Europäische Union

Nicht nur Deutschland, auch die Europäische Union hat ein Informationsfreiheitsgesetz. Danach sind alle EU-Behörden anfragbar – auch über FragDenStaat. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen etwas von den Regelungen auf nationaler Ebene.

So beträgt die Antwortfrist für EU-Behörden nicht einen Monat, sondern 15 Arbeitstage – also drei Wochen. Das Problem dabei ist allerdings, dass diese Frist immer wieder verlängert werden kann. Ein großer Vorteil der EU: Anfragen an sie sind kostenfrei! Liegt eine Information also sowohl bei deutschen Behörden als auch bei der EU vor, kann es sich lohnen, sie bei der EU anzufragen.

Anfragen dürfen im Gegensatz zu nationalen Behörden nicht von allen Menschen gestellt werden, sondern lediglich von EU-Bewohner:Innen. Meist ist keine Postanschrift erforderlich. Manche Behörden verlangen dies aber.

Kommt es zu Problemen bei der Antragsbearbeitung, kann die EU-Bürgerbeauftragte direkt über FragDenStaat um Vermittlung gebeten werden. Außerdem ist es durchaus üblich, gegen Entscheidungen von Behörden kostenfrei Widerspruch (auf EU-Ebene „Zweitantrag“ genannt) einzureichen. Dies kann per E-Mail erledigt werden. Erst der Weg der Klage ist etwas aufwändiger. Mehr Infos zur EU-Verordnung zur Informationsfreiheit gibt es auf Wikipedia.

→ Zu den EU-Behörden auf FragDenStaat

 

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