
Wahlprüfsteine Informationsfreiheit: Sachsen-Anhalt
Unsere Wahlprüfsteine für Informationsfreiheit gehen in die nächste Runde. Wie stehen die Parteien in Sachsen-Anhalt zu Transparenz und Open Data?
Unsere Wahlprüfsteine für Informationsfreiheit gehen in die nächste Runde. Wie stehen die Parteien in Sachsen-Anhalt zu Transparenz und Open Data?
Wie derzeit in Deutschland versuchten die Hohenzollern in der Vergangenheit auch in den Niederlanden, enteigneten Besitz vom Staat zurückzuerhalten. Wir veröffentlichen Dokumente, die die Bemühungen der Adelsfamilie zeigen – und warum sie aussichtslos waren.
Sachsen ist ein dunkler Fleck der Informationsfreiheit. Als eines der letzten Bundesländer hat es kein Auskunftsgesetz. Nur Dresden und Leipzig haben sich städtische Informationsfreiheitssatzungen gegeben. Aber bringen die etwas? Das zeigen wir mit der ersten Klage in Leipzig.
Im Zusammenhang mit den Feindelisten, die rechtsextreme Prepper in Mecklenburg-Vorpommern erstellt haben, gibt es weiterhin viele Fragen. Eine Kommission sollte sie eigentlich aufklären, aber ihr Bericht blieb bisher geheim. Nach unserer Klage muss er offengelegt werden.
Bund und Länder haben größtenteils Gesetze, die sie zur Transparenz verpflichten – es sei denn, die Länder treten untereinander in den Austausch.
Was passiert, wenn man Beamte beschenkt? Die Geschenke werden erstmal veraktet. Nach einer Klage musste uns das Bundeskanzleramt jetzt die Liste der Geschenke übergeben, die seine Mitarbeiter:innen erhalten haben. Zuvor hatte es mehr als zwei Jahre gegen Transparenz gekämpft.
In der Pandemie sind Präsenzveranstaltungen für Hochschulen kaum möglich. Sie müssen in den digitalen Raum ausweichen. Aber zu welchen Anbietern? Viele Unis wählten den US-Anbieter „Zoom“, trotz massiver Sicherheits- und Datenschutzlöcher. Wie viel das gekostet hat, zeigen die Ergebnisse unserer Anfragen in ganz Deutschland.
Seit dem Kampagnenstart von „Verschlusssache Prüfung“ sind bald zwei Monate vergangen. Jetzt zünden wir die nächste Stufe: Mit einem Zusatz-Service in Thüringen und einer Klage gegen Sachsen-Anhalt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit dem elektronischen Anwaltspostfach beA ein Sicherheitsdesaster herbeigeführt. Dazugehörige Dokumente muss sie nach unser Klage offenlegen.
Die Polizei will sich nicht in die Karten schauen lassen. Egal ob zur Planung oder zur Evaluierung von Einsätzen – Dokumente zur Polizeipraxis bleiben geheim. Dagegen gehen wir jetzt in Berlin mit einer Klage vor.
Im neuen Lagebericht für Syrien beschreibt das Auswärtige Amt eine unverändert katastrophale humanitäre Lage. Dennoch fordern Innenminister, Menschen dorthin abzuschieben. Das ist gefährlicher Populismus.
Informationsfreiheitsgesetze stärken die politische Beteiligung, vor allem in lokalen Zusammenhängen. Das sagen Leute in Deutschland, die diese Gesetze nutzen. Um das demokratische Potenzial voll auszunutzen, besteht aber Änderungsbedarf in Gesetzgebung und Praxis.