Fristen

Nach den Informationsfreiheitsgesetzen ist eine Behörde verpflichtet, einen Antrag auf Informationszugang “unverzüglich” zu beantworten. Die Information soll laut Gesetz spätestens innerhalb eines Monats herausgegeben werden, wobei diese “Soll-Vorschrift” gleichzeitig bedeutet, dass es keine Sanktionsmöglichkeit bei Überschreitung der Frist gibt.

Verzögert sich die Informationsgewährung und die Frist wird überschritten, etwa weil die beantragten Informationen besonders umfangreich sind, so muss die Behörde dies begründen und dem Antragsteller innerhalb der Frist eine Sachstandsmitteilung als Zwischennachricht übersenden. Im Fall der Beteiligung Dritter kann die Frist von einem Monat jedoch überschritten werden.

Nach der Evaluation des Bundes-IFG überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist. Dies führt häufig dazu, dass gerade bei politisch relevanten Themen ein Sachverhalt nicht mehr aktuell ist, wenn er nach Monaten an die Öffentlichkeit gelangt.

Wie FragDenStaat automatisch Fristen berechnet, finden Sie hier.

Was Sie tun können

Wenn eine Behörde nicht innerhalb der Frist antwortet, haben Sie vier Möglichkeiten:

  1. Behörde erinnern: Sie werden von FragDenStaat.de.de per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort erhalten haben. Sie können der Behörde dann eine Nachricht schicken, um sie an Ihren Antrag zu erinnern.
  2. Beauftragte für Informationsfreiheit einschalten: Über den Button Vermittlung“ können Sie die Beauftragten bitten, bei der Behörde Druck zu machen, damit die Anfrage schneller beantwortet wird.
  3. Öffentlichen Druck aufbauen: Sie können z.B. über soziale Medien die Behörde anschreiben und fragen, wann eine Antwort kommt. Öffentliche Aufmerksamkeit hilft manchmal, eine Behörde zum Antworten zu bewegen.
  4. Untätigkeitsklage einreichen: Antwortet die Behörde drei Monate lang nicht, können Sie Untätigkeitsklage einreichen. Wir helfen Ihnen dabei.

Weitere Informationen zum Thema Fristen finden Sie in unserem Handbuch der Informationsfreiheit.

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