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WDR. Beauftragung zur Herausgabe neuer Produkte

EU-Geschäftsmarke "WDR" wird in 15 Klassen benutzt. Von Wasch- und Bleichmittel bis Vermittlung von Beherbergung und Verpflegung von Gästen in Hotels und Restaurants.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/000931485

EU-Geschäftsmarke "BEITRAGSSERVICE" wird in 27 Klassen benutzt. Von Wasch- und Bleichmittel, Haftmittel für Zahnprothesen bis Vermittlung von Versicherungen, Registrierung von Domainnamen (Juristische Dienstleistung), usw.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507

Westdeutscher Rundfunk vertreibt somit unter der Marke "WDR" EU-weit verschiedene unzählige Waren und Dienstleistungen.

Westdeutscher Rundfunk vertreibt somit unter der Marke "BEITRAGSSERVICE" EU-weit deutlich mehr Waren und Dienstleistungen als unter der Marke "WDR".

Es ist mit Rundfunk einigermaßen deutlich. Rundfunkunternehmen Westdeutscher Rundfunk wurde von Land NRW mit Rundfunk beauftragt.

Was haben aber die Ware Zahnputzmittel der Marke "WDR" oder Linoleum der Marke "BEITRAGSSERVICE" mit NRW-Beauftragung mit Rundfunk zu tun?

Bitte schicken Sie Dokumente, wo Staatskanzlei NRW den Westdeutschen Rundfunk mit all diesen Waren und Dienstleistungen beauftragt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2017
  • Frist
    23. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WDR. Beauftragung zur Herausgabe neuer Produkte [#21573]
Datum
21. Mai 2017 10:49
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
EU-Geschäftsmarke "WDR" wird in 15 Klassen benutzt. Von Wasch- und Bleichmittel bis Vermittlung von Beherbergung und Verpflegung von Gästen in Hotels und Restaurants. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/000931485 EU-Geschäftsmarke "BEITRAGSSERVICE" wird in 27 Klassen benutzt. Von Wasch- und Bleichmittel, Haftmittel für Zahnprothesen bis Vermittlung von Versicherungen, Registrierung von Domainnamen (Juristische Dienstleistung), usw. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 Westdeutscher Rundfunk vertreibt somit unter der Marke "WDR" EU-weit verschiedene unzählige Waren und Dienstleistungen. Westdeutscher Rundfunk vertreibt somit unter der Marke "BEITRAGSSERVICE" EU-weit deutlich mehr Waren und Dienstleistungen als unter der Marke "WDR". Es ist mit Rundfunk einigermaßen deutlich. Rundfunkunternehmen Westdeutscher Rundfunk wurde von Land NRW mit Rundfunk beauftragt. Was haben aber die Ware Zahnputzmittel der Marke "WDR" oder Linoleum der Marke "BEITRAGSSERVICE" mit NRW-Beauftragung mit Rundfunk zu tun? Bitte schicken Sie Dokumente, wo Staatskanzlei NRW den Westdeutschen Rundfunk mit all diesen Waren und Dienstleistungen beauftragt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „WDR. Beauftragung zur Herausgabe neu…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WDR. Beauftragung zur Herausgabe neuer Produkte [#21573]
Datum
23. Juni 2017 00:23
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „WDR. Beauftragung zur Herausgabe neuer Produkte“ vom 21.05.2017 (#21573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WDR. Beauftragung zur Herausgabe neuer Produkte“ [#21573]
Datum
2. Juli 2017 13:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21573 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil überhaupt keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Antwortschreiben Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Planken überse…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antwortschreiben Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
1. September 2017 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Planken übersende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben auf Ihre Anfrage 21573 vom 22. Mai 2017. Mit freundlichen Grüßen
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