LUCA-Tracing München

- Anzahl der getätigten Tracing-Anfragen an die Luca-App
- Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierte Kontakte erfolgten Kontaktaufnahmen
- Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen

... im Rahmen der Corona-Pandemie seit Einsatz der Luca-App bis zum heutigen Datum.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LUCA-Tracing München [#238018]
Datum
18. Januar 2022 21:42
An
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der getätigten Tracing-Anfragen an die Luca-App - Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierte Kontakte erfolgten Kontaktaufnahmen - Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen ... im Rahmen der Corona-Pandemie seit Einsatz der Luca-App bis zum heutigen Datum.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet u…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
AW: LUCA-Tracing München [#238018]
Datum
19. Januar 2022 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr Antragsteller/in wir weisen darauf hin, dass Auskunftsansprüche auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzu…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
WG: LUCA-Tracing München [#238018]
Datum
18. Februar 2022 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
OutlookEmoji-1593445148605834cb87f-0ae0-4baa-8ede-a1c9b8e85191.jpg
15,3 KB


Sehr Antragsteller/in wir weisen darauf hin, dass Auskunftsansprüche auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (IFS) nur im Bereich von Aufgaben denkbar sind, die den eigenen Wirkungskreis betreffen. Ihre Anfrage betrifft einen Aufgabenkreis im Kontext des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), in dessen Rahmen die Landeshauptstadt München im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, so dass ein Auskunftsanspruch nach der IFS nicht besteht. Mit freundlichen Grüßen