Machbarkeitsstudie Social Media
die Machbarkeitsstudie Social Media des Bundeskanzleramts.
In Bundestagsdrucksache 19/24979 hat das Bundeskanzleramt auf Seite 25 (Seite 2 der Anlage 2) angegeben, in 2018 eine „Machbarkeitsstudie Social Media“ in Auftrag gegeben zu haben. Eine auf dasselbe Dokument abzielende Anfrage nach dem IFG hat das Bundeskanzleramt mit der Begründung abgelehnt, im Aktenbestand des Bundeskanzleramts lägen keine Informationen zum Antrag vor. Das ablehnende Schreiben des Bundeskanzleramts vom 22. Januar 2021 (Az: 13 – IFG – 02814 – In 2020/NA 304) ist abrufbar unter:
Ich weise darauf hin, dass es nach § 2 Ziffer 1. IFG unerheblich ist, ob das Dokument „veraktet“ wurde oder nicht. Eine amtliche Information ist „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.“ Soweit das Bundeskanzleramt diese Anfrage mit Verweis auf das Nichtvorhandensein der Machbarkeitsstudie ablehnen sollte, bitte ich um eine kurze Erläuterung, warum diese vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Studie nicht beim Bundeskanzleramt vorliegt.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Eine Übersendung auf elektronischem Wege reicht aus.
Information nicht vorhanden
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Datum21. März 2021
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24. April 2021
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