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg in die Denickestraße) wieder zu verbessern?

2. Wenn ja, wann würden diese baulichen Verbesserungen erfolgen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
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Antje Schön
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
Antje Schön
Betreff
Fehlende gesicherte Fußgängerquerung Eißendorfer Pferdeweg / Denickestraße [#306843]
Datum
20. April 2024 12:35
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind technischen Veränderungen bzw. bauliche Maßnahmen (z.B. in Form von Querungshilfen) in Planung, um die nach Rückbau der gesicherten Fußgängerquerungsanlage (FGÜ) eingetretene Verschlechterung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Überqueren der jetzt bis zu 12 m breiten, ungesicherten Querungsstelle (in der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg in die Denickestraße) wieder zu verbessern? 2. Wenn ja, wann würden diese baulichen Verbesserungen erfolgen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antje Schön Anfragenr: 306843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306843/ Postanschrift Antje Schön << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antje Schön
Bezirksamt Harburg
Sehr geehrte Frau Schön, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Info…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: [EXTERN] Fehlende gesicherte Fußgängerquerung Eißendorfer Pferdeweg / Denickestraße [#306843]
Datum
22. April 2024 10:40
Status
image003.png
15,3 KB


Sehr geehrte Frau Schön, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Harburg am 22.04.2024. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums geprüft. Ihre Ansprechperson ist dort Frau Bürlükkara (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen gegebenenfalls die oben genannte Ansprechperson Auskunft geben. Für unsere Statistik benötige ich bitte noch eine Mitteilung von Ihnen, in welcher Funktion Sie die Informationen wünschen: • Privatperson • Abgeordnete/r • Journalist/in, Medienunternehmen • Wissenschaftler/in • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin • Wirtschaftsunternehmen, Person/en mit wirtschaftlichem Interesse • Interessenverband (z.B. Wirtschafts- oder Umweltverband) • Gewerkschaft • politische Partei • sonstige Vereinigung (z.B. Religionsgemeinschaft) • Betreiber von Internetforen, die themenbezogene Beratung anbieten • Sonstige Mit freundlichen Gruß
Antje Schön
Guten Tag << Anrede >> folgende Mitteilung für Ihre Statistik: Ich bin Privatperson, Anliegerin der …
An Bezirksamt Harburg Details
Von
Antje Schön
Betreff
AW: [EXTERN] Fehlende gesicherte Fußgängerquerung Eißendorfer Pferdeweg / Denickestraße [#306843]
Datum
22. April 2024 11:00
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> folgende Mitteilung für Ihre Statistik: Ich bin Privatperson, Anliegerin der nun sicherheitsgefährdenden Einmündung und Angehörige von geh- und sehbehinderten Menschen, deren Rechte auf Teilhabe und Schutz von Leib und Leben im Straßenverkehr durch grob fehlerhafte Straßenbaumaßnahmen verletzt wird. Mit freundlichen Grüßen Antje Schön Anfragenr: 306843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306843/

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Bezirksamt Harburg
Sehr geehrte Frau Schön, Ihre Fragen beantworten sich wie folgt: 1. Das Bezirksamt begrüßt alle Überlegungen…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
WG: [EXTERN] Fehlende gesicherte Fußgängerquerung Eißendorfer Pferdeweg / Denickestraße [#306843]
Datum
23. April 2024 13:26
Status
image001.png
30,0 KB


Sehr geehrte Frau Schön, Ihre Fragen beantworten sich wie folgt: 1. Das Bezirksamt begrüßt alle Überlegungen, die darauf abzielen, eine bessere Überquerbarkeit des Eißendorfer Pferdeweges wiederherzustellen. Seitens der zuständigen Verkehrsbehörde (dem PK 46) werden mögliche Verbesserungen erneut und ergebnisoffen geprüft. Ob konkrete Planungen und Baumaßnahmen erforderlich sind, hängt vom Ergebnis dieser Prüfung ab. 1. Ob und wann bauliche Maßnahmen umgesetzt werden können, ist momentan noch nicht erkennbar. Mit freundlichem Gruß