Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung

der WDR und der NDR haben sich mit der Süddeutschen Zeitung zu einem sog. Recherchenetzwerk zusammengeschlossen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen?
1. Welche Leistungen erhält die Süddeutsche Zeitung von den Sendern?
2. Welche Leistungen erhalten die Sender von der Süddeutschen Zeitung?
3. Hat die Süddeutsche Zeitung exklusive Rechte an den Recherecheergebnisse?
4. Wer kontrolliert die Zusammenarbeit?
5. Wie wird sichergestellt, dass die Süddeutsche Zeitung keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Zusammenarbeit erzielt?

Ich bedanke mich schon jetzt für die umfassende Auskunft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: de…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung [#292325]
Datum
15. November 2023 06:33
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der WDR und der NDR haben sich mit der Süddeutschen Zeitung zu einem sog. Recherchenetzwerk zusammengeschlossen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen? 1. Welche Leistungen erhält die Süddeutsche Zeitung von den Sendern? 2. Welche Leistungen erhalten die Sender von der Süddeutschen Zeitung? 3. Hat die Süddeutsche Zeitung exklusive Rechte an den Recherecheergebnisse? 4. Wer kontrolliert die Zusammenarbeit? 5. Wie wird sichergestellt, dass die Süddeutsche Zeitung keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Zusammenarbeit erzielt? Ich bedanke mich schon jetzt für die umfassende Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292325/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2023. Zwar bezieht sich Ihr…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung [#292325]
Datum
7. Dezember 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2023. Zwar bezieht sich Ihre Anfrage auf journalistisch-redaktionelle Informationen, auf welche das IFG NRW nach § 55 a WDR-Gesetz grundsätzlich nicht anwendbar ist. Dennoch möchten wir Ihnen gerne einige Hinweise zu der Recherchekooperation geben. Eine entsprechende Info erhalten Sie auch vom NDR, den Sie, wie man auf fragdenstaat.de ersehen kann, ebenfalls angeschrieben haben: Investigativer Journalismus ist eine Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Um die investigative Recherche auch sendungsübergreifend zu stärken, hat der WDR 2014 eine eigene Redaktion gegründet. Das „Investigative Ressort des Westdeutschen Rundfunks“, kurz „WDR Investigativ“, arbeitet je nach Rechercheprojekt allein oder mit verschiedenen Partnern zusammen, vor allem aber immer wieder anlass- und themenbezogen mit dem NDR und der Süddeutschen Zeitung in einer gemeinsamen Recherchekooperation. Dabei steht der publizistische Mehrwert im Mittelpunkt: Durch die gemeinsame Recherche können oft mehr Erkenntnisse erzielt werden, die vor allem der Öffentlichkeit zugutekommen. Die Zusammenarbeit in der Recherchekooperation basiert nicht auf einer formalen Vereinbarung, vielmehr entscheidet jede Redaktion freiwillig und themenbezogen, ob sie sich an der Recherche beteiligen möchte. WDR, NDR und SZ behalten jeweils die volle finanzielle, redaktionelle und personelle Verantwortung, es gibt keine gemeinsamen Budgets. Daniel Drepper koordiniert die Zusammenarbeit seit April 2022 und leitet sie seit Oktober 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie nicht auf die gestellten Fragen. Es geht hier ni…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung [#292325]
Datum
7. Dezember 2023 18:30
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie nicht auf die gestellten Fragen. Es geht hier nicht um den Inhalt der journalistischen Arbeit sondern um die vertragsrechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Daher bitte ich um die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292325/
Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 7. Dezember 2023, in der Sie …
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung [#292325]
Datum
22. Dezember 2023 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 7. Dezember 2023, in der Sie ausführen, dass Sie Ihre Fragen nicht als beantwortet sehen und weiterhin eine Auskunft einfordern. Wie bereits ausgeführt, unterfallen die von Ihnen angeforderten Informationen grundsätzliche dem § 55 a WDR-Gesetz. Daher möchten wir Sie bitten, uns Ihre Postanschrift zukommen zu lassen, an die wir Ihnen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid senden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> da wie bereits ausgeführt, meine Anfrage keine journalistischen und …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung [#292325]
Datum
23. Dezember 2023 17:58
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> da wie bereits ausgeführt, meine Anfrage keine journalistischen und redaktionellen Belange betrifft, hätte ich mir gewünscht von Ihnen entsprechenden Aussage zu erhalten. Deshalb gehe ich nun davon aus, dass der WDR keinerlei vertraglichen Vereinbarungen mit der Süddeutschen Zeitung abgeschlossen hat. Ist dies korrekt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292325/
