Nachweis der Fahrtkosten bei Nutzung der HVV Prepaid Card

Teilen Sie mir bitte mit, wie sich die entstandenen Fahrtkosten bei der Nutzung der HVV Prepaid Card nachweisen lassen (etwa gegenüber Behörden o.ä.).

Meine Recherche ergab, dass es eine Quittung über den aufgeladenen Betrag gibt, jedoch nicht über die einzelnen erworbenen Tickets. Auch der Hinweis, dass man mit der Prepaid Card erworbene Tickets an ausgewählten Automaten einsehen kann, stellt keine Möglichkeit des Nachweises dar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachweis der Fahrtkosten bei Nutzung der HVV Prepaid Card [#296804]
Datum
10. Januar 2024 17:24
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Teilen Sie mir bitte mit, wie sich die entstandenen Fahrtkosten bei der Nutzung der HVV Prepaid Card nachweisen lassen (etwa gegenüber Behörden o.ä.). Meine Recherche ergab, dass es eine Quittung über den aufgeladenen Betrag gibt, jedoch nicht über die einzelnen erworbenen Tickets. Auch der Hinweis, dass man mit der Prepaid Card erworbene Tickets an ausgewählten Automaten einsehen kann, stellt keine Möglichkeit des Nachweises dar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296804/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 10.01.2024 Ihre Nachricht vom: 10.01.2024 Unser Zeichen: 24000696 KD/Lo_KD Datum: 15.01.2024 …
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 10.01.2024
Datum
15. Januar 2024 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 10.01.2024 Unser Zeichen: 24000696 KD/Lo_KD Datum: 15.01.2024 Sehr geehrte/-r Frau/Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.01.2024. Inhaltlich fällt Ihre Anfrage aus unserer Sicht nicht in den Anwendungsbereich des HmbTG. Denn Sie begehren nicht den Zugang zu vorhandenen Informationen, sondern die inhaltliche Beantwortung einer spezifischen Frage ("Wie lassen sich die entstandenen Fahrtkosten bei der Nutzung der HVV Prepaid Card nachweisen?"). Um diese Frage zu beantworten, muss eine Antwort erst ausgearbeitet werden. In diesem Fall ist das HmbTG nicht einschlägig. Wir betrachten Ihre Anfrage daher als "normale" Kundenanfrage. Natürlich beantworten wir gerne Ihre Frage. Die per Prepaid Card gekauften Fahrkarten werden auf der Prepaid Card gespeichert. Mit der App "hvv Card Info" und einem NFC-fähigen Smartphone lassen sich die gespeicherten Käufe anzeigen. Hierfür muss die Prepaid Card an die Rückseite des Smartphones gehalten werden. Über die Anfertigung von Screenshots lassen sich druckfähige Belege erzeugen. Mit freundlichen Grüßen