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Ergebnisse für „Verwaltungsgericht“

  1. Amtliche Informationen
    Dieses Kapitel erläutert, welche Art von Informationen von dem informationsfreiheitsrechtlichen Zugangsanspruch umfasst sind. Es stellt dabei (kritisch) die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Kriterien der Amtlichkeit dar.

    Es stellt dabei (kritisch) die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Kriterien

  2. Verfahren
    Der Beitrag stellt das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang von der Antragstellung bis zur Entscheidung umfassend dar.

    Für das UIG hat das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt, dass Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung Bearbeitung des Antrags noch für die Bekanntgabe der Entscheidung erforderlich.61 Für ein verwaltungsgerichtliches Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist demjenigen, der die Information im Rahmen der das Einreichen einer sogenannten Untätigkeitsklage in Betracht kommt.127 Nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung ff. – Antragsberechtigung einer Fraktion eines Landesparlaments.↩︎ Zum UIG hat das Bundesverwaltungsgericht

  3. Weitere Ablehnungsgründe
    Das Kapitel behandelt Ablehnungsgründe, die weitgehend nicht gesetzlich festgehalten sind: der Antrag sei rechtsmissbräuchlich, es bestehe unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen oder die Informationen seien allgemein bekannt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für § 7 Abs. 2 S. 1 IFG klargestellt, dass die Norm auch auf einen von Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 7 Abs. 2 S. 1 IFG klargestellt, dass die Vorschrift eng auszulegen Obliegenheiten der informationspflichtigen Stellen Aus den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, dass 7 C 23/18, Rn. 34 – BaFin.↩︎ Siehe hierzu Gilsbach und Vos, Kapitel 16.↩︎ Das Bundesverwaltungsgericht Dies sah das Bundesverwaltungsgericht als gegeben an.

  4. Besondere öffentliche Interessen
    Fiskalische Interessen des Bundes und der Länder, Schutz vertraulich übermittelter oder erhobener Informationen, Informationen der Nachrichtendienste und in Verbindung mit der Aufgabenwahrnehmung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen

    Diese Prognose ist dann gerichtlich voll überprüfbar. als die Behörde auf eine vertrauliche Informationsübermittlung angewiesen sei.93 Somit stellen die Gerichte Bewertungen insbesondere auch Interna über deren Aufbau und Arbeitsweisen enthalten.108 Das Bundesverwaltungsgericht seien und sei nach dem oben gesagten schließlich contra legem.114 Bisher lässt sich das Bundesverwaltungsgericht .↩︎ OVG Münster, 22.05.2019, 15 A 873/18, Rn. 126 – Akteneinsicht in ein Kartellverwaltungsverfahren;

  5. Rechtsschutz
    Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei (teilweiser) Ablehnung von Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, sowohl gegen staatliche Stellen als auch gegen Privatrechtssubjekte.

    Anschließend kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden (D.). Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu die Formel aufgestellt, dass die Angaben nicht so detailliert Ob das auch für die beigeladene Person gilt, ist im Einzelnen umstritten.170 Die Verwaltungsgerichte Anschließend kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Stastisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.4, Rechtspflege, Verwaltungsgerichte 2021, 30.

  6. Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe
    Den Ablehnungsgründen, die in diesem Kapitel unter dem Oberbegriff verfahrensbezogene Ablehnungsgründe behandelt werden, ist gemeinsam, dass sie die Entscheidungsprozesse oder Verfahren schützen sollen.

    Akteneinsichtsrechte von Beteiligten in Gerichtsverfahren, etwa nach der Verwaltungsgerichtsordnung ( im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären”, gefragt wird.22 Dabei reicht nach dem Verwaltungsgericht Internationale Strafgerichtshof).26 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin sollen auch Das Bundesverwaltungsgericht nimmt hingegen unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof „insbesondere Jedoch schirmt das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung

  7. Kosten
    Der Beitrag beschäftigt sich mit den möglichen Kosten, die im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang für die Antragsteller*innen entstehen können.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner zweiten Entscheidung zu den Kostenfragen des Informationsfreiheitsgesetzes Das Bundesverwaltungsgericht konnte darin keinen Verstoß gegen das Verbot prohibitiver Wirkung des §  In seiner ersten Entscheidung zu den Kosten des IFG hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Fall eine abschreckende Gebühr bejaht, in dem Hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt

  8. Beauftragte für die Informationsfreiheit
    In diesem Beitrag geht es um den*die Bundesbeauftragte*n für die Informationsfreiheit. In den Fous gerückt werden das Amt, der Aufbau der Behörde, das Recht, den*die Bundesbeauftragte*n anzurufen.

    oder höheren Verwaltungsdienst haben und das 35. Die Anrufung des*der Bundesbeauftragten dient der außergerichtlichen Streitschlichtung, ist aber keine der*des Bundesbeauftragten.17 Hierfür ist eine Beschwer erforderlich, es muss also wie im verwaltungsgerichtlichen 3 BDSG a.F. der Kontrolle nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden. Bremen fordert, den*die Landesbeauftragte*n zur*m Vertreter*in des öffentlichen Interesses in verwaltungsgerichtlichen

