Software zur Landtagswahl in Bayern

Nachdem es bei verschiedenen Softwaren zu Wahlen gravierende Sicherheitslücken gab/gibt (siehe ChaosComputerClub Software: PC-Wahl), habe ich folgende Fragen:
- Welche Software wird zur Landtagswahl in Bayern 2023 verwendet?
- Ist diese Software Open-Source, sodass Experten diese Software überprüfen können (falls nein, kann diese Software zB auf GitHub veröffentlicht werden, damit Bürger sich von der Sicherheit und Funktionalität überzeugen können)?
- Gab es unabhängige Sicherheitsaudits, welche die Sicherheit der Software überprüft haben?
-Falls PC-Wahl verwendet wird:
- Welche Updates gab es bzgl. Sicherheit?
- Wie wurde überprüft, ob diese Updates wirklich die Sicherheit verbessern, nachdem der Anbieter es 2017 nicht selbstständig schaffte, die Sicherheit wirklich zu verbessern, wie der CCC auch gezeigt hat?

- Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Sicherheit und Funktionalität von Software zur Wahl sicherzustellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Simon .
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem es bei verschiedenen Softw…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Simon .
Betreff
Software zur Landtagswahl in Bayern [#281232]
Datum
15. Juni 2023 17:06
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem es bei verschiedenen Softwaren zu Wahlen gravierende Sicherheitslücken gab/gibt (siehe ChaosComputerClub Software: PC-Wahl), habe ich folgende Fragen: - Welche Software wird zur Landtagswahl in Bayern 2023 verwendet? - Ist diese Software Open-Source, sodass Experten diese Software überprüfen können (falls nein, kann diese Software zB auf GitHub veröffentlicht werden, damit Bürger sich von der Sicherheit und Funktionalität überzeugen können)? - Gab es unabhängige Sicherheitsaudits, welche die Sicherheit der Software überprüft haben? -Falls PC-Wahl verwendet wird: - Welche Updates gab es bzgl. Sicherheit? - Wie wurde überprüft, ob diese Updates wirklich die Sicherheit verbessern, nachdem der Anbieter es 2017 nicht selbstständig schaffte, die Sicherheit wirklich zu verbessern, wie der CCC auch gezeigt hat? - Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Sicherheit und Funktionalität von Software zur Wahl sicherzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon . Anfragenr: 281232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281232/
Mit freundlichen Grüßen Simon .

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Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrter Herr / Frau Simon, zunächst weisen wir darauf hin, dass der Landeswahlleiter von Gesetzes wegen ei…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
WG: Software zur Landtagswahl in Bayern [#281232]
Datum
26. Juni 2023 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr / Frau Simon, zunächst weisen wir darauf hin, dass der Landeswahlleiter von Gesetzes wegen ein weisungsfreies Wahlorgan ist. Er unterfällt nicht den Ihrerseits genannten Rechtsgrundlagen auf Aktenauskunft; hierzu verweisen wir u.a. auf Thum, in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl., § 8 Rdnr 4. Gleichwohl beantworten wir Ihre Anfrage gerne wie folgt: Seitens des Landeswahlleiters werden im Rahmen der Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag ausschließlich eigenentwickelte Verfahren zur Ermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse eingesetzt. Hiervon zu unterscheiden ist die bei den Kommunen bzw. den weiteren Wahlorganen in eigener Zuständigkeit eingesetzte Software zur Abwicklung der Vielzahl an Prozessen i. R. der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Absicherung der Informations- respektive IT-Systeme hat beim Landeswahlleiter selbstverständlich höchste Priorität. Dies betrifft sowohl die erforderlichen organisatorischen als auch technischen Schritte, um die Integrität und Verfügbarkeit der im Fokus der Medien stehenden Wahlergebnisse in der Wahlnacht sicherzustellen. Dabei werden die Anwendungen stets auf den aktuellen Stand der Technik gehalten und bei der Umsetzung von Sicherheitsfunktionalitäten auch die zuständige Stelle im Freistaat Bayern (Bayern-CERT) einbezogen. Auch erfolgen durch diese Stelle entsprechende Penetrationstests sowie eine Freigabe der Anwendungen für den produktiven Einsatz. Dabei ist die Sicherstellung der IT- bzw. Informationssicherheit eine Aufgabe aller an der Ergebnisermittlung bzw. -übermittlung beteiligten Wahlorgane und Behörden – darunter das Bayerische Landesamt für Sicherheit in Informationstechnik (LSI) - sowie der Anbieter von (kommunaler) Wahl(unterstützungs)software, welche aktiv mittels entsprechender Vorkehrungen auf Grundlage sog. IT-Sicherheitsprofile angegangen wird. Mit freundlichen Grüßen