Westdeutscher Rundfunk
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Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Dezember 2023 17:58
Status
Warte auf Antwort
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Recherchenetzwerk WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung“ [#292325]
Datum
23. Dezember 2023 18:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292325/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gestellten Fragen nicht den journalistischen-redaktionellen Teil berüht. Der WDR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechtes und hat entsprechende Pflichten gegenüber den Beitragszahlern. Hierunter fallen auch die sorgfältige Mittelverwendung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292325.pdf - 2023-12-23_2-winmail.dat Anfragenr: 292325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292325/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang an den WDR [#292325] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Da…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang an den WDR [#292325]
Datum
9. Januar 2024 12:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Leider kann ich der aufgeführten Argumentation nicht folgen, da die Fragen allgemeiner Natur sind und keinen direkten oder indirekten Bezug zur redaktionellen-journalisten Arbeit haben. Die gestellten Fragen behindern auch nicht die jorunalistische-redaktionelle Arbeit, da keine detaillierten Informationen abgefragt werden. Ich hätte erwartet, dass die Sender hier eine entsprechende Auskunft geben, wie die Zusammenarbeit geregelt ist. Frage 1 und 2 läßt sich allgemein beantworten. Frage 3 bis 5 sind für die Beitragszahlenden berechtigte Fragen, da aus meiner Sicht sichergestellt sein muss, dass ein Privatunternehmen (Süddeutsche Zeitung) keine finanziellen Vorteile aus der Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern ziehen kann. Vielleicht können Sie unter dieser Voraussetzung nochmals prüfen, ob von Ihrer Seite eine Unterstützung möglich ist. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292325/
Westdeutscher Rundfunk
<< Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>_IFG Anfrage zum Rechercheverbund #292325 IF…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
<< Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>_IFG Anfrage zum Rechercheverbund #292325 IFG Bescheid
Datum
24. Januar 2024 13:31
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
namenameifgbescheidrechercheverbund292325-2024-01-22.pdf
2,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie den IFG Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 15. November 2023 und den ergänzenden Schreiben vom 7. und 13. Dezember 2023 über fragdenstaat. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang an den WDR Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Ant…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang an den WDR
Datum
14. Februar 2024 13:45
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 15.11.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.3-9320/23 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 9.1.2024, in welcher Sie um nochmalige Prüfung bitten. Sie gehen davon aus, dass die von Ihnen an den WDR adressierten Fragen allgemeiner Natur sind und keinen direkten oder indirekten Bezug zur redaktionellen-journalisten Arbeit haben. Zudem würden die Fragen auch nicht die journalistisch-redaktionelle Arbeit behindern, da keine detaillierten Informationen abgefragt werden. Ich habe mir daraufhin noch einmal den zwischen Ihnen und dem WDR auf der Seite von fragdenstaat.de veröffentlichten Schriftwechsel angeschaut. Mit Antwort vom 7.12.2023 hat der WDR Ihnen Folgendes mitgeteilt: "Die Zusammenarbeit in der Recherchekooperation basiert nicht auf einer formalen Vereinbarung, vielmehr entscheidet jede Redaktion freiwillig und themenbezogen, ob sie sich an der Recherche beteiligen möchte. WDR, NDR und SZ behalten jeweils die volle finanzielle, redaktionelle und personelle Verantwortung, es gibt keine gemeinsamen Budgets. Daniel Drepper koordiniert die Zusammenarbeit seit April 2022 und leitet sie seit Oktober 2023." Aus meiner Sicht hat der WDR damit Ihre Fragen bereits beantwortet. Nach meinem Verständnis fließen keine finanziellen Leistungen, die Rechte bleiben bei der jeweils verantwortlichen Redaktion und statt einer Kontrolle erfolgt lediglich eine Koordination durch den Benannten. Damit gehe ich davon aus, dass Ihre ersten vier Fragen beantwortet sind. Die letzte Frage "5. Wie wird sichergestellt, dass die Süddeutsche Zeitung keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Zusammenarbeit erzielt?" bezieht sich nicht auf vorhandene Informationen, sondern zielt auf eine Erläuterung ab, die nach dem IFG NRW nicht vom Anspruch umfasst ist. Mit freundlichen Grüßen