Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Regensburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Verwaltungsgericht Regensburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Verwaltungsgericht Regensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Regensburg [#208773]
Datum
15. Januar 2021 14:55
An
Verwaltungsgericht Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Verwaltungsgericht Regensburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208773/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Regensburg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Dienstgebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg ist eine denkmalges…
Von
Verwaltungsgericht Regensburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Regensburg [#208773]
Datum
3. Februar 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Dienstgebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg ist eine denkmalgeschützte Immobilie. Der Energieausweis hierfür ist im öffentlich zugänglichen Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes gut sichtbar ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten des Gerichts (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr) ohne vorherige Anmeldung eingesehen werden. Ihrem Anspruch nach Art. 3 BayUIG auf freien Zugang zu dieser Umweltinformation wird damit in der in § 16 Abs. 3 Satz 2 EnEV ausdrücklich hierfür vorgesehenen und normierten Form Rechnung getragen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Bekanntgabe bzw. Übermittlung des Energieausweises hat der Verordnungsgeber nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail vom 3. Februar. Nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EnEV sind Sie, wi…
An Verwaltungsgericht Regensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Regensburg [#208773]
Datum
16. Februar 2021 16:25
An
Verwaltungsgericht Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail vom 3. Februar. Nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EnEV sind Sie, wie Sie selbst darlegen, zur Ausstellung eines solchen Energieausweises verpflichtet. Damit wird der Energieausweis zu einer Umweltinformation, über die Sie verfügen. Ich beantrage nun nach dem BayUIG die Übersendung dieser Information in elektronischer Form, denn sie steht offenkundig nicht auf leicht zugängliche Art bereits zur Verfügung (wie Sie ebenfalls selbst beschreiben). Ich möchte Sie daher nun nochmals bitten, die angefragten Informationen in der beantragten Art und Weise zu übersenden. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208773/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Regensburg
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Foto des beim Verwaltungsgericht Regensburg ausgehängten aktuellen E…
Von
Verwaltungsgericht Regensburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Regensburg [#208773]
Datum
18. Februar 2021 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
629,8 KB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Foto des beim Verwaltungsgericht Regensburg ausgehängten aktuellen Energieausweises zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank hierfür. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in…
An Verwaltungsgericht Regensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Regensburg [#208773]
Datum
18. Februar 2021 09:23
An
Verwaltungsgericht Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank hierfür. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208773/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>