Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2021

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Zusammenfassung

Für eine Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in ein Transparenzgesetz (TG) sieht die CDU keine Notwendigkeit. Dies wird stattdessen von SPD, Linke und Grüne befürwortet. Hinsichtlich Anwendungsbereiche des IFG oder TG äußern Grüne, sich am TG in Hamburg orientieren zu wollen. Die SPD zählt mögliche Restriktionen des Anwendungsbereiches auf. Im Hinblick auf die:des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) und insbesondere mögliche Weisungsbefugnisse, sieht CDU keinen Bedarf bestehende Regelungen zu erweitern. Die Grünen sprechen sich für ein Anordnungsrecht aus. 

-> das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Transparenzranking

Frage 1: Planen Sie eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu einem Transparenzgesetz (TG), nach dem behördliche Informationen nicht nur auf Anfrage, sondern proaktiv veröffentlicht werden?
CDU

Der Zugang zu Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - IFG M-V) geregelt, das am 10. Juli 2006 erstmals ausgefertigt wurde und novelliert zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird allen natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts ein Anspruch auf Zugang zu den bei Behörden vorhandenen Informationen gewährt. Diese Informationen erhält der Interessent auf seinen Antrag. Für ein Transparenzgesetz, nach dem behördliche Informationen nicht nur auf Anfrage, sondern proaktiv veröffentlicht werden, sieht die CDU Mecklenburg-Vorpommern keinen Bedarf. Die Veröffentlichung sämtlicher Daten würde zu einer wenig übersichtlichen Informationsflut führen und die konkrete Informationsgewinnung für den Einzelnen erschweren.
Die CDU Mecklenburg-Vorpommern ist aber der Auffassung, dass Gesetze und Verordnungen grundsätzlich eine zeitlich beschränkte Geltung haben sollen, damit der Gesetzgeber regelmäßig die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der getroffenen Regelungen zu prüfen hat. Das soll auch für das Informationsfreiheitsgesetz gelten.

SPD

Die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz wird von uns befürwortet. Wir wollen, dass behördliche Informationen nicht nur auf Anfrage, sondern auch eigenständig veröffentlicht werden. Bereits heute wird eine Reihe von Informationen ins Netz gestellt, von der Landesregierung etwa über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat bis hin zu aktuellen Rechtsetzungsvorhaben. Nach unserer Auffassung sollten Informationen aller Behörden, die von öffentlichem Interesse sind, über eine einheitliche Plattform abrufbar sein.

Bündnis 90/Die Grünen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern wollen das Informationsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern zu einem Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Freien und Hansestadt Hamburg weiterentwickeln. Das haben wir so auch in unser Landtagswahlprogramm geschrieben.

Die Linke

Ja.

FDP

Siehe Antworten FDP Bundesgeschäftsstelle.

Frage 2: Welche Bereiche sollen Ihrer Auffassung nach unter ein IFG oder TG fallen und welche nicht?
CDU

Siehe Antwort Frage 1

SPD

Grundsätzlich können alle Bereiche unter das Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz fallen und Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, sofern – wie im schon geltenden Informationsfreiheitsgesetz festgelegt – dem nicht der Schutz öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung, behördlicher Entscheidungsprozesse, personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegensteht.

Bündnis 90/Die Grünen

Bei den Bereichen, die unter die Veröffentlichungspflicht fallen, werden wir uns am Transparenzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg orientieren, können uns jedoch gut vorstellen, diese nach einem Fachgespräch oder einer Sachverständigenanhörung noch zu verändern.

Die Linke

Grundsätzlich sollen alle Bereiche unter ein IFG oder TG fallen. Ausnahmen sind personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder behördliche Meinungsbildungsprozesse.

FDP

Siehe Antworten FDP Bundesgeschäftsstelle.

Frage 3: Wie bewerten Sie die Erhebung von Gebühren im Rahmen eines IFG oder TG?
CDU

Für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind in Mecklenburg-Vorpommern Gebühren und Auslagen zu erheben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte. Die Gebühren richten sich nach dem der Behörde entstehenden Aufwand. Auslagen sind zu erstatten; sie dürfen die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten. Die Gebührenerhebung resultiert aus dem Gedanken, dass das Informationsinteresse einzelner Personen gestillt werden, dieses aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen sollte. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern folgt diesem Grundsatz.

SPD

Der Abruf von proaktiv zur Verfügung gestellten Informationen von öffentlichem Interesse sollte kostenfrei sein. Darüber hinaus halten wir bei individuellen Anträgen auf Informationen eine Erhebung von Gebühren grundsätzlich für statthaft. Vor Erteilung einer Auskunft kann es erforderlich sein, umfangreiche Aktenbestände zusammenzuführen, zu sichten, zusammenfassend aufzubereiten und zu bearbeiten. Um etwa den gesetzlichen Schutz öffentlicher und privater Belange sicherzustellen, sind Kopien der betreffenden Aktenteile zu fertigen und geschützte Informationen zu anonymisieren, herauszunehmen oder auch zu schwärzen.

Bündnis 90/Die Grünen

Nach dem Transparenzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg sind Informationen, die unter die Veröffentlichungspflicht fallen, in einem Informationsregister zu veröffentlichen. Der Zugang zum Informationsregister ist kostenlos. Gebühren werden nach dem Transparenzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg nur für solche Informationen erhoben, die auf Antrag erteilt werden. 

Nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf die Erhebung von Gebühren im Rahmen eines Transparenzgesetzes keine abschreckende Wirkung entfalten. Antragsablehnungen sollten kostenfrei ergehen. Auch sollten einheitliche Informationsbegehren nicht in Einzelanfragen aufgesplittet werden. Weiterhin sollte ein Kostenhöchstsatz festgelegt werden, dessen Höhe sich an den Ergebnissen des oben angesprochenen Fachgesprächs / der oben angesprochenen Sachverständigenanhörung orientiert. Auf Bundesebene tritt die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen Kostenhöchstsatz von 500 Euro ein, möglicherweise kann dieser auf Landesebene deutlich niedriger liegen.
 

Die Linke

Gegen die Erhebung moderater Gebühren zur Deckung des Verwaltungsaufwandes bestehen keine Bedenken.

FDP

Siehe Antworten FDP Bundesgeschäftsstelle.

Frage 4: Welche Rechte benötigt Ihrer Auffassung nach die:der LfDI, um die Durchsetzung eines IFG oder TG zu gewährleisten (insbesondere hinsichtlich einer Weisungsbefugnis gegenüber anderer Behörden, Informationen zu veröffentlichen)?
CDU

Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz  Mecklenburg-Vorpommern  Ansprechpartner  für  Fragen  zum Recht auf Informationszugang. Er ist als unabhängige, vom Landtag gewählte Kontrollstelle über die öffentliche Verwaltung dazu eingesetzt, schnell und unbürokratisch zu helfen, zu beraten und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern ist nach Auffassung der CDU Mecklenburg-Vorpommern  mit  allen  notwendigen  Rechten  ausgestattet,  um  im  Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes seine Aufgaben zu erfüllen. 

SPD

Welche Rechte die/der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit benötigt, werden wir Zuge der konkreten Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz prüfen.

Bündnis 90/Die Grünen

Aus unserer Sicht sollte das Beanstandungsrecht der / des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch ein Anordnungsrecht ergänzt werden.

Die Linke

Durch Beratung und Information durch den Datenschutzbeauftragten soll der Einsatz von Rechtsbehelfen vermieden und ein schnelles Ergebnis erreicht werden; eine Weisungsbefugnis könnte hier kontraproduktiv wirken. Grundlegender ist vielmehr eine bedarfsrechte Personalausstattung des Beauftragten.

FDP

Siehe Antworten FDP Bundesgeschäftsstelle.

Frage 5: Befürworten Sie ein “Open Data-Prinzip” in den Verwaltungen, nach dem erhobene Daten maschinenlesbar und frei nachnutzbar veröffentlicht werden? Wie soll dieses ausgestaltet sein und welche Maßnahmen erachten Sie dafür als notwendig?
CDU

Die  Verfügbarkeit  von  Daten  ist  wichtiger  Teil  einer  modernen  Infrastruktur  und  wird  zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor. Mit dem Beitritt von Mecklenburg-Vorpommern zu der Verwaltungsvereinbarung GovData unterstützt ein weiteres Bundesland  das  gemeinsame  OpenData  Portal  des  Bundes  und der  Länder.  Die  CDU Mecklenburg-Vorpommern begrüßt eine stetige Erweiterung der bereitgestellten öffentlichen Daten, insbesondere der Verwaltungen und der Kommunen, und befürwortet den Aufbau  eines Open-Data-Systems,  damit  alle  Beteiligten  von  einer gemeinsamen Datenbasis profitieren können. 

SPD

Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben im Februar 2021 einen Antrag unter dem Titel „Digitale Souveränität stärken - Offene Daten für eine freie Gesellschaft, innovative Wirtschaft und selbstbestimmte Verwaltung“ (LT-Drs. 7/5851) im Landtag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, ein Konzept für die Nutzung von Open Data zu erarbeiten. Seitens der SPD befürworten wir ausdrücklich das Konzept von Open Data, sofern die Umsetzung unter Wahrung der Grundlagen des Datenschutzes erfolgt. Öffentlich verfügbar gemachte Daten dürfen nicht dazu verwendet werden können, personenbezogene Daten aus diesen abzuleiten oder zu aggregieren. Ansätze, wie sie bspw. die Stadt Barcelona seit vielen Jahren verfolgt, halten wir auch für Mecklenburg-Vorpommern durchaus für sinnvoll.

Bündnis 90/Die Grünen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürworten ein "Open Data Prinzip", nach dem Daten und Informationen vollständig, primär, zeitnah, kosten- und barrierefrei, maschinenlesbar, nicht diskriminierend, interoperabel, nicht proprietär und lizenzfrei für die Öffentlichkeit bereitzustellen sind. Das bestehende MV-Serviceportal ist zu einem echten Open-Data- und E-Government-Portal auszubauen. 

Die Linke

Ja. Öffentliche Stellen sollen beispielsweise zur Anwendung von Open-Data-Technologie verpflichtet werden, was letztlich auch personelle Kapazitäten voraussetzt.

FDP

Siehe Antworten FDP Bundesgeschäftsstelle.