  9. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    Der Grundsatz des sogenannten Amts- oder Aktengeheimnisses, wonach Verwaltungsdokumente im Grundsatz Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bezug auf das IFG entschieden, dass dieses nur durch solche Normen Informationszugangsanspruch gewährt; objektive Transparenzvorschriften reichen aus.58 In dem vom Bundesverwaltungsgericht Dies gilt zunächst für das Verwaltungsverfahren. Mai 2023, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/e-akte/e-akte-node.html

  10. Die Informationsfreiheit in der Aarhus-Konvention
    Eine Einführung in den völkerrechtlichen Rahmen des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen

    Säule – Der Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten. aus ihr ergeben sich keine Rechte, die ein Individuum bei Verletzung durch eine Vertragspartei gerichtlich ACCC als Beobachterinnen teilnehmen können.42 Das Non-Compliance-Verfahren ist ähnlich einem gerichtlichen des EuGH sowie der höchsten nationalen Gerichte der Konventionsparteien Berücksichtigung finden.60 Vor Anwendung der Aarhus-Konvention geben.63 Allerdings sind der EuGH und die anderen nationalen Höchstgerichte

  11. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
    Der Abschnitt gibt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, erläutert die Definitionen einschlägiger Begriffe und stellt einschlägige Konstellationen dar.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich anerkannt, dass auch Ausarbeitungen und Dokumentationen Dienstes des Bundestages dem Urheberrechtsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG unterfallen.26 Nach dem Gericht Geheimnisinhabers entspricht, die jeweiligen Informationen geheim zu halten.64 Hier orientiert sich die verwaltungsgerichtliche Dies haben sie nachvollziehbar und plausibel darzulegen,72 was dann der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit BVerwG, 17.03.2016, 7 C 2/15, Rn. 35 – Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand.↩︎ EuGH, 19.06.2018, C-

  12. Öffentliche Sicherheit
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahmen von Informationszugangsansprüchen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Die Autorin stellt u.a. die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene dar.

    Aufgabenwahrnehmung der Behörde zu unterbinden oder wenigstens erheblich zu erschweren.37 Der Großteil der Verwaltungsgerichte Die Beteiligung im Verwaltungsverfahren erfüllt aus diesem Betrachtungswinkel eine Informations- und Indem das BVerwG auf jegliche Verminderung von Qualität und Quantität der Verwaltungsarbeit abstellt46 Allerdings stellen die Gerichte hier häufig auf ein fehlendes Vorbringen der Antragstellenden ab. Die Behörde muss sich damit dann ebenso auseinandersetzen wie die Gerichte. 4.

  13. Geheimnisschutzvorschriften
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahme von Informationszugangsansprüchen aufgrund entgegenstehender Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4 IFG) auseinander.

    Diese Grundsatzentscheidung zugunsten der Zugänglichkeit von Verwaltungsinformationen steht in Konflikt mit speziell normierten Geheimhaltungsgründen, denen keine Verwaltungspraxis, sondern eine bewusste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Var ist aber nicht deshalb fehlerhaft, weil die Behörde sie erst vorgenommen hat, nachdem sie vom Gericht Einfallstore für eine Inhaltsbestimmung durch Behörden und Gerichte, die den Konflikt mit Art. 5 Abs.

  14. Schutz personenbezogener Daten
    Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werde näher bestimmt, um anschließend die Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und Offenbarungsinteressen zu beschreiben.

    zusätzlich als Unterpunkt schützenswerter öffentlicher Belange nach § 3 Nr. 4 Var. 3 IFG.85 Das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht stellte diesbezüglich bereits darauf ab, ob die die Verschwiegenheitspflicht Hinsichtlich des Auskunftsanspruches aus dem Personalaktenrecht hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch Debus, Anspruch auf Zugang zu Telefon- und E-Mail-Verzeichnissen von Behörden und Gerichten, NJW 2015 Rn. 48; OVG Münster, 22.05.2019, 15 A 873/18 – Akteneinsicht in ein Kartellverwaltungsverfahren Rn.

  15. Der Informationsbegriff nach den Umweltinformationsgesetzen
    In diesem Kapitel gibt die Autorin einen Überblick über die Tatbestandsmerkmale des Umweltinformationsbegriffs aus § 2 Abs. 3 UIG.

    können, und über Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich verwaltungstechnischer Diese Definition wurde wortgleich von der Nachfolgerichtlinie149 über Industrieemissionen übernommen. menschlichen Aktivitäten, die Einfluss auf die Umwelt haben und ist weit auszulegen.163 Im Verwaltungsrecht .177 Zu den Maßnahmen zählen nach dem Gesetzeswortlaut auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften können (2.) und Tätigkeiten oder Maßnahmen, zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich verwaltungstechnischer

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