Hilfe und Tipps zum
Einstieg auf FragDenStaat.de


Das Recht auf Informationen des Staates ist ein Grundrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht. Um dieses Recht wahrzunehmen, helfen ein paar wenige Infos. Wir von FragDenStaat möchten Sie mit dem nötigen Wissen ausstatten, um Ihr Recht wahrzunehmen!

Los geht’s!

Was kann ich anfragen?

Grundsätzlich sind alle Informationen anfragbar, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Beispiele für Informationen, die Sie anfragen können, sind etwa

  • Verträge einer Stadt mit einem Unternehmen
  • erstellte Gutachten und Studien
  • die Terminkalender von Ministerinnen
  • der Briefverkehr innerhalb einer Behörde, aber auch mit Außenstehenden wie Lobbyisten

Wir haben eine ganze Liste mit Beispielen, wenn Sie mehr erfahren wollen. Das sind übrigens nicht nur Akten aus Papier, sondern auch elektronische Akten, E-Mails, Videos oder digitale Kalender.

 

Es gibt einige wenige Ausnahmen

 

Von dem zugrundeliegendem Gesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz, sind einige wenige Stellen und Informationen ausgenommen. Unter die Ausnahme fallen: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Geheimdienste, persönliche Informationen, laufende Gerichtsverfahren und Informationen, die die innere Sicherheit betreffen. Aber nicht verzagen, die meisten Informationen müssen herausgegeben werden. Im Zweifelsfall: Einfach mal anfragen!

 

Wen kann ich anfragen?

Zur Auskunft verpflichtet sind alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen – also alle Behörden auf EU-, Bundes- , Länder- oder Kommunalebene. Außerdem zur Auskunft verpflichtet sind

  • Ministerien
  • Parlamente
  • Gerichte
  • öffentliche Unternehmen
  • Handels- und Berufskammern
  • Krankenkassen
  • Schulen

Auch Stellen wie Unternehmen der Daseinsvorsorge, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Jobcenter, Museen oder Krankenhäuser fallen unter die Auskunftspflicht. In der Regel zählen auch Hochschulen dazu. Allerdings gibt es regionale Unterschiede: In Bayern und Niedersachsen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Probieren sollten Sie es dort trotzdem - alleine schon, um das öffentliche Interesse an Informationen deutlich zu machen.

Gut zu wissen

Ihr kompletter Schriftverkehr mit Behörden bei FragDenStaat ist standardmäßig öffentlich einsehbar.

Fragen Sie lieber keine personenbezogenen Informationen zu sich an. Sie können aber auch nicht-öffentliche Anfragen stellen.

Sie müssen nicht Ihren richtigen Namen angeben.

Wenn Sie statt Ihres richtigen Namen lieber ein Pseudonym angeben, können Sie das über FragDenStaat tun. Einfache Anfragen können so beantwortet werden, umfangreichere oft aber nicht.

Wir verschicken Ihre E-Mail-Adresse nicht an die Behörde.

Wir generieren eine eigene Adresse, die zum Beispiel so aussieht: h.seehofer.58f4fh9zff@fragdenstaat.de. Die Behörde wird nur diese zu Gesicht bekommen.

Und nun?

Anfrage stellen!

Bereit? Hier können Sie eine eigene Anfrage stellen.

Über Informationsfreiheit

Hier finden Sie alles über den Zustand der Informationsfreiheit in Deutschland.

Unsere Recherchen

Infos zu spannenden Anfragen oder Gerichtsurteilen finden Sie in unserem Blog.