Seitenumfang des Vorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten Gerichtsverwaltung

Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten und die Kölner Verwaltungsgerichtsverwaltung vertretenden Gerichtsverwaltung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Seitenumfang des Vorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten Gerichtsverwaltung [#267153]
Datum
6. Januar 2023 16:20
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenumfang des Verwaltungsvorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten und die Kölner Verwaltungsgerichtsverwaltung vertretenden Gerichtsverwaltung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267153/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, morgen endet die Monatsfrist zu meiner Anfrage. Die Monatsfrist ist in jedem Fall als Maximalfrist ein…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Seitenumfang des Vorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten Gerichtsverwaltung [#267153]
Datum
5. Februar 2023 15:22
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, morgen endet die Monatsfrist zu meiner Anfrage. Die Monatsfrist ist in jedem Fall als Maximalfrist einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267153/
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Umweltinfor¬mationsgesetz NRW und Verbraucherinformationsgesetz M…
Von
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Umweltinfor¬mationsgesetz NRW und Verbraucherinformationsgesetz
Datum
6. Februar 2023 08:56
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Umweltinfor¬mationsgesetz NRW und Verbraucherinformationsgese…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Umweltinfor¬mationsgesetz NRW und Verbraucherinformationsgesetz [#267153]
Datum
6. Februar 2023 20:39
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, welche behördliche Willensbildung meinen Sie überhaupt als Beklagte, die dem Gericht bereits den Verwaltungsvorgang ermessensfrei ohne Willensbildungsfiktionen vorzulegen haben!? Doch nicht etwa die ohne Meldung nach Art. 34 DSGVO-EU etc. erfolgte Behauptung über nicht Auffindbarkeit der Urkunden und Daten aus einem vor Ort im Nachtbriefkasten Ihres Gerichts eingeworfenen Schreiben? Solchen behördeninternen Erzählungen vor Gericht soll eine Willensbildung vorausgegangen sein oder sei die Willensbildung dazu och nicht abgeschlossen? Sie werden doch (nicht nur) als Beklagte den Verwaltungsvorgang ermessensfrei vorlegen müssen. Wie Sie die Akteneinsicht dort gestalten, ist nicht in Ihrem willensbildungsorientierten Ermessen! Zudem wurde schlicht der Seitenumfang abgefagt, und keine Inhalte der Willensbildung. Ihre Antworten werden sonst u. a. in EU-Organen zitiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267153/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Vorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten Gerichtsverwaltung“ [#267153]
Datum
6. Februar 2023 20:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG)<< Adresse entfernt >> Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267153/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es beim Seitenumfang zu der ermessensfrei zu erteilenden Akteneinsicht in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erkennbar nicht um Willensbildungsritualmotive gehen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 267153.pdf - 2023-02-06_1-2023-01-30-ovg-sch-nameifg-s01.pdf Anfragenr: 267153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267153/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Seitenumfang des Vorgangs 5002e Ihrer vor dem Verwaltungsgericht Köln (6313/22) verklagten Gerichtsverwaltung“ [#267153]
Datum
7. Februar 2023 06:